Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Nürnberg, fol. 141–145’.
Koadjutorfehde in Livland: Verordnung der Stadt Goslar in die Kommission zur Friedensvermittlung. 1. HA (Religionsvergleich): Bericht über die Verhandlungen im Religionsausschuss. Anschluss des SR an die weltlichen Stände. Differenzen der Stadt Lindau mit Gf. Haug von Montfort wegen der Besetzung von Pfarrstellen.
Beschluss, a– das man es bei einer stat zu verhuetung grosses uncostens unnd dieweil one dz nitt vil nutz darbei, pleiben lassen und nitt mer begern sollte, dann di erbarn stet hierynnen genugsam von den hohern stennden bedacht werden, ir prerogatif zuerhallten–a.
Regensburg:
Straßburgb , 2 : /142’–144’/ Am ersten Tag nur Vereinbarung der Geschäftsordnung. Am zweiten Tag sprach sich die Mehrheit dafür aus, ein Kolloquium einzuberufen. Dem entsprechenden Votum der weltlichen Kff. schlossen sich Österreich, Bayern, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, [Württemberg], Hessen und die [Wetterauer] Gff. an. Dagegen votierten die geistlichen Kff. für ein Generalkonzil. Dem schlossen sich Salzburg, Augsburg und die Prälaten an. Heute Vormittag hat man nochmals vergeblich versucht, eine Einigung zu erreichen. Die Verordneten aus dem FR wollen nunmehr in ihrer Kurie anstreben, eine einheitliche Resolution zu ermöglichen3 . Scheitert auch dies, muss man dem Kg. ein geteiltes Bedenken übergeben. Straßburg hat sich heute im Ausschuss den CA-Ständen angeschlossenc.
Regensburg proponiert: