Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Augsburg, fol. 136–137.
2. HA (Türkenhilfe): Sechste Resolution des Kgs. Gratifikationen. RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]: Resolution des SR. Gemeinsamer Beschluss von KR und FR sowie im RR: Prorogation an einen DT.
Umfrage. Beschluss zur beharrlichen Hilfe, das irer Mt. inn deme zuwillfahrn, doch dergestalt, das es, wie hievor bedacht, allerding unverpundtlich inn abschied gebracht unnd gestelt werden solte. Unnd nachdem hievor inn etlichen resolutionen unnd bedennckhen vermelt, das alain die im fursten rath bedacht, der beharrlichen hilf halb im abschied anregung zethun, unnd also der erbarn stett mit dem wörtlin „stennde“ geschwigen2, unnd da es etwa also inn abschied gebracht, den erbarn stetten praeiudicirlich sein möcht, ist bedacht, da die höhern stennde inn irem jetzigen bedennckhen sölche anregung abermals alain auf die im fursten rath thun wurden, das aldann unnd alspald solchs geandet unnd antzaigt, auch gebeten werden solte, das man es inn deme wie auch inn anderm bei alten herkhommen pleiben lassen unnd si, die stett, mitt dem wörtlin „gemaine“ oder „anndere stennde“ auch einziehen wolte etc.
Beschluss: Wenngleich SR dem Mainzer Kanzler auf dessen Bitte hin bereits ein Trinkgeschirr im Wert von 140 fl. und dem Mainzer Sekretär 24 Taler als Gratifikation übergeben hat6
, billigt man die Geldzuwendung aus dem Reichsvorrat, da SR sich zuvor hierin den höheren Ständen angeschlossen hat7. Dhweil man aber den stilum vermelter schreiben etwas wider der erbarn stett gebrauch, sonnderlich aber im eingang dahin gestelt befunnden, alls ob alain die chur- unnd fursten solche vereerung bewilligt,
Köln und Regensburg bringen dies den kursächsischen Gesandten vor, die dazu erklären: Der Mainzer Kanzler hat die erwähnten Schreiben selbst formuliert. Erkennen den Einwand des SR aber an und wollen dem Kanzler solchs antzaigen unnd befurderung thun, damit es geschehe etc.
Reichsrat b , 8. Mainzer Kanzler referiert den gemeinsamen Beschluss von KR und FR zur RKG-Visitation [4. HA]. c– Inhalt wie in der nachfolgenden Resolution der Reichsstände –c , 9 . Getrennte Beratung des SR. Anschließend verliest SR seine Resolution zur RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA]10 und d– schließt sich den höheren Ständen an –d.