Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Augsburg, fol. 136–137.

2. HA (Türkenhilfe): Sechste Resolution des Kgs. Gratifikationen. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Resolution des SR. Gemeinsamer Beschluss von KR und FR sowie im RR: Prorogation an einen DT.

/136/ (Vormittag, 7 Uhr) Städterat. a– Verlesung der sechsten Resolution des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe) –a , 1.

Umfrage. Beschluss zur beharrlichen Hilfe, das irer Mt. inn deme zuwillfahrn, doch dergestalt, das es, wie hievor bedacht, allerding unverpundtlich inn abschied gebracht unnd gestelt werden solte. Unnd nachdem hievor inn etlichen resolutionen unnd bedennckhen vermelt, das alain die im fursten rath bedacht, der beharrlichen hilf halb im abschied anregung zethun, unnd also der erbarn stett mit dem wörtlin „stennde“ geschwigen2, unnd da es etwa also inn abschied gebracht, den erbarn stetten praeiudicirlich sein möcht, ist bedacht, da die höhern stennde inn irem jetzigen bedennckhen sölche anregung abermals alain auf die im fursten rath thun wurden, das aldann unnd alspald solchs geandet unnd antzaigt, auch gebeten werden solte, das man es inn deme wie auch inn anderm bei alten herkhommen pleiben lassen unnd si, die stett, mitt dem wörtlin „gemaine“ oder „anndere stennde“ auch einziehen wolte etc.

/136 f./ Benennung der Musterherren bzw. Kriegsräte sowie der Pfennigmeister: SR belässt es beim vorherigen Beschluss3.

/136’/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. Die kursächsischen Gesandten4  legen dem SR Schreiben an die Legstätten Köln, Nürnberg und Speyer vor, welche die Auszahlung einer Gratifikation von 1500 fl. an den Mainzer Kanzler und von 200 fl. an den Mainzer Sekretär Simon Bagen aus dem Reichsvorrat anordnen5.

Beschluss: Wenngleich SR dem Mainzer Kanzler auf dessen Bitte hin bereits ein Trinkgeschirr im Wert von 140 fl. und dem Mainzer Sekretär 24 Taler als Gratifikation übergeben hat6 , billigt man die Geldzuwendung aus dem Reichsvorrat, da SR sich zuvor hierin den höheren Ständen angeschlossen hat7. Dhweil man aber den stilum vermelter schreiben etwas wider der erbarn stett gebrauch, sonnderlich aber im eingang dahin gestelt befunnden, alls ob alain die chur- unnd fursten solche vereerung bewilligt, /137/ inn dem da im einganng aller schreiben also gestannden: „der churfursten räth, fursten, stennd unnd der abwesenden potschafften etc.“, ist beschlossen, das derhalben die sachsischen angesprochen werden solten, mit begern, es altem, herkhomnen gebrauch nach stellen zulassen, nemlich das „der churfursten räth, fursten unnd gemaine stende, auch der abwesenden potschafften“ oder dergleichen etc.

Köln und Regensburg bringen dies den kursächsischen Gesandten vor, die dazu erklären: Der Mainzer Kanzler hat die erwähnten Schreiben selbst formuliert. Erkennen den Einwand des SR aber an und wollen dem Kanzler solchs antzaigen unnd befurderung thun, damit es geschehe etc.

Reichsrat b , 8. Mainzer Kanzler referiert den gemeinsamen Beschluss von KR und FR zur RKG-Visitation [4. HA]. c– Inhalt wie in der nachfolgenden Resolution der Reichsstände –c , 9 . Getrennte Beratung des SR. Anschließend verliest SR seine Resolution zur RKG-Visitation Reichsjustiz [4. HA]10  und d– schließt sich den höheren Ständen an –d.

Anmerkungen

a–
 Verlesung ... (Türkenhilfe)] Köln (fol. 44) protokolliert diese Beratung (nur sehr knapp) abweichend für Nachmittag, 2 Uhr. Dafür am Vormittag, 7 Uhr, zusätzlich: Verlesung des vom Ausschuss der Rechtsgelehrten formulierten Konzepts für die Resolution des SR zur RKG-Visitation [4. HA]. Beschluss: Billigung.
1
 Nr. 445.
2
 Vgl. Nr. 438, fol. 214f. [Die Stände des FR ...]; Nr. 440, fol. 441f. [Die erscheinende furssten ...]; Nr. 442, fol. 428 [Zum Vierten lassen ...]; Nr. 444, fol. 430’ [. Aber die stennde, rethe ...].
3
 Vgl. Augsburg, fol. 120’ [Nr. 298]; Nürnberg, fol. 356 [Nr. 303].
4
 Vorlage nicht durch Kurmainz, sondern durch die kursächsischen Gesandten, da das obige Schreiben Kurmainz (Kanzler und Sekretär) direkt betraf.
5
 Vgl. ergänzend ein Schreiben der reichsstädtischen Gesandten auf dem RT an die Stadt Köln (Regensburg, 10. 3. 1557): Simon Bagen, Mainzer Sekretär, soll wegen seiner Tätigkeit auf diesem und früheren RTT gemäß Ständebeschluss eine Gratifikation von 200 fl. aus dem Reichsvorrat erhalten. Aufforderung an Köln als Legstätte für den Reichsvorrat, Bagen diese Summe auszuzahlen (HASt Köln, K+R 121/5, fol. 1–2’, besiegeltes Or.). Quittung Bagens (o. O., 24. 4. 1557) über den Erhalt der 200 fl. (ebd., fol. 3. Or.).
6
 Vgl. Köln, fol. 30 [Nr. 290, Anm. a].
7
 Vgl. Köln, fol. 41’ [Nr. 305, Anm. a] und Kurpfalz, fol. 548 [Nr. 97, Anm. a].
b
  Reichsrat] Köln (fol. 44) zum Zeitpunkt: Nachmittag, 5 Uhr.
8
 Diese Sitzung fehlt in der Protokollierung für KR und FR.
c–
 Inhalt ... Reichsstände] Köln (fol. 44’) differenzierter gemäß Vortrag in der Sitzung: Bitte an den Kg., bald einen neuen RKG-Richter zu ernennen und die Besetzung der vakanten Assessorenstellen zu veranlassen. Prorogation der weiteren Punkte des Visitationsberichts an einen DT.
9
 Vgl. Nr. 446.
10
 Nr. 497.
d–
 schließt ... an] Köln (fol. 44’) differenzierter: SR erklärt durch Köln seinen Anschluss an KR und FR in der Übereinkunft, den Justizpunkt an einen DT zu verweisen, jedoch mit der Bedingung, daß solliche verordnung nach althen, hergeprachten geprauch furgenommen.