Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Trier, 22. April 1512

Orig. Pap. m. S. (an das hessische Regiment; p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein): Marburg, StA, Best. 2 Nr. 110, o. Fol.

Kop.: Meiningen, StA, GHA, Sektion II Nr. 461, fol. 5a u. b (an Bf. Lorenz); Ebd., fol. 7a (an das hessische Regiment; beglaubigt durch den ksl. Notar Johann Urtzich).

Gf. Wilhelm von Henneberg-Schleusingen hat darlegen lassen, daß sein Lehensmann Wolf von Herbstadt ihm ohne jeden berechtigten Grund und mit der Behauptung, Gf. Wilhelm habe ihm seinen Besitz gewaltsam entzogen, seine Lehenspflicht aufgekündigt und in derselben schrift anzeigt habe, als mus er weiter gedenken. Daraus zu vermueten, das er sich derselben seiner schäden in andere weg zu erholen vermaint und willens ist, gewaltiglich und mit der tat gegen ime, seinen landen und leuten zu handeln. Gf. Wilhelm hat deshalb um ksl. Hilfe gebeten. Dieweil nu der gemelt von Hennenberg dem bestimbten von Herbilstat vor uns als röm. Ks., dahin die sachen billichen zu recht gehörn, oder wohin wier die ferrer weisen oder, wo er des nit benuegig were, zu einem uberfluß vor seinen reten und lehensmannen zu recht zu sein urpitig ist und wir meniglich rechtens zu verhelfen und dergleichen frävenlich, gewaltig handelung im hl. Reiche zu verhueten genzlich gnaigt sein, gebietet er für den Fall, daß Wolf von Herbstadt mit Gewalt gegen Gf. Wilhelm vorgeht, ihm keinerlei Unterstützung zu gewähren, sondern ihn und seine Helfer als Ungehorsame gegenüber Ks. und Reich zu behandeln.1

Anmerkungen

1
 Zu dieser Auseinandersetzung vgl. Stück, Graf Wilhelm IV., S. 6.