Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Dank für Wolfs Unterstützung; [2.] Überfall auf Nürnberger Kaufleute bei Forchheim, Entschluß zur Entsendung einer Gesandtschaft zum Ks.
Nürnberg, 25. Mai 1512
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher Nr. 68, fol. 203a u. b, Kop.
[1.] Dankt für seine kürzlich übersandten (nicht vorliegenden) Nachrichten vom ksl. Hof sowie für seine Ratschläge und Empfehlungen.
[2.] Informiert ihn darüber, das uns ytzo montags acht tag vergangen [17.5.12] abermaln ein unglücklicher, widerwertiger zufal ist begegent, der eine erhebliche Belastung für Nürnberg darstellt. Als nämlich etliche Nürnberger und andere Kaufleute gemeinsam auf dem Heimweg von der Leipziger Messe im Bamberger Geleit unterwegs waren, wurden sie durch ca. 150 Widersacher der Rst. nahe Forchheim angegriffen, verwundet und weggeführt. Ihr Geld, das sie im Vertrauen auf das Geleit bei sich trugen, wurde ihnen abgenommen. Derzeit sitzen noch 27 Personen im Gefängnis, die anderen wurden unter Einbehaltung ihrer Habe oder unter Bürgschaftsleistung freigelassen. Für die Zukunft wurden Nürnberg weitere große Beschwerungen angedroht. Das ye ainem yeden fromen ze hören erschrockenlich und mitleidlich, uns auch zu gedulden nicht müglich, zudem, das solhs ksl. Mt. und dem hl. Reich, der glider wir sein, zu wenig vortails und nutzbarkait dinstlich, auch teutscher nacion schimpflich ist, soliche uncristenliche gwalttaten, die bey den unglaubigen nicht geduldet werden, zu sehen. Hetten demnach mer dann völlig ursachen, auf ksl. Mt. ervordern unser potschaft nicht zu schicken, insonders, dweil, wie eur erberkeit versten, kainem glayt zu vertrauen ist. Noch dann ksl. Mt. zu undertänigem gefallen und aus obligender unser notdurft gedenken wir uns dannocht also ze halten, damit wir als die ungehorsamen nicht beschuldigt werden. Bittet Wolf, zwischenzeitlich die Nürnberger Angelegenheiten weiterhin getreulich zu fördern.