Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Pauschale Zurückweisung der Behauptungen im Gegenbericht unter Vorbehalt weiterer Ausführungen. Bitte um Eingreifen des Reichs in Livland.

Im RR vorgelegt1 und von den Reichsständen kopiert am 15. 12. 1556.

HHStA Wien, MEA RTA 43/II, fol. 104–107’ (Kop. Dorsv.: Mechelnpurgischs gesandter contra liefflendischen gesandten. No. 6.) = Textvorlage. HStA Düsseldorf, JB II 2297, fol. 130–133’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, 15. Decembris anno 56. Dorsv.: Der meckelburgischen gesandten ferrer furbringen unnd ansuechenn auff des lyfflendischen commenthurß den virdten Decembris gethone replickschrifft etc.) = [B]. HStA München, KÄA 3172, fol. 483–485’ (Kop.) = [C]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 424–428’ (Kop.). HStA Dresden, Loc. 10193/3, fol. 125–127 (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. Y Fasz. F, fol. 27–29 (Kop.). Regest: Hartmann, Herzog I, Nr. 1953 S. 415 f.

/104/ An die Reichsstände: Hat vom Mainzer Kanzler Matthias erfahren, dass sie, die Reichsstände, nur widerstrebend und aufgrund seines Beharrens bewilligt haben, ihm die Erwiderung der Verordneten des Landmeisters in Livland zu übergeben2.

/104–105/ Hätte in Anbetracht der in der Erwiderung gegen seinen Herren und andere Ff. sowie gegen seine Person erhobenen Vorwürfe gute Gründe, sich dagegen zu verwehren. Da die Reichsstände sich aber gegen weitere Eingaben aussprechen, um den Streit nicht weiter zu verschärfen, lässt er die nichtigen, falschen und verunglimpfenden Behauptungen auf sich beruhen, behält sich aber für seinen Herren vor, die Anschuldigungen künftig zu widerlegen. Verwehrt sich gegen die Angriffe auf seine Person und beteuert, seinen Bericht instruktions- und weisungsgemäß abgefasst zu haben.

/105 f./ Hat in seiner Eingabe3  lediglich das Faktum des Kriegsverlaufs geschildert, das sich als Bruch des Landfriedens darstellt, ohne den Landmeister oder den Orden in irgendeiner Form zu beleidigen, und deshalb von den Gesandten des Landmeisters die /105’/ civilitet erwartet, dass sie die Reichsstände nicht mit der unberechtigten, seinen Herren und andere Ff. diffamierenden, entsprechend dem liefflendischen stilum in grober Form vorgebrachten Darstellung belästigten.

/106 f./ Bittet die Reichsstände unter Bezugnahme auf seine erste Eingabe, in Anbetracht der Entwicklung in Livland, die eine Ausweitung des Konflikts befürchten lässt, nunmehr über entsprechende Maßnahmen zu beraten.

Unterzeichnet von Dr. Karl Drachstedt, Mecklenburger Gesandter.

Anmerkungen

1
  Kurmainz, pag. 429 f. [Nr. 48].
2
 Vgl. KR und FR am 11. 12.: Kurmainz, pag. 404 [Nr. 45] mit Anm. 13. Erwiderung: Nr. 515. Drachstedt hatte die Erwiderung allerdings zuvor von den Gesandten Pommerns erhalten. Im Bericht vom 23. 12. 1556 an Hg. Johann Albrecht stellte er fest, er wolle die Schrift ohne weitere Anweisung nicht widerlegen, obwohl darin der Hg. und dessen Bruder, Hg. Christoph, sowie auch der Hg. von Preußen, der Ebf. von Riga und der Kg. von Polen auf untzimliche, grobe und bestialische Weise angesprochen werden. Hat deshalb in Absprache mit den Kurbrandenburger Deputierten beschlossen, /67/ tzu erhaltung euer f. Gn. gelimpffs, auch tzu euer f. Gn. und meiner endtschuldigung nur vorliegende knappe Rechtfertigung ohne weitere Ausführungen zu übergeben (LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 3, fol. 66–73’, hier 66’ f. Or.).
3
 Nr. 513.