Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Bericht der kursächsischen Gesandten an Kf. August vom 15. 2. 15572.

Beschluss einer sofortigen Replik namens der Gesandten der CA-Stände an den Kg. zur Freistellung.

/245/ Versammlung der CA-Stände. Kursachsen regt unter Bezugnahme auf die Verhandlungen am 7. 2. an3 , dass die Gesandten der CA-Stände noch vor dem Erhalt der Stellungnahmen ihrer Obrigkeiten zu der bereits beschlossenen Erwiderung auf die Antwort des Kgs. zur Freistellung in der Zwischenzeit eine eigene Replik in ihrem Namen übergeben, die inhaltlich der Erwiderung entspricht und auf diese verweist.

Umfrage. Einige lehnen eine Replik an den Kg. namens der Gesandten anfänglich ab, dan die sache nicht unser; item die kgl. Mt. legt sonst die schuldt auf uns; item es hette sovil authoritet nicht.

Gegenargumentation Kursachsens: Das auch den herren daran gelegen, das sich die verantwortten, so hiebevorn bei der handlung gewesen4; item wir hetten der dinge bevelich5; item der reichstagk wehre schir zum ende gelauffen, derhalben zueylen, und solte darmit vertzogen werden, so mechte volgents uber den hauffen geeylet werden und zu disen dingen nicht also fuglichen alsdan zu kommen sein; item die herren konten sich dorauff volgents mit protestationen und andern deste bas darnach richten; item es mechte auch desto mehr /245’/ dringen etc. Kursachsen kann damit die anderen Gesandten zum Anschluss bewegen.

Beschluss: Zunächst Übergabe der Replik namens der Gesandten6 , noch bevor die Stellungnahmen der Obrigkeiten zur Erwiderung auf die Antwort des Kgs. vorliegen. [Billigung der Konzepte für die Replik der Gesandten7  und für die Erwiderung der Obrigkeiten.]

Anmerkungen

1
 Die Textvorlage datiert die Sitzung nicht. Das Datum erschließt sich aus dem Bericht der Kurpfälzer Gesandten vom 9. 2. mit Nachschrift vom 12. 2. (HStA München, K. blau 106/3, fol. 337–341’, hier 340. Or.).
2
  HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 240–249’, hier 245 f. Or.; präs. o. O., 20. 2. Referat: Wolf, Geschichte, 51 f.
3
 Vgl. Nr. 376. Die veränderte Vorgehensweise war vom kursächsischen Sondergesandten U. Mordeisen angeregt worden, der nach seiner Ankunft in Regensburg [9./10. 2.] empfahl, noch vor dem Erhalt der obrigkeitlichen Stellungnahmen zur Erwiderung bezüglich der Freistellung sofort eine Replik namens der Gesandten zu übergeben, um die Darstellung in der Antwort des Kgs. [Nr. 504] zu korrigieren (kursächsischer Bericht vom 15. 2. 1557: Wie Anm. 2, hier fol. 244’ f.).
4
 = die an den Verhandlungen des RT 1555 zum Geistlichen Vorbehalt beteiligten Gesandten.
5
 Laut Bericht der Kurpfälzer Deputierten an Kf. Ottheinrich vom 23. 2. 1557 beschlossen die CA-Gesandten die Replik in ihrem Namen, da sie beim Kg. im Verdacht stünden, /367’/ als solten wir one bevelch unnd allein fur unns selbst den puncten der freistellung also ungestüm treiben unnd urgirn (HStA München, K. blau 106/3, fol. 365–368’, hier 367’. Or.; präs. o. O., 2. 3. Vgl. Kurze, Kurfürst, 34 und 112, Anm. 75).
6
 Nr. 505.
7
 Der an der Sitzung nicht beteiligte Frankfurter Gesandte A. zum Jungen schickte eine Abschrift der Replik, die er informell erhalten hatte, mit Bericht vom 14. 2. 1557 an Bürgermeister und Rat. Er verwies darauf, dass die Freistellung /305’/ ganntz hefftig inreißen wil, und argwöhnte, dass deshalb die Türkenhilfe verhindert würde. Befindt ich wenig, dz sie der stett, sonder alweg allein chur- und fursten etc. gedenckhen. Deshalb sei zu erwägen, was nutz und frucht oder unrat unnd sorg den erbarn stetten darauß ersteen möge (ISG Frankfurt, RTA 70, fol. 305–306’. Or.; präs. 21. 2.). Der Frankfurter Rat stellte in der Weisung vom 24. 2. 1557 fest, dass in der Replik fast nur der Kff. und Ff., /309/ gar selten aber der andern stend und zumal der erbarn frei- und Reichs stet, berurter confession zugethan, mit nichten gedacht wirdt. Derhalben hochlich zubesorgen, es mochten etwan hochermelte chur- und fursten hierin allerlei practiciren, so nit allein etlichen wenigen gaistlichen fursten, sunder auch mit der zeit iren kfl. und f. Gnn. und den iren selbst zum pesten erschießen, villeicht auch mehr das zeitlich als das ewig suchen wolten. Da den Reichsstädten mit einem Freistellungserfolg nicht geholfen sei, wenn der Städteartikel des Religionsfriedens bestehen bleibe, und da die Verweigerung der Türkenhilfe für die Städte nur Nachteile bringe, wies der Rat den Gesandten an, dass /309’/ kains wegs zu raten sei, noch zur zeit in dißem fall und so einer plinden sachen hochermelten chur- und fursten antzuhangen und bei der kgl. Mt. gleiche suchung helffen zuthun (ebd., fol. 307–312, hier 309–310’. Konz.). Vgl. Janssen, Zustände, 65.