2. HA (Türkenhilfe): Schlussschrift des Kgs. Ermahnung der kfl. Gesandten wegen der Sicherstellung künftiger Beratungen zur beharrlichen Hilfe. Vertrauliche Darlegung der Hintergründe. Konzipierung der Instruktion für die Pfennigmeister. Beantwortung der niederösterreichischen Gesandten.
/797/ (Vormittag, 7 Uhr)
Kgl. Herberge. Kg. lässt den Reichsständen seine sechste Resolution und Schlussschrift zum 2. HA (Türkenhilfe)1
übergeben und anschließend von Vizekanzler Jonas vortragen: Es wolte das weniger thail der churfursten sich von dem mehern und allen andern stenden nit absondern und kein ungleicheit machen, auß ursachen, das solchs nitt allein recht und pillich, sonder auch also von allters im Hl. Reich und in der gantzen christenheit preuchlich herkommen, also was das mer fur gut angesehen, das einer oder zwen solchs nitt zuverhindern oder zu difficultiren gehabt.
/798/ Abtritt der reichsständischen Gesandten. Anschließend bittet der Kg. nur die Deputierten der Kff. in sein Gemach und lässt ihnen vortragen: FR befürwortet bezüglich der beharrlichen Hilfe die Festlegung künftiger Beratungen im RAb. Kg. billigt dies, aber durch sie, die kfl. rethe, were mangell befelchs hierin furgewenndt. Nun achteten ire kgl. Mt. diese einverleibung fur ein gewisse hohe notturfft. Derhalb sie nit wollen unnderlassen, die kfl. rethe also zuerfordern und inen die ursachen und bewegnussen abgesondert und vertreulich zuvermelden. Nemblich und zum ersten: Dha diese einverleibung kunfftiger tractation von einer harrigen hulff beschehe, das es irer Mt. erb konigreichen, landen und getreuen unnderthanen ein fast hohen und grossen trost geben und pringen wurde, sich desto gehertzter dem feind zuwidersetzen und alle manlicheit zubeweisen. Am andern, das ire kgl. Mt. dorab auch desto mer und bessere ursachen zu schopffen, bey der cron Beheim und dero incorporirten landen antzuhallten, uff das sie sich herter angreiffen und ir eusserist vermogen gegen diesem vheindt darstrecken wollten; wie dan ire Mt. derhalb ein landtag bei inen uff Oculi schyristkunfftig furgenomen2. Wie dan die notturfft gentzlich erheischt, /799/ diesem vheindt mit einer mechtigen harrigen hulff widerstandt zuthun, dha man sonst nit gewarten wollte, das nit allein irer Mt. erblandt, sonder auch furter andere anrainende und alle stende, eyner nach dem andern, von diesem vheindt uberfallen werden sollten und endtlich zu grundt und poden ghen. Zum dritten, so truge solche einverleibung nichts ungepurlichs uff ir, wurde auch dardurch nichts enndtlichs versprochen noch zugesagt, sonder stunde menigklichen frei, zu nechster tractation ichts zubewilligen oder abtzuschlagen. Endtgegen aber und zum virten wurde es dem turggen, so seine gute kundschafft hette, ein grossen schrecken pringen und inen, wen er dieser ding und das solche harrige hulff verhanden, bericht, ursach geben, sein vorhaben zu enndern und wendig zumachen, dha er sonst die hulff auf ettlich wenig monat geringschetzig achten und darunter seinen vortheill wol ersehen wurde etc. Diese ursachen hette ir kgl. Mt. auß vilerhandt bewegnussen nit in die gemein schrifft pringen3, sonder also ad partem den kfl. rheten antzeigen lassen wollen.
/799 f./ Wiederholt nochmals die Bitte um Billigung der Klausel im RAb, die keinerlei Verpflichtung nach sich zieht.
/800/ Antwort der kfl. Gesandten: Versichern, das sie fur ire person gern alles thun wollten, was immer moglich. Können aber ohne Weisung ihrer Herren keine Zusagen machen. Falls ihnen die Weisungen noch vor dieses reichstags abschiedt zukemen, wolten sie dieselbige irer kgl. Mt. vermelden.
(Vormittag). Der interkuriale Ausschuss zur Beratung der Instruktionen4
, dem Kurmainz, Kurpfalz, Würzburg, Jülich und Nürnberg angehören, konzipiert die Instruktion für die Zahl- oder Pfennigmeister.
Reichsrat. Vorlage des Konzepts. /801/ Beschluss: Weitere Beratung.
Vorladung der niederösterreichischen Gesandten. Vortrag und anschließend schriftliche Übergabe der Antwort zu ihrer Werbung5.