Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Trier, 29. April 1512

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Kaiserprivilegien Nr. 593, Orig. Perg. m. S. (p.r.p.; a.m.d.i.p.).

Inhaltsangabe: Diefenbacher/Gebhardt, Johannes Müllner, S. 417.

Dem Vernehmen nach hat Nürnberg seinem Gebot, das er zur Verlängerung des Schwäbischen Bundes an alle dem Bund angehörenden Städte ergehen hat lassen (Nr. 1424), aus verschiedenen vorgebrachten Gründen nicht Folge geleistet, weshalb auf mehreren abgehaltenen Versammlungen seine Absicht nicht hat verwirklicht werden können. Kann dies nicht hinnehmen. Da nun zur Beschließung und Besiegelung der geplanten Bundesverlängerung eine weitere Zusammenkunft am 23. Mai (sonntag exaudi schierist) in Augsburg geplant ist, befiehlt er Nürnberg unter Androhung schwerer Strafen, des Verlusts aller Privilegien und Rechte, die es von Ks. und Reich hat, sowie der Acht und Aberacht, durch eine bevollmächtigte Gesandtschaft daran teilzunehmen und die Bundesverlängerung ohne Rücksicht auf andere Bündnisse, die es abgeschlossen hat, zu vollziehen, hierbei keine Ausflüchte zu gebrauchen und sich mit niemandem sonst in ein Bündnis zu begeben. Leistet Nürnberg diesem Befehl nicht Folge, verfällt es der Acht und Aberacht sowie den übrigen genannten Strafen. Wir wellen auch, das ir kainswegs understeen sollend, solichs bey uns oder an unserm ksl. hof abzutreten, dann wir aus vorerzelten und andern trefflichen und notdurftigen ursachen dem hl. Reich und teutscher nacion zu gut entlich bey uns entslossen und des gemuets sein, vermelte erstreckung des punts aufzurichten und weitern nit verhindern zu lassen. Sollte Nürnberg mit irgendjemandem verbündet oder jemandem mit Eiden, die dieser Bundesverlängerung Nachteil oder Schaden bringen könnten, verpflichtet sein, erklärt er diese Verbindungen aus ksl. Machtvollkommenheit für ungültig und hebt sie auf.