Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Ebenso wie die Sitzungen der CA-Stände1  sind die Beratungen der katholischen bzw. nur der geistlichen Stände auf dem RT 1556/57 auch nach Einschätzung der Beteiligten in Abgrenzung von den Verhandlungen in den Kurien als offiziöse Zusammenkünfte zu werten2 , deren Geschäftsordnung wohl nicht eindeutig festgelegt war. Thematisch beschränkten sich die in der ersten Phase nur von den geistlichen Ständen geführten Verhandlungen auf die strittige Entscheidung für ein Generalkonzil oder ein Kolloquium als Weg zum Religionsvergleich, sodann auf die Bedingungen für das Kolloquium und schließlich auf dessen Vorbereitung. Die Freistellung kam in diesen Sitzungen weder in der Anfangsphase während der Geschäftsordnungsdebatte noch später als etwaige Reaktion auf die Eingabe der CA-Stände an den Kg. zur Sprache.

Für die Verhandlungen der katholischen Stände liegt abgesehen von einem knappen Kurmainzer Abschnitt kein eigenständiges Protokoll vor, sondern die Aufzeichnungen sind in anderweitigen Mitschriften für den Religionsausschuss sowie für FR und SR enthalten. Die Ausnahme bildet das Protokoll Kurmainz C 3 , umfassend nur die Beratungen am 29. und 31. 12., das zunächst wohl als eigenständige Aufzeichnung der geistlichen Sondersitzungen gedacht war. Es wurde in dieser Form nicht fortgeführt, sondern die geistlichen bzw. katholischen Verhandlungen wurden ab Januar 1557 in das Kurmainzer Protokoll für den Religionsausschuss (Kurmainz A) integriert. Die beiden getrennt aufgezeichneten Tage liegen dieser Mitschrift als Anhang bei.

Die Mainzer Protokollierung (überwiegend Kurmainz A) dient für die Dokumentation der Sitzungen der katholischen bzw. geistlichen Stände fast durchgehend als Textvorlage, da sie die Beratungen am genauesten und zuverlässigsten vielfach in Votenform darbietet. Lediglich die Sonderversammlungen der katholischen Stände nur des FR und als Ausnahme die Sitzung am 7. 2. 1557 werden anhand anderer Vorlagen, die ebenso wie das entsprechende Mainzer Protokoll bei jeder Stücknummer genannt werden, erschlossen.

Von den FR-Protokollen erfassen Österreich B 4, Würzburg 5 und Bamberg 6, von den SR-Protokollen Köln 7 auch die katholischen Beratungen. Ein knapper Ausschnitt ist in Augsburg B (Religionsausschuss) überliefert8. Diese Mitschriften werden im Variantenapparat berücksichtigt, falls sie gegenüber der Textvorlage Zusätze enthalten.

Anmerkungen

1
 Vgl. die Vorbemerkung zum Protokoll für die Verhandlungen der CA-Stände (Abschnitt G).
2
  Österreich B, fol. 468 [Nr. 392]: Österreich und Salzburg vereinbaren, in der Sitzung der katholischen FR-Stände Kardinal Otto von Augsburg den Vorsitz zu überlassen, da dises khain ordinarius actus, und man inn deß cardinals behausung wer.
3
  HHStA Wien, MEA RTA 44a/II, fol. 233–248. Eigenhd. von S. Bagen verfasstes Rap. Votenprotokoll. Überschr.: Ungefherliche verzeichnuß, weß sich der gaistlichen chur- und fursten rethe ad partem underredt in negotio religionis. Darunter: Gehorig zu dem prothocollo in religions sachen [= zu Kurmainz A].
4
 Hier lediglich die Sondersitzungen der katholischen Stände nur des FR am 1./2. 12. 1556 (fol. 467’–469).
5
 Bietet neben Kurmainz A die umfassendste Protokollierung dieser Verhandlungen.
6
 Erfasst im Gegensatz zu Würzburg nur 5 Sitzungen.
7
 Erfasst 4 Sitzungen im März 1557.
8
 Vgl. zu diesen Mitschriften die Vorbemerkungen zu den Protokollen von FR (Abschnitt C) und SR (Abschnitt D) sowie für den Religionssausschuss (Abschnitt E).