Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Teilt mit, daß wir uns itzd von dem kgl. und reichstage, zu Costenz versammelt gewest, mit Gottes hulfe gesunt wider anheym in unser behaußung hie zu Halle gefugt haben durch gn. erleubung kgl. Mt., wiewol lange und manchfeltig gebeten, die doch zuletzt swerlich erlangt, uf dem tage wir beratslageter handelung zu widerufrichtung und erhaltung friedes und rechten durch das Reiche sampt andren notsachen, gemachten verordenungen, statuten, bewilligung und satzungen des Hl. Reichs einen besließlichen abschied entpfangen, dorunder in einem artikel von Kff., Ff., prelaten und andern des Reichs stenden allen mit röm. kgl. Mt. uf die romefart zu erlangung ksl. kron und das Fm. Meyland mitsampt andrn stenden in Italien, dem Röm. Reiche zugeherig, ufs allerforderlichst einzubringen, auch dem Kg. von Frankreich widerstant zu tun beslossen und seinen kgl. Gn. hirzu einmutig ein tröstliche hulfe vom ganzem Reiche mit einer anzal dinstleuten zu rosse und fuess, uf die dreißigtausent mann reichent, ein jar zeit zu versolden, derzu ein gelt, sich uf hunderttausent und zwenzigtausent fl. erstreckent, zu leisten bewilligt und zugesagt haben, doran den Ff. und heupten aller stende iglichem sein benante anteil ufgelegt ist. Under dem uns von beiden unsern stiften Magdeburg und Halberstad zu unserm teile vierundfunfzig reysigen und zweyundfunfzig1 fueßvolks, derzu tausentachthundert und achzig fl. ufzubringen und alle uf Galli [16.10.] schirst gein Costentz ungeseumet zu bestellen neben den andern sein angeslagen bey sweren angeheften penen und straf des fischkalisch kgl. Mt., als ir zu furder zeit von uns weiter verstehen werdet. Dorgegen dann bey uns kein abslag ader bete zu verschonung hat stad wollen leyden, dieweil das zu vorsuchen nicht unterlassen, und doch mit einem besundern artikel in der verordenung verstrickt [Nr. 268, § 11] ist hertiglich, das keinerley bete ader furbete zu verschonung bey kgl. Mt. noch den stenden stad solle haben, noch gefordert, sundern in deme gegen allermeniglich gleich sol gehalten werden, domit dieß loblich furnemen dem Hl. Reiche dester fruchtbarlicher erspriessen moge.2  

[2.] Deshalb ist die baldige Einberufung eines Landtages der beiden Stifte zur Aufbringung der Reichshilfe erforderlich, was er ohne ihren Rat nicht tun will. Nach seiner Heimkehr ist jedoch eine Verzögerung eingetreten, da Kf. Joachim von Brandenburg ihn um Übernahme der Patenschaft [für seine Tochter Anna] bitten ließ, was er nicht abschlagen konnte. Deshalb kann der Tag nicht so bald stattfinden, wie es die Sache erfordern würde. Er muß am kommenden Montag [6.9.] nach Berlin reisen und wird erst kurz vor dem 22. September (Mauricii) zurückkehren. So wäre der 27. September (montag nach Mauricii) ein geeigneter Termin für den Landtag. Angesichts der grassierenden Seuche hält er Magdeburg für den geeigneten Versammlungsort. Vorher will er mit ihnen noch über die Angelegenheit beraten. Ersucht sie, seinem Vorschlag wegen des Landtages zuzustimmen oder durch den Überbringer dieses Schreibens bis zum kommenden Sonntag [5.9.] einen besseren Vorschlag zu unterbreiten, damit der Landtag während seiner Abwesenheit ausgeschrieben werden kann.

Moritzburg/Halle, 31. August 1507 (dinstags nach decollationis Johannis baptiste).

Magdeburg, LHA, 1 A, Nr. 272, fol. 1–2’ (Or. m. S.).

Anmerkungen

1
 Richtig: 62 [Nr. 271, Pkt. 2].
2
 Tatsächlich hatte Ebf. Ernst vor seiner Abreise aus Konstanz vom Kg. die Aussetzung der Romzughilfe erwirkt (Ebf. Ernst von Magdeburg an Kg. Maximilian, Or. Magdeburg, mittwoch vigilia Katherine virginis [24.11.]1507, Postverm.: In seiner kgl. Gn. selbs hande; TLA Innsbruck, Maximiliana VI/19, fol. 113–113’).