Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Aufforderung an die Minderheit im KR zum Anschluss an alle übrigen Reichsstände in der Bewilligung von acht doppelten Römermonaten unter Berufung auf das Mehrheitsprinzip. Beharren auf der Festschreibung künftiger Beratungen einer beharrlichen Hilfe durch eine Klausel im RAb. Doppelbesteuerung von Reichsständen. Benennung und Instruierung der Kriegsämter. Beratung der weiteren HAA und Abschluss des RT.
Den Reichsständen übergeben1 und von diesen kopiert am 5. 3. 1557.
HStA München, KÄA 3177, fol. 248–250’ (Kop. Überschr.: Der röm. kgl. Mt. resolution auf der stende sechst bedenckhen, der thurckhenhilf halben. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 5. Marcii 1557.) = Textvorlage. StA Stade, Rep. 322 Nr. 5, fol. 37 f., 40 f. (Konz. Hd. Kirchschlager. Dorsv.: Presentirt den 4. [!] Februarii. Türggenschrifft.) = B. HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 219–220’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 5. Martii 1557. Dorsv.: Der röm. kgl. Mt. 6. resolution in puncto der turckenhulff.) = [C]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 50, fol. 569–571’ (Kop.). HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 372–375’ (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. A, fol. 74–76’ (Kop.).
Beharrliche Hilfe: Kg. besteht darauf, dass entsprechend dem Beschluss des FR die Klausel wegen der künftigen Beratung in den RAb aufgenommen wird. Er bittet deshalb die Gesandten der Kff., sie wollen sich in dem mit den stenden des fursten raths auch one vernere verwaigerung vergleichen und inen solche inserierung gefallen lassen. Das wirdet den sachen furderlich sein und niemands zu ainicher beschwerung gelangen, b–angesehen das es menigclich unverbuntlich ist–b.
Kg. erwartet die baldige Benennung und Instruierung der Kriegsräte und Pfennigmeister. Da FR dazu bereit ist, so ist widerumb irer kgl. Mt. gnedigs vermanen und ersuchen, das die churfursten rethed von irer herrschafften wegen sich hierinn auch zum aller ehisten entschliessen und an bestimmung der kriegs reth und zalmaister ires thails kainen saumsall
Schlussformel.