1. HA (Religionsvergleich): Anzahl der Deputierten des FR für den Religionsausschuss.
/272/ (Nachmittaga
) Kurfürstenrat und fürstenrat. FR referiert: /272 f./ Haben zur Anzahl der vom FR in den Religionsausschuss abzuordnenden Personen beschlossen, dass die Ff. jeder Religion jeweils vier Deputierte [insgesamt acht] sowie die Prälaten und die Gff. jeweils einen benennen und dass diesen Verordneten /273/ sub uno tamen voto noch eine person yederzeit alß ein ratgeber zugeben moge werden; auch mit der beschaidenhait, das solche person, so deme verordneten in ausschuß zugeben wurdet, desselbigen hern, von deme der erst geordnet, diener oder rathe seye und nit von einem andern dargestelt.
KR sagt Beratung zu.