Duplik zur Verhandlungsaufnahme. 1. HA (Religionsvergleich): Beratung im interkurialen Ausschuss. Rechtsgültigkeit des Religionsfriedens unabhängig vom Erfolg der Religionsverhandlungen.
/268/ (Vormittaga
)
Kgl. Kommissare und reichsrat. Für die kgl. Kommissare erscheinen Gf. Georg von Helfenstein und der bayerische Rat Heinrich von Haslang [in Vertretung des Hg. als Prinzipalkommissar]. Vortrag und Übergabe der Duplik der Reichsstände zur Verhandlungsaufnahme1
. Die Kommissare sagen deren Beratung zu.
/269/ (Nachmittagb
,
2
) Kurfürstenrat und fürstenrat. KR referiertc
den Beschluss vom Vortag zum weiteren Vorgehen beim 1. HA (Religionsvergleich): Dieser soll gemäß Passauer Vertrag und RAb 1555 als erster Artikel beraten werden. Dweil es nun an deme und auch hievor davon geret, das die religion in einer verordnung furzunemen und dabeneben in ordinari rethen andere sachen solten tractiert werden, so weren sie, die kfl. rethe, des bedenckens, das solche verordnung sovil moglich befurdert werden solte und furgehen, doch mit dem anhang, wofer die religion (wie nit zu verhoffen) solt [nicht] zu glucklicher entschafft pracht werden, das dardurch der religion fride, zu Augspurg /270/ aufgericht, nit solle abrogiert, sonder in seiner wurcklicheit und krefften pleiben. Und weren die kfl. rethe alle dem herkomen nach, ein yeder insonderhait, in den ausschuß zuordnen bedacht.
FR
d
: Einrichtung des Religionsausschusses auf der Grundlage des Passauer Vertrags. Zu den übrigen angesprochenen Punkten hat FR noch nicht beraten.
/271/ Erneut [nach getrennter Beratung] FR: Konstatieren Einvernehmen bezüglich der Ausschussbildung. Daneben Anschluss an KR darin, das religion fride also bestehen pleib, ob gleich die vergleichung der religion nit erfolge.
KR: /271 f./ Fordert Stellungnahme des FR zum Modus der Ausschussbildung.
/272/ FR: Haben dazu noch nicht beraten.