Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

[1.] Bestätigt den Empfang ihres durch den Boten Erlein zugestellten Schreibens vom 30. August (montag nach Augustini) [Nr. 744, Anm. 3] für den 4. September. Er konnte den Nürnberger Anteil an der Konstanzer Reichshilfe in Höhe von 1760 fl. nicht selbst an den Kg. übergeben, sondern mußte zuerst an diesen schreiben. Denn laut kgl. Befehl dürfen sich die Räte in Konstanz nur nach erfolgter Aufforderung zu ihm verfügen. Doch hat er das Schreiben der Stadt dem Kg. übersandt und, um sicherzugehen, dies auch der kgl. Hofkammer mitgeteilt und da also vil erfunden, das kein finanz auf diß gelt gemacht ist; dem Kg. sei, um Schaden und Spott zu verhüten, viel daran gelegen, daß das Geld zu Händen des kgl. Schatzmeisters Hans von Landau, der die Quittungen bei sich habe, in die Hofkammer übergeben werde. Ihm wurde bewilligt, die Hälfte der Summe dem Kg. persönlich, den Rest an Landau in die Hofkammer zu übergeben. Er wird morgen zum Kg. reiten. Diese Regelung ist für die Stadt Nürnberg annehmbar, da die Hofräte und der Kg. zufrieden sind und sie zugleich ihren Willen wenigstens zur Hälfte durchsetzen konnte. Die Hofkammer wird ihm nach Übergabe des Geldes die Quittung aushändigen. [2. Räuberunwesen in Franken; Nr. 965. 3. Nürnberger Stadtsteuer, 4. Balthasar Wolf, 5. Verbleib Toplers am kgl. Hof, 6. Klage der Tetzel, 7. Decknamenverzeichnis; Nr. 989].

[8.] Er wird sich weisungsgemäß um die Befreiung des Abts von St. Egidien (Dilingen [!]) von der Konstanzer Reichssteuer bemühen. Wiewol ich sorg, es werde schwere zugeen, dann das gelt seer teuer bei uns ist und nicht liderlich nachgelassen [wird]. Solchs were auch billicher und fuglicher hie in der versamlung und anslag verkummen.1  [9. Verpflichtung des Propstes von St. Lorenz als Assessor am kgl. Kammergericht; Nr. 989].

[10.] Das für den Kg. bestimmte Schreiben des Rates wird er weiterleiten. Falls der Kg. nicht geneigt ist, sich das Schreiben vorlesen zu lassen, wird er ihm wenigstens kurz den Inhalt referieren.2 [11. Nürnberger Appellationsprivileg und böhmische Belehnung; Nr. 989].

[12.] Die französische Gesandtschaft in Luzern hat einem kgl. Boten etliche Briefe gewaltsam abgenommen.3 Deßhalben die potschaft kaum auß dem land kummen und die brief unserem Kg. zugeschickt sind. Waiß niemand, was noch darauß wird. Die Schweizer sagten, daß das Wallis und Uri 1400 Mann schicken, die der Kg. in das Nasertal4 bei Trient beordern wird. Er selbst wird heute aus Konstanz abreisen.

Konstanz, 23. September 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 15, S. 305–311.

Anmerkungen

1
 Nürnberg vertrat die Ansicht, daß die Abtei St. Egidien von Reichsanlagen befreit war, da Ks. Sigismund 1426 dem Nürnberger Rat die Vogtei und die Schirmgerechtigkeit verliehen hatte [Urkunde vom 12.3.1426; Altmann, Urkunden II, Nr. 6552, S. 36]. Nach Auffassung der Stadt war jeder Reichsstand berechtigt, die seiner Schirmherrschaft unterstehenden Prälaten von den Reichssteuern zu eximieren. Das Reichskammergericht sanktionierte schließlich 1567 diese Position (Gümbel, Berichte, S. 309 Anm. 1).
2
 In dem vom 14.9. datierenden Schreiben teilte der Nürnberger Rat mit, daß er die ihm aufgetragenen kgl. Briefe [s. Nr. 744, Anm. 1] weitergeleitet habe, die Empfangsbestätigungen würden der kgl. Kanzlei zugehen. Die Botenkosten übernehme die Stadt. Der noch ausstehende Rest der Kölner Reichssteuer in Höhe von 175 fl. werde beglichen. Dem Schreiben liege ein Verzeichnis über schon geleistete Zahlungen [s. Heil, RTA-MR VIII/1, Nr. 939, S. 1405f. Anm. 38] bei (Kop., eritag des hl. creuztag seiner erhöhung;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 26–27. Gümbel, Berichte, S. 310 Anm. 2).
3
 Vgl. zur Affäre Borromäus Nr. 925 [Pkt. 3].
4
 Gemeint ist wohl irrtümlich das Fassatal. Richtig vermutlich: Suganertal.