Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb

Bitte des Ks. an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen um Vermittlung im Magdeburger Sessionsstreit. Verhandlungen der ksl. Geheimen Räte mit den Magdeburger sowie des Ks. persönlich mit den Kurbrandenburger Gesandten um den Sessionsverzicht zunächst bei der RT-Eröffnung.

[1] /291’/ (Morgens)1. Ks. schickt Obersthofmarschall Trautsonzu Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsenund hat bei diesem ad partem, vortreulich, remotis omnibus consiliariis gantz embßig ansuchen laßen, mit den magdeburgischen zuhandeln, das sie die begehrte seßion nicht hoch urgiren soltten; mit erbiettung, den sachen nachzudencken und handlung furtzunehmen, damit allein das gemeine wergk nicht vorhindert würde2. Ks. will daneben durch von Hornstein und Freymon mit den Magdeburger Gesandten verhandeln lassen.

[2] /91/ (Vormittag, nach 6 Uhr). Verhandlungen der ksl. Räte von Hornstein und Dr. Freymon in ihrem Quartier mit den Magdeburger Gesandten3. Ksl. Räte: Ks. erwartet, dass Magdeburg wegen der Lage in Ungarn die Proposition nicht verzögert und sich wie bei den RTT 1570 und 1576 verhält4.

/91’ f./ Magdeburger Gesandte5: Müssen auf ihrer Beauftragung zur Sicherung der Session beharren, verweisen auf die Beschickung anderer RTT durch Joachim Friedrich, verdeutlichen die Einnahme der Session beim RT 1582 mit der Abordnung Magdeburgs in einen Ausschuss [des FR]. Erläutern die Reformation des Erzstifts bereits unter Ebf. Sigismund, dessen Gesandte beim RT in Augsburg [1566] zur Session zugelassen wurden. /92/ Baten zum demutigsten,[man] woltt ihr f. Gn. als den fridlibenden furst entschuldiget haltten; wehren diener, kontten weitter nicht streitten./91’ f./ Verweisen auf das Engagement des Administrators im Niedersächsischen Kreis für die Türkenhilfe und auf die mit dem Autoritätsverlust im Kreis verbundenen Einbußen für den Ks., falls die Reichsstandschaft infrage gestellt wird. /92/ Konnen nicht weichen, dorffen es nicht.

Ksl. Räte: /92’ f./ Betonen die vergeblichen Abhilfebemühungen des Ks. bei den katholischen Ständen6und bitten nochmals um den Sessionsverzicht ohne Präjudizierung der Rechte Joachim Friedrichs. Schlussvermerk: /93/ Ein mittel fuhr sich in puncto religionis ein interim: Warumb woltt man es ihn diesen sachen nicht thun?

[3] /37’/ (Nachmittag, 14 Uhr)7. Für Kurbrandenburg werden der Gf. von Stolberg und Adam von Schlieben wegen der Magdeburger Sessionsfrage vor den Ks. beschiedena. Ks. persönlich versichert seine Freundschaft zum Haus Brandenburg. Er hat vernommen, was die Magdeburger Gesandten die vorgangenen tage bey ihrer Mt. gesucht8, und wehren in hofnung gestanden, es wurden ire f. Gn.9 sich zu ruh geben und nicht mehr disputiret haben[und], weil sie zuvorn kayser Maximilianum, irer Mt. hern vattern, dißfals in acht genommen und gewichen10, ir Mt. dergleichen bezeigt haben. Sie befunden aber, das die sachen schwer wurden. Und hetten sie nuhn den /38/ Reichs tag ausgeschrieben der hulf halben wieder den erbfeindt. Das kriegsvolck wehr im felde, darzu ir ksl. Mt. hochnötig geldt bedörfften, und solches auf das forderlichste. Dann solten sie dz volck itzo von einander laßen, in dem sich der turck mechtig sterckete, stunde der christenheit darauf eusserste gefahr, welches kunfftig schwer zuverandtworten wehre. Welchem allen ir ksl. Mt. in zeiten gern vorkommen sehen. Nuhn köntte man alhie zu der proposition nicht kommen. Fur der zeit hette sich Brandenburgk je und allewege dergestalt erzeiget, dz ir Mt. und dero löbliche vorfahren daran gnediges gefallen gehabt. Hofften, es wurde solches noch geschehen, und so viel mehr darumb, das euer kfl. Gn. sich wohl durch dero handtschreiben des persohnlichen ahnkommens endtschuldiget, aber doch darbey ahngemeldet, das die rethe mit voller gewalt kommen solten11. Darumb begehreten ir Mt., die sachen nochmals im besten zubefordern, das sich die magdeburgischen moderiren und die disputation einstellen möchten. Ir Mt. wolten sich in andern also erzeigen, das sie gnedigen und gueten willen finden solten.

Antwort der Kurbrandenburger Gesandten: Danken für das Erbieten und versichern, der Kf. werde nicht nachlaßen, fortzusetzen, was zum gemeinen bestem dienlich. Die sach aber belangende, hetten wier gemeßenen befehlich und köntten darauf nicht unterlaßen, denselben in acht zunehmen. Wehren auch aller unterthenigst nicht gemeinet, die handlung und proposition zuhindern. Man kriegete aber nachrichtung, das sich Saltzburg /38’/ und die geistlichen der sachen annehmen12. Beten, ir Mt. wolte darauf sehen, das ir f. Gn. kein despect erfolgete. Wo Saltzburg oder sonst jemandt so weit sich hierumb annehme, wolte man den mit glimpf begegnen. Und wehren wier gar nicht geneigt, das wergk zu hindern. Wier wusten auch, das die furstlichen magdeburgischen gemeßenen befehl hetten, wie sie davon irer Mt. geheimen rethen bericht gethan13. So wehre auch dieser punct in gemeinen raht gezogen14, und köntten wier uns nuhn von denselben nicht sondern. Was aber immer muglich, wolten wier gerne thun. Ir f. Gn. hetten auch diß zeitlich ann ir Mt. unterthenigst gelangt15.

Ks. repliziert wieder persönlich: Er hätte wohl guetige handlung gern vorgenommen, es hette aber dieselbe nichts fruchten wollen16. So hetten sie17 fur dem mit dem kriegs wesen so viel zu thun gehabt und noch, das sie dieser sachen fur der proposition nicht abwarten köntten. Nach geschehener proposition aber wolten ir Mt. die sachen furnehmen und sehen, wie ihnen zurahten wehre. Begereten (fast beweglich und mit seufzen), dz man in den sachen möchte maß treffen.

Erwiderung der Kurbrandenburger Gesandten: Wann es dahin köntte gerichtet werden, das ir f. Gn., der administrator, auf ihr recht auf ein interim die session einnehme und das zwischen den parteyen nachmals alßbald nach der proposition, ehe man zur gemeinen consultation schritte, gehandelt wurde18.

/38’ f./ Ks. will dies überdenken und seine Geheimen Räte mit den Magdeburger Gesandten dazu weiter verhandeln lassen19. Beim Verlassen des ksl. Gemachs sprechen die Kurbrandenburger Gesandten mit den ksl. Räten Rumpf und Trautson über die Problematik und bitten sie, /39/ alles in gueter acht zu haben. Darzu sie sich zwar erboten, aber alwege mit ahngehangen, dz es bey den geistlichen schwer zuerhalten, dieweil per pontificem sein f. Gn.20 sich nicht habilitiren laßen.

Anmerkungen

1
 Textvorlage: Kursachsen A, fol. 291’.
2
 Vgl. auch die ausführlichere Wiedergabe in Nr. 177, Abschnitt A, Absatz 1.
3
 Textvorlage: Kurbrandenburg, fol. 91–93: Es handelt sich um den nachfolgenden Bericht der Magdeburger an die Kurbrandenburger Gesandten über diese Verhandlungen. Eine Wiedergabe im Wortlaut ist aufgrund der schlechten Qualität der Vorlage nicht möglich. Vgl. auch Nr. 178, Abschnitt A.
4
 = Verzicht auf die Session. Vgl. die schriftliche Fassung der Vorhaltung [Nr. 334] sowie den Entwurf für ein ksl. Dekret mit dieser Forderung [Nr. 333, Fassung B].
5
 Vgl. dazu ausführlicher die Argumentation in der Magdeburger Deduktion [Nr. 329] und in der Supplikation an den Ks. [Nr. 337] mit Anm. zur Erläuterung. Knappe Aufzeichnung obiger Antwort der Gesandten aus der ksl. Überlieferung: HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 401–402’ (Or.-Aufzeichnung).
6
 Vgl. Nr. 228, Nr. 231.
7
 Textvorlage: Bericht der Kurbrandenburger Gesandten an den Kf. vom 27. 5. (17. 5.) 1594: GStA PK Berlin, I. HA GR Rep. 10 Nr. Xx, fol. 34–42’, hier 37’–39. Or.; präs. Cölln/Spree, 2. 6. (23. 5.). Vgl. auch Ergänzungen in Nr. 178, Abschnitt A. Verhandlungen knapp erwähnt bei Stieve, Politik I, 206 f.; Foerster, Sessionsstreit, 55; Droysen, Geschichte, 388.
a
 Ks. beschieden] Kurbrandenburg (fol. 93’) differenzierter: Ks. hat sie alleine fordern lassen, hab ihnen alleine audientz geben.
8
 Vgl. Nr. 315, Absatz 2.
9
 = Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg.
10
 = keine Teilnahme an den RTT 1567, 1570 und 1576. Vgl. Anm. 4 bei Nr. 333.
11
 Vgl. die entsprechende Vollmacht des Kf. für die Gesandten zur Vorsprache beim Ks. (Cölln/Spree, 15. 4. {5. 4.} 1594): HHStA Wien, RK RTA 64, fol. 5–6’. Or.
12
 Vgl. Nr. 228, Absatz 2, Nr. 229, Absatz 1, Nr. 230, Nr. 232.
13
 Vgl. oben, Absatz 2.
14
 Wohl Bezugnahme auf die Verhandlungen dazu im protestantischen Religionskonvent. Vgl. Nr. 170, Abschnitt B, Nr. 172, Abschnitt B, Nr. 173, Abschnitt D, Nr. 174, Abschnitt B.
15
 = Beantwortung der ksl. Gesandtschaft (Schleinitz) vor dem RT und Schreiben Joachim Friedrichs an den Ks. vom 19. 3. Vgl. Einleitung, Kap. 3.5.1 mit Anm. 453, 457.
16
 = bei den katholischen bzw. geistlichen Reichsständen (vgl. oben, Anm. 6).
17
 = der Ks. [„ksl. Mt.“].
18
 Vgl. zu diesem und einem weiteren Alternativvorschlag die Beratung Kurbrandenburgs mit Kursachsen am 26. 5.: Nr. 178, Abschnitt B, Absatz 1.
19
 Vgl. dazu einen undatierten Entwurf für eine entsprechende Vorhaltung der Geheimen Räte: /410/ Motiva, was ungeverlich den brandenburgischen kfl. abgesandten in der strittigen session sach fürzehalten: Ks. hat bisher alles versucht, um den Streit beizulegen, um den RT eröffnen zu können. Weil er aber die volg bei den magdeburgischen nit erhalten khinden und einmal dise sachen bei ier Mt. allein und in derselben macht nit stiende, liessen sy die kfl. brandenburgische gesandten nochmals gnst. vermanen, sy wolten dannoch bedencken: 1) Praesens periculum turcicum et hinc 2) die nodtwendige befüderung der haubtberatschlagung. 3) Die grosse inconvenientia, so aus fernerer weigerung zue besorgen. 4) In specie der chur- und fürsten besorglichs mißtrauen. 5) Zerrittung des gantzen wesens. 6) Den endtlichen bruch des reichstags und daher 7) den gewissen verlust des gantzen Ungerlandts, ja des gantzen Teütschlandtssowie Ansehensverlust von Ks. und Reichsff. in der gantzen welt zugewarten./410’/ Ks. bietet an, sich in persönlichen Schreiben an den Kf. und Mgf. Joachim Friedrich zu wenden, deren Argumente entgegenzunehmen und den Streit nach Anhörung der Gegenseite zur Entscheidung zu bringen (HHStA Wien, RHR Judicialia Antiqua 273/4, fol. 410–411’. Konz. Hd. Freymon).
20
 = Administrator Joachim Friedrich.