Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte um rechtzeitige Hilfeleistung der Reichsstände.

Den Reichsständen übergeben am 20. 1. 15571, von diesen kopiert am 21. 1.

HStA München, KÄA 3177, fol. 406–407’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 20. [!] Januarii2 anno 57. Dorsv.: Der nider osterreichischen lande gesandten anmanung ann die stendt des Reichs, die thurckhenhilff belangendt. G. Praesentatum 20. Januarii anno 57.) = Textvorlage. HHStA Wien, RK RTA 40, unfol. (Kop.) = [B]. StA Nürnberg, ARTA 36, fol. 262–264’ (Kop. Überschr.: N. der funnf nider ostereichischen lanndt gesannthen anhalten, des thurckenn halbenn. Aufschr.: Lectum denn 21. Januarii anno 1557.) = [C]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 50, fol. 107–109’ (Kop.). HStA Dresden, Loc. 10192/6, fol. 176–177’ (Kop.). HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 65–66’ (Kop.).

/406–407/ Sie, die Gesandten, wollen die mit wichtigen Verhandlungen belasteten Reichsstände mit weiteren Ausführungen wegen der drohenden Eroberung ganz Ungarns und der anrainenden kgl. Lande durch den Erbfeind der Christenheit und der daraus resultierenden Gefahr für das Reich verschonen. Dennoch können sie nicht umhin, die Reichsstände nochmals zu ermahnen und zu bitten, die Hilfe gegen den Erbfeind bald und noch rechtzeitig zu leisten, damit ihr Einsatz nicht zu spät und damit vergeblich erfolgt.

Unterzeichnet von den Gesandten der niederösterreichischen Lande.

Anmerkungen

1
  Kursachsen, fol. 312’ [Nr. 71, Anm. b]. Die niederösterreichischen Gesandten von Perkheim und von Windischgrätz informierten Kg. Ferdinand bald nach dessen Ankunft am 9. 12. 1556 über den in Absprache mit den kgl. Kommissaren erfolgten Vortrag ihrer Werbung vor den Reichsständen [Nr. 483] sowie über ihre Anmahnung [Nr. 485] und baten ihn um weitere Anweisungen wegen der Türkenhilfe. Daneben ersuchten sie ihn, seinem Erbieten gemäß die Religionsspaltung /86’/ zu gottseliger unnd cristlicher vergleichung zubringen. Ferdinand verwies auf seine Anmahnung im RR am Vortag [Kurmainz, pag. 354–366 (Nr. 42)] und sagte zu, alles zu befördern, /87/ dz ierer Mt. khunigreich unnd landen zum pesten mug khomen; /87’/ gleichesfalß den articl der heyligen religion, ierer Mt. landen und deren auschußen gethonen erbieten nach (Protokoll der Gesandten: SBB PK Berlin, Ms. germ. quart. 1196, hier fol. 83–87). In einer weiteren Vorsprache beim Kg. am 11. 1. 1557 regten die Gesandten Jörger von Tollet, von Perkheim und von Windischgrätz trotz des anerkannten Engagements des Kgs. an, nunmehr in Anbetracht der drängenden Notlage wegen eines etwaigen Verhandlungsverzugs die Stellungnahme der Reichsstände zur Werbung nochmals zu erbitten. Der Kg. verwies auf die kürzlich übergebene Duplik der Stände zum 2. HA und seine bereits fertige Triplik [Nrr. 436, 437], unterband die Nachfrage bei den Reichsständen aber nicht (ebd., hier fol. 109–111).
2
 Datum wohl falsch. Vgl. die Aufschr. (21. 1. 1557) auf Nachweis C, die von den Kopp. in HStA Stuttgart, HStA Dresden und HStA Düsseldorf (vgl. oben) sowie von weiteren Abschriften bestätigt wird.