Textvorlage: Augsburg, fol. 119’–123.
2. HA (Türkenhilfe): Resolution des SR zur Septuplik des Kgs. Stellung eines Musterherren durch Straßburg. 1. HA (Religionsvergleich): Billigung der Resolution des Religionsausschusses für die Quadruplik der Reichsstände.
/119’/ (Vormittag, 7 Uhr) Städterat
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. Neuaufnahme der Beratung vom vergangenen Samstag zur Septuplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe)2
. Bestätigung des Einvernehmens, die Beratung auf die genannten drei Punkte zu beschränken, welche die Reichsstädte direkt betreffen.
Umfrage zu Punkt 1), Antizipierung von Geld durch die Reichspfennigmeister3
. Argumente gegen die Billigung der Antizipierung: Es könnte etwa auf /120/ alle stennde mehr auffgenommen [werden], weder bewilligt worden. Zu dem, so wurden sy4 disen bevelch one schadloßhaltung nit annemmen; welcher schadloßhaltung sy von niemand annderm versichert sein dann von den stennden. Solte nun allso mehr auffgenommen, wurden es eben die zalen mueßen, so die schadloßhaltung geben heten, unnd also hierauß auch volgte, das nit alain der ungehorsam inn dem fall gestrafft, sonnder das auch gleichsfals der gehorsam dessen enntgelten und neben dem ungehorsamen gleiche unverdiente burden tragen muest. Uber das, so möchte man etlichen ungehorsamen nur desto mehr ursach zur ungehorsame geben. Zu dem ain groß intereße auff die anticipation geen, so wol erspart werden möcht. Deshalb sollte man den Kg. nochmals um Verzicht darauf bitten. Falls er darauf beharrt, sollte die Geldaufnahme auf eine gewisse Summe beschränkt werden, alls da man zu anfang diß werckhs gelt bedurfftig, das si, die zallmaister, ainen gemeßnen bevelch heten, 50 000 bis inn 100 000 fl. auffzubrinngen; doch das es nachmals, wann dz erst zill erlegt, furderlich widerumb davon betzalt, die sachen auch weiter dahin gericht wurden, da man je gemelte anticipation, wie begert, bewilligen wolt, das dieselb annderer gestalt nit dann auff die ungehorsamen beschehen und die gehorsamen derwegen nichts entgelten solten etc.
/120 f./ Gegen die Erwägung, sich in dieser Frage den höheren Ständen anzuschließen, wird beschlossen, /120’/ da sy aines anndern bedennckhens weder wie oblaut sein wurden, das derwegen obemelt der erbarn stett gutachten inn ain schrifft verfast unnd vor den höhern stennden verlesen werden soll5
. Keine Verlesung, falls der Beschluss von KR und FR ungeverlich dem des SR entspricht.
Umfrage zu Punkt 3), Klausel im RAb wegen der künftigen Beratung einer beharrlichen Hilfe6
. Beschluss: Anschluss an KR und FR.
Umfrage zu Punkt 2), Benennung der Musterherren bzw. Kriegsräte7
. Mehrheitsbeschluss: Für die Reichsstädte soll Straßburg8
den Musterherren stellen. Der Straßburger Rat wird schriftlich darüber informiert9.
Die Beschlüsse zu den drei Punkten werden schriftlich als Resolution des SR konzipiert10.
/121/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. [/121–122’/ Beratung von Supplikationen.]
/122’/ Anschließend bittet der Mainzer Kanzler SR, das Rathaus noch nicht zu verlassen, da vielleicht noch diesen Abend die Resolution des Religionsausschusses [für die Quadruplik der Reichsstände zum 1. HA (Religionsvergleich)] in den Kurien zur Billigung vorgelegt werden soll.
/122’ f./ a–
SR bleibt deshalb bis kurz vor 6 Uhr nachmittags versammelt
–a
. Erst dann kommt der Mainzer Sekretärb
, Herr Simon [Bagen], vor das Sitzungszimmer des SR und teilt im Auftrag des Mainzer Kanzlers mitc
, dass FR die Resolution des Religionsausschusses [für die Quadruplik] bereits gebilligt habe. Die Quadruplik zum 1. HA soll dem Kg. morgen übergeben werden. Bagen bietet an, die Resolution im SR selbst zu verlesen,
/123/ weil es sein schrifft.
Verlesung der Resolution durch Bagen. Umfrage. Trotz des Einwandes, das den erbarn steten nit muglich, alle puncten nach notdurfft also im wind auffzufahen, unnd inen ganntz beschwerlich, das derhalben inn so hochwichtigen sachen so kurtz mit inen gefarn, unnd gleichsam dahin zuversteen, da si schon ainich bedennckhen hetten, das si nit gehört, sonder mit uberraichung der schrifft furgefaren werden solte etc., so ist doch hergegen erwegen, weil si im ausschuß die iren auch dabei gehabt unnd dann die im fursten rath es allerding bey verleßnem concept pleiben lassen, man auch nit vermerckhen khönnen aus der verlesung, ob den erbarn stetten ichts zu nachtail darinn begriffen etc., das mans derhalben auch dabei pleiben, ime, Simon11, das concept widerumb zustellen lassen, ime aber daneben nichts annders antzaigt werden solt, dann die erbarn stett hetten gemelte schrifft hören verlesen etc. Welches dann alspald beschehen12.