Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Konzept für die geteilte Resolution des Ausschusses: Formulierung ihres abweichenden Bedenkens durch die CA-Stände. Übergabe an die Mainzer Kanzlei.

/133’/ (Nachmittag) Religionsausschuss. [Mainzer Kanzler] proponiert: Wie soll im Anschluss an die Beschlussfassung der letzten Sitzung das Konzept für die geteilte Resolution an den Kg. formuliert werden1?

Umfrage. Kurtrier: Gehen davon aus, dass Mainz das Konzept formuliert hat, und bitten um dessen Vorlage.

Kurköln: Wie Kurtrier.

Kurpfalz: Versegen sich auch, Meintz werde gestelt haben, wes verglichen. Aber der unverglichenen punct halben hetten die confessions verwandten selbst ir werck gestelt2; nit der meinung, dardurch der meintzischen cantzlei furzugreiffen, sonder habendem befelch nach, das es ire notturfft erfordert als in einer religions sachen.

/134/ Kursachsen: Wie Pfaltz. Und weren bedacht, wofer die gaistlichen ire sachen in specie causieren wolten, das sie auch ire causas anzuzeigen.

Kurbrandenburg: Wie Triera [!].

Kurmainz: Es geht darum, ob man wegen der strittigen Punkte wolte in gemein die sachen furpringen oder ein yeder thail sein notturfft furpringen. Uff solches hetten die meintzischen als in einer religions sachen des gegenthails argumenten nit wellen außfuren, sonder3 sonst wusten sie sich in ander sachen dem alten prauch nach wol zuverhalten. Und mogen daruf confessions verwandte selbst solche ursachen ubergeben. Es konten auch meintzische auf beide wege der different puncten halben concept furlegen, entweder in genere oder in specie, mit oder on ursachen.

/134’/ Österreich, Bayern: Wie Trier.

Salzburg: Was verglichen, zweiveln sie nit, Meintz werde solchs ubergeben. Aber der gespaltenen bedencken halben: Wen augspurgische confessions verwandten ire ursachen furlegen, hetten geistliche ire notturfft auch furzuwenden. Derhalb hette man zuverlesen, soviel verglichen ist.

Pfalz-Zweibrücken: Wie weltlichen churfursten rethe.

Augsburg: Hielte, das beide thail der unverglichenen articul halb der meintzischen cantzlei ire motiva furpracht hetten. Dieselbige wissen alßdan in ein schrifft solche underschiedliche mainung sambt den argumenten zupringen, und nachmals widerumb abzuhoren.

/135/ Brandenburg-Ansbach mit Württemberg: Entsprechend Augsburg.

Hessen mit den Wetterauer Gff.: Wie die weltlichen Kff.

Prälaten: Wie Trier.

Stadt Straßburg: Versehe sich, beiderseitz argumenten werden bei Meintz sein. Daruf were concept abzuhoren.

Stadt Schwäbisch Gmünd: Wie Trier.

Verlesung des Konzepts nur für die unstrittigen Punkte. Umfrage dazu sowie zur Frage, obe der unverglichenen meinung halb ursachen außzufuren.

/135’–137’/ Umfrage. Übereinkunft, die strittigen Punkte entweder jetzt vorzubringen, damit Mainz sie festhalten kann, oder sie der Mainzer Kanzlei schriftlich zur Inserierung in die Resolution zu übergeben. Das Konzept für die verglichenen Punkte billigen Kurtrier, Kurköln, Österreich, Bayern und Salzburg. Kurpfalz und Kursachsen fordern, dass Ks. und Kg. im Zusammenhang mit der Amtsklausel nicht erwähnt werden, da man ihnen darin keine Vorgaben machen könne. Brandenburg-Ansbach mit Württemberg und Hessen mit den Wetterauer Gff. schließen sich dem an. Kurbrandenburg votiert für die Zurückstellung des Konzepts, bis die strittigen Punkte beider Seiten inseriert sind, um es dann insgesamt zur Billigung vorzulegen. Dem schließen sich Augsburg und Pfalz-Zweibrücken an. Die Prälaten votieren wie Augsburg, die Stadt Straßburg wie Hessen, Schwäbisch Gmünd indifferent. Österreich und Bayern fordern daneben die Vorlage des Konzepts im FR.

/137’/ Kurmainz: Spätere Billigung des Konzepts. Sollen die beiderseitigen Argumente für die strittigen Bedingungen jetzt verlesen werden, damit Mainz sie in das Konzept aufnehmen kann?

/138 f./ Umfrage. Die Mehrheit mit Kurtrier, Kurköln, Kursachsen, Kurmainz, Österreich, Salzburg, Augsburg, den Prälaten sowie den Städten Straßburg und Schwäbisch Gmünd votiert für die sofortige Verlesung. Kurpfalz und im Anschluss daran Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach mit Württemberg und Hessen mit den Wetterauer Gff. billigen dies nur, falls die geistlichen Stände keine zusätzlichen, bisher nicht genannten Argumente vorbringen. Kurbrandenburg überlässt Mainz die Formulierung des Konzepts ohne diese Verlesung. Augsburg fordert zusätzlich die Vorlage im FR.

/139/ Hat man hieruf der gaistlichen motiva verlesen, daruf dan die confessions verwandten die irige auch ubergeben und verlesen lassen. Mainz soll das Konzept entsprechend ergänzen und am kommenden Tag vorlegen.

Fazit: Man belässt es dabei, die eigenen Argumente nach Anhörung jener der Gegenseite nicht mehr zu ergänzen, sondern die CA-Stände übergeben ihre Motive zu den strittigen Punkten der Resolution schriftlich der Mainzer Kanzlei, die sie in das Konzept aufnimmt. Das Konzept soll morgen verlesen und anschließend FR sowie SR vorgebracht werden.

Anmerkungen

1
 Vgl. zur Problematik den Vermerk im Fazit zur letzten Sitzung: Kurmainz A, fol. 132’ f. [Nr. 329].
2
 Beratung der CA-Stände am 22. 1.: Kurpfalz C, fol. 180–181 [Nr. 371].
a
 Wie Trier] Kurpfalz B (fol. 47’) missverständlich unter Bezugnahme auf das unmittelbar zuvor protokollierte Votum Kursachsens (dieses lautet: Wie Pfaltz): Dergleichen wie Trier.
3
 = aber.