Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

2. HA (Türkenhilfe): Resolutionen von KR und FR zur Triplik des Kgs. RKG-Visitation: Vorlage der Akten auf dem RT.

/660/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat und fürstenrat.

/661/ Mainzer Kanzler referiert den Beschluss des KR zur Triplik des Kgs. beim 2. HA (Türkenhilfe)1 : KR hat dazu beraten, obwohl nicht alle Deputierten über ausreichende Weisungen verfügen, domit zu spuren, sie ires thails sachen gern befurdern wolten. Und da inen aber nachmals andere befelchen zukemen, die mit nachfolgendem bedencken nit gleich einschlugen, behielten sie inen fur, alßdan ire befelch anzuzeigen. /661 f./ [1] Forderung des Kgs. von acht doppelten Römermonaten: KR will nur bewilligen, was /662/ man auch leisten konne. Demnach bedechten sie, das man es bei den 6 monat gedopplet pleiben lassen solte. Aber etliche weren der meinung, das man es solte auf die acht monat gedopplet komen lassen. [2] Einbeziehung anderer Potentaten: Man erwartet, konig werde fleiß furwenden, auf das andere potentaten in die hilff pracht. [3] Zusatzforderungen von ¼ und ⅛ Romzug: Ablehnung, da es beschwerlich fallen welle, uber vorigs zu bewilligen. [4] Beharrliche Hilfe: Die kfl. Räte sind allenthalben nit mit befelchen versehen, auf solch werck sich einzulassen. Wie dan solch befelch nit /663/ leichtlich zuerholen. [5] Leistung der Hilfe mit Geld: Einvernehmen. Erlegung mit Großmünzen: Notwendig ist, das an guter, gangbarn muntz die hilff erlegt. Derwegen es zu stellen auf solche muntz, die allenthalben gangbar, als creutzer, dreyer, patzen etc., das auch die guldene muntzen darin verstanden, wie sie allenthalben genomen. /663 f./ [6] Musterherren und Zahlmeister: Je Kf. Verordnung eines Musterherren, der zudem als Kriegsrat fungiert. Zuordnung auch durch FR. Daneben Verordnung von zwei Zahlmeistern, /664/ denen zuvertrauen und die habhafft und gesessen, als zwehen graffen oder hern. [7] Fragliche Anstellung eines Generalleutnants: Mehrheitsbeschluss, dies dem Kg. zu überlassen. Gleichwol weren etliche der mainung, das die kgl. Mt. einen auß den fursten hierzu zu ziehen. [8] Erlegungstermine: Jene, die sechs Römermonate leisten wollen, belassen es bei zwei Terminen. Jene, die acht Monate bewilligen, wünschen drei Termine, nämlich zu Ostern und Johannis je drei [doppelte] sowie zu Michaelis2  die restlichen zwei Monate. /665/ [9] Fiskalische Prozesse: Einvernehmen. [10] Umlegung der Steuer auf die Untertanen: Ergänzung um die Bestimmung, dass diese zu gehorsamen schuldig crafft diesses abschiedts one beschreibung der landt teg; auß ursachen, das etliche ire underthanen beschreiben mussen, daruf viel zeit und uncosten gehet und die hilff von wegen solches costens erstaigert. [11] Beitrag der Reichsritterschaft und der Hansestädte: Einvernehmen. [12] Sicherung des inneren Friedens: Das Erbieten des Kgs. ist anzunemen, und das man sich versehe, es solle der fride volnzogen werden. [13] Eigener Beitrag des Kgs. zur Türkenabwehr: Da erachten sie, das man es dismolß dabei zu lassen, biß man entlich der hilff verglichen.

/666/ FR: Haben die Triplik beraten und dazu eine schriftliche Resolution verfasst. /666–669/ Verlesung der Resolution3.

/669/ [Nachmittag] Kurfürstenrat. 1. Umfrage zur Resolution des FR. Trier: Bewilligung des FR von acht doppelten Monaten entspricht dem Votum von Trier und Sachsen. Domit dan der unglimpff nit bei diessem rathe verpliebe, hielten sie es darfur, das ferner die sachen nit aufzuhalten. Beharren wie zuvor und entsprechend FR auf der Erlegung nach dem moderierten Anschlag.

Köln: Plieben voriger meinung. Aber was das /670/ meher sein wurdet, domit wellen sie sich vergleichen. Moderierte anschleg: Die sachen in genere wie vorhin auf die anschlege zustellen.

Pfalz: Nachdem der prauch, das furstenrathe sich soll auf der churfursten bedencken horen lassen, were solchs zuerwarten. Haben noch immer keine Weisung, weder zu sechs noch zu acht doppelten Monaten, obwohl der Bote seit drei Wochen unterwegs ist4 . Anschlag: Wie Köln.

Sachsen: Wie Trier; mit der angehengten ursachen, da turck und sein anhangk vernemen wurde, das die churfursten die hilff verwaigern, zubedencken, wes solchs ime vor ein hertz pringen wurde. Anschlag: Wie Köln.

/671/ Brandenburg: Sie hetten neue befelch, auf die 6 monat gedopplet zubewilligen5. Daruber konten sie nit schreiten. Wes aber das meher sein wurdet, da wolten sie sich nit von absondern. Oder da man wolte auf ratification 8 monat willigen, wellen sie mit anstehen.

Mainz: Können wie zuvor nicht mehr als acht einfache Monate bewilligen. Anschlag: Wie Köln.

/671 f./ 2. Umfrage. Trier bittet um Anschluss an die höhere Bewilligung zumindest auf Ratifizierung. Beschluss gemäß Votum Köln und Pfalz, die noch Weisung erwarten: Aufschub bis kommenden Montag.

/672/ FR wünscht Beteiligung der Reichsstände bei der Bitte an auswärtige Potentaten um ihren Beitrag zur Türkenabwehr. Umfrage. Beschluss nach Votum Trier: Bei vorigem bedencken pleiben zulassen, und das kgl. Mt. on zuthun der stendt die potentaten zuersuchen.

/673/ Beharrliche Hilfe: FR will die Beratung dazu lediglich zurückstellen. Beschluss: Beharren auf der eigenen Resolution, man habe dazu keine Weisung. Aber Sachssen waren jetzt berait, die beharlich hilff, wie oblaut, zuwilligen.

Erlegung in Großmünze: Einvernehmen mit FR. Musterherren und Zahlmeister: Beharren auf der eigenen Resolution. /674/ Erlegungstermine, Legstätten, fiskalische Prozesse: Wird zurückgestellt bis zur Klärung der Hauptsache. Umlegung auf die Untertanen: FR ist zum Zusatz des KR 6  anzuhören. Reichsritterschaft, Wahrung des inneren Friedens: Einvernehmen. Beitrag des Kgs. und der Erblande: Danksagung an Kg. Der vom FR erwähnte Beitrag der Kgrr. Ungarn und Böhmen ist zurückzustellen, bis ihre Werbungen beantwortet sind.

Neue Anregung des FR, Söldner von fremden Potentaten unter Androhung der Reichsacht abzufordern7: /675/ Wardt bedacht, das es unfruchtbar. Aber auf diß erwegen were bei der kgl. Mt. in dem articul, belegung der underthanen belangendt, widerumb zuerinnern, das versehung zethun, domit die stendt und underthanen mit den beschwerlichen musterpletzen verschonetb.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kurpfalz (fol. 470) differenzierter: 8 Uhr.
1
 Vgl. Nr. 437 mit den im Folgenden angesprochenen Einzelpunkten.
2
 = 18. 4., 24. 6., 29. 9. 1557.
3
 Nr. 477.
4
 Vgl. Anm.4 bei Nr. 79.
5
 Vgl. Anm.5 bei Nr. 73.
6
 Vgl. oben, Resolution des KR, Punkt [10].
7
 Vgl. die Resolution [Nr. 477], fol. 411’ [Und nachdem auch ... zubrinngen.].
b
 verschonet] Kursachsen (fol. 350) zusätzlich: (Nachmittag) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponiert: Fortsetzung der Beratung zum 2. HA (Türkenhilfe) oder andere Thematik? /350 f./ Beschluss: Vertagung des 2. HA bis Montag. /350’/ Beratung zur RKG-Visitation – Reichsjustiz [4. HA] /350’ f./ Umfrage. Mehrheitsbeschluss: Da Vizekanzler Jonas die Anfrage wegen des Visitationsberichts [vgl. Nr. 75] an den Kg. verwiesen hat, sollen zunächst FR und SR über die Thematik informiert werden. Sodann Nachfrage beim Kg. durch die Reichsstände insgesamt, damit die Visitationsakten dem RT vorgebracht werden. [Auch enthalten in Kurpfalz (fol. 473 f.) und im Mainzer Supplikationsprotokoll: HHStA Wien, MEA RTA 42, fol. 15.]