Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Schutzprivileg für eine Erfindung zur Holzsparkunst. An den Kg.
Supplikation an den Kg. (gemäß kgl. Dekret im RR präs. am 31. 12. 1556, kopiert am 3. 1. 1557)1 , unterzeichnet von den Konsorten F.s; mit 1 Belegdokument2 (Urkunde der Stadt Straßburg vom 29. 6. 1555, die anhand der Praxis bestätigt, dass die Erfindung den Holzverbrauch um ca. 50% vermindert): Wurden mit ihrer Supplikation von Kg. Ferdinand zuletzt an den nächsten RT verwiesen und bitten ihn deshalb, nunmehr mit Zutun der Stände das beantragte Schutzprivileg für die Holzsparkunst zu bewilligen. Die Erfindung F.s wurde seither für das Kochen und Stubenheizen nochmals verbessert und auf die Holzeinsparung bei welschen Kaminen und Backöfen ausgeweitet. Fordern das Schutzprivileg befristet auf 10 Jahre und beschränken die Nutzgebühr für die Erfindung auf ein Drittel der jährlich eingesparten Holzkosten: Um den Preis von 4 fl. lassen sich jährlich 12 fl. einsparen. Untertanen können die Erfindung gegen die Entrichtung einer Pauschalgebühr durch ihre Obrigkeit nutzen. Bieten Sonderkonditionen für die Reichsstände beim RT an und bitten, deren Zustimmung zur Gewährung des Privilegs zu veranlassen.
Bei der Beratung im Supplikationsrat am 1. 2. 15573 bestätigte der Gesandte der Stadt Straßburg die Effektivität der Erfindung. Er erwartete, dass das Konsortium das Schutzprivileg verkaufen werde. Beschluss des Dekrets (o. D.)4 , das im RR am 13. 2. als Ständedekret5 gebilligt wurde: Die Entscheidung über die Erteilung des Privilegs wird dem Kg. überlassen, der dabei beachten wird, dass dies ohne Nachteile für die Reichsstände erfolgt.