Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Ansbach, 31. März 1512 (mitwuchen nach judica)

Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 3899, fol. 33, Orig. Pap. m. S. (Vermerk: In sein hand).

Hat, wie Gf. Wilhelm weiß, auf dessen mehrfache Bitte um Beistand in seinem Konflikt mit dem Bf. von Würzburg hin erklärt, daß er Gf. Wilhelm nicht im Stich lassen werde. Ist dazu zwar nach wie vor bereit, nunmehr aber vom Ks. ersucht worden, unverzüglich zum Reichstag nach Trier zu kommen. Da er diese Aufforderung keinesfalls mißachten kann, reisen er und sein Sohn Mgf. Kasimir jetzt als gehorsame Ff. zum Ks. Solt nun die zeyt unsers abwesens die sach zu weyterung und ainem krieg komen, wie wir euch verstanden, so der Bf. yetzo widerumb aus Frankfurter mess glaiten werd, was ir vorhaben solt, dagegen zu handeln, daraus on zweyvel ein ganz zerrüdung und landskrieg würd volgen. Gf. Wilhelm wird verstehen, daß beide Mgff. ihm dafür während ihrer Abwesenheit keinesfalls Hilfe zukommen lassen können und wo ir mit eurm furnemen maintet furzefarn, das daraus euch und uns merklicher verlust, nachtayl, spot und hon unwiderbrenglich möcht entsteen. Darüber möge der Gf. nachdenken und auch für den Fall, daß der Bf. von Würzburg trotz des Widerspruchs Gf. Wilhelms Geleit gibt, keine Gewalt anwenden, dann wie wir bey uns, unserm sone und allen unsern reten, die wir in disem handel statlich bey uns haben gehabt, finden, so habt ir euch dannocht gegen des von Würzburgs furnemen, so das jetzo mit dem glaiten geschee, mit protestirung sein handlung fur gewaltsam dagegen wol ze schicken, das ir euch dannocht uf dasmal der kriegischen gegentat nit bedörft gebrauchen. Empfiehlt zudem, Gf. Wilhelm solle sich durch nichts davon abhalten lassen, persönlich zum Ks. zu reisen. Dort werden er (Mgf. Friedrich) und seine Freunde beraten, wie ir euch dises lasts mit guter schicklichait zu besserm rate mögt entlestigen und wie euch auch die hilf stattlich gescheen mög. Hofft, daß Gf. Wilhelm diese wohlgemeinten Ratschläge beherzigen wird, um sich und seine Kinder vor künftigem Schaden zu bewahren.