Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 171–173’.

Erstmalige Teilnahme der Stadt Wimpfen am SR. Koadjutorfehde in Livland: Anschluss an die Replik des Kgs. Schreiben an den Kf. von Brandenburg. Unterstützung vertriebener protestantischer Prediger.

/171/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Der Gesandte der Stadt Wimpfen1 nimmt erstmals am SR teil und übergibt ein Schreiben des Stadtrates sowie seine Vollmacht.

Regensburg proponiert: /171 f./ Replik des Kgs. zur Koadjutorfehde in Livland2 . /171’/ Verlesung der Replik.

Umfrage. Beschluss: Anschluss an die Replik, da sie ohnehin weitgehend mit der Antwort der Reichsstände übereinstimmt. Zuvor Anhörung des Beschlusses von KR und FR.

/172/ Verlesung des Schreibens der Stadt Wimpfen3.

Beschluss: Dem Gesandten der Stadt wird erläutert, weshalb SR das Mahnschreiben an Wimpfen gerichtet hat. Der vor wenigen Tagen angekommene Deputierte Schwäbisch Gmünds wurde für die katholischen Reichsstädte sofort in den Religionsausschuss abgeordnet, da man nicht wissen konnte, wann Wimpfen einen Gesandten schicken würde.

Regensburg proponiert: /172 f./ Beratung der [mündlichen] Replik des Kgs. zum 2. HA (Türkenhilfe)4 . /172’/ Beschluss: Vertagung bis morgen, 8 Uhr.

Regensburg proponiert: /172’ f./ Laut Mitteilung der höheren CA-Stände an sie und die Straßburger Gesandten haben zwei evangelische Prediger, die wegen ihrer Religion mit Frau und Kindern aus dem Hgt. Bayern vertrieben wurden, an die CA-Stände suppliziert und um eine Finanzhilfe gebeten, bis sie sich anderswo niederlassen können5 . Die höheren CA-Stände haben beschlossen, dass jeder Kf. 4 Taler und jeder F. 3 Taler geben soll. Befehl, dies auch im SR vorzubringen.

/173/ Beschluss: Da es sich um ein Werk der Barmherzigkeit handelt, unterstützt sie jede der CA angehörige Stadt, die am RT vertreten ist, mit einem par thaler.

/173’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 454.]

Anmerkungen

1
 Ratsmitglied Konrad Bender (vgl. die Subskription des RAb [Nr. 577]).
2
 Nr. 518.
3
 Wimpfen an die Reichsstädte auf dem RT (7. 12. 1556) als Antwort auf deren Mahnschreiben vom 28. 11. wegen der Beteiligung am Religionsausschuss (vgl. Anm.6 bei Nr. 242): Haben Ulm mit ihrer Vertretung am RT bevollmächtigt und konnten bisher unsers armen stettleins hochster ehehaffter ursachen halbenn keinen Rat entbehren. Bekennen sich zu den Belangen der Reichsstädte und wollen deren Beschlüsse auch zum Städtetag vollziehen. Ordnen nunmehr trotz aller Probleme ein bevollmächtigtes Ratsmitglied ab, damit die Städte unsern guetten willen spueren (StA Nürnberg, NRTA 26, unfol. Kop. Vermerk: Präs. 21. 12. 1556).
4
 Vgl. Kurmainz, pag. 436–441 [Nr. 51].
5
 In der Versammlung der CA-Stände lag am 13. 12. eine Supplikation von zwei aus dem Erzstift Salzburg vertriebenen Predigern vor, auf die hier wohl Bezug genommen wird (Kurpfalz C, fol. 166 [Nr. 366]). Dort abweichende Angabe für die Bewilligung der Kff. (6 Taler).