Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Gemäß den Editionsrichtlinien für die Reihe der „Reichsversammlungen“ werden im Folgenden nur jene Supplikationen dokumentiert, die als Reichstagssupplikation zu qualifizieren sind1 , die also von der Mainzer Kanzlei als geschäftsführendem Organ im Reichsrat oder einer Kurie vorgelegt wurden, unabhängig davon, ob die Eingaben von den Petenten direkt an die Reichsstände adressiert waren oder ob der Kg. an ihn gerichtete Bittschriften über die Mainzer Kanzlei an die Reichsstände zur Beratung gab. Demnach bleiben Supplikationen, die Kg. Ferdinand nicht an die Kurien weiterreichte, sondern selbst mit dem Bittsteller klärte2 , unberücksichtigt, da sie nicht auf die Ebene des RT kamen. Gleiches gilt für Eingaben an einzelne Kff., die nicht im KR vorgelegt wurden3 . Nach diesem Kriterium liegen insgesamt 56 Reichstagssupplikationen (ohne eigene Zählung der Gegenberichte und Folgesupplikationen) vor, deren Präsentation gemäß den erwähnten Richtlinien als „strukturiertes Aktenreferat“ erfolgt.
Als Hauptquelle greift die Dokumentation im Gegensatz zu anderen Bänden der „Reichsversammlungen“ nicht auf die Kurmainzer Überlieferung zurück, da diese für den RT 1556/57 die Supplikationen weder geschlossen noch umfassend enthält4 , sondern auf jene der kgl. Kanzlei, die in einem Aktenband5 von den insgesamt 56 Supplikationen 41 präsentiert. Der Akt, der nicht nur die Bittschriften an den Kg., sondern auch jene an die Reichsstände beinhaltet, ist chronologisch nach der Abschrift der Supplikationen und der dazu erfolgten Gegenberichte und Anmahnungen geordnet. Die Dokumentation stützt sich als Erstnachweis auf diese Kopien aus der Reichskanzlei oder auf ein etwaiges Kurmainzer Exemplar. Zusätzlich wird als Zweitnachweis eine Kopie aus reichsständischer Überlieferung genannt, die ansonsten für Bittschriften, die im HHStA Wien fehlen, als Vorlage dient. Auf reichsständischer Seite bieten die umfangreichsten Sammlungen mit jeweils etwa 30 bis 40 Supplikationen die Überlieferungen Kursachsens, der Kurpfalz, Bayerns, Jülichs und des Bf. von Würzburg6.
Von den 56 Supplikationen verblieb eine Hälfte (28) von der Vorlage bis zur Beschlussfassung in den Kurien des RT. Die andere Hälfte wurde an den Supplikationsrat gewiesen, dort beraten, mit einem Dekret abgeschlossen und anschließend dem RR zur Billigung durch die Reichsstände vorgelegt. Dem Ausschuss gehörten 1556/57 an: Räte aller Kff.; von der geistlichen Bank des FR Salzburg, Eichstätt, Passau und die Prälaten, von der weltlichen Bank Bayern, Jülich, Pommern und die schwäbischen Gff.; der SR verordnete Straßburg und Regensburg.
Der Supplikationsrat versammelte sich im Zeitraum vom 1. 2. bis 6. 3. 1557 an acht Sitzungstagen. Er wurde erst relativ spät konstituiert, obwohl SR und FR ihre Verordneten bereits am 13. 10. bzw. 22. 12. 15567 festgelegt und die Reichsstände am 19. 12. anlässlich der Verweisung einer Bittschrift an den Supplikationsrat vereinbart hatten, diesen bald einzurichten8.
Die Sitzungen des Ausschusses sind lediglich in einem Kurmainzer Protokoll aufgezeichnet9 , das neben diesem Gremium auch die Verhandlungen des KR bzw. im RR zu den Bittschriften erfasst. Von den anderen Mitgliedern des Supplikationsrats sind keine Mitschriften erhalten. Die Kurmainzer Überlieferung beinhaltet im Aktenband zu den Supplikationen (MEA RTA 42) neben diesem Protokoll zunächst die Aufzeichnung der Vorlage von Bittschriften im RR 10 durch den Mainzer Kanzler, sodann die Dekrete des Supplikationsrats11 , welche die dortigen Beschlüsse zu mehreren Eingaben jeweils in einem Stück zusammenfassen (überwiegend im Konzept, teils in doppelter Ausfertigung als Konzept und Kopie), die Dekrete der Reichsstände, eine Resolution Kg. Ferdinands zu Ständedekreten und einige wenige Einzelsupplikationen. Ein Ständedekret und die Resolution des Kgs. sind daneben in zahlreichen Abschriften aus reichsständischer Überlieferung vorhanden.