Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Augsburg, 20. September 1512 ( St. Matheusabent)
Stuttgart, HStA, H 53 Bü. 8, fol. 60, Orig. Pap. m. S.
Hat gehört, daß der Bf. von Eichstätt dem Schwäbischen Bund beigetreten ist. Der Bf. von Bamberg wollte verschiedene Stände ausnehmen, was jedoch abgelehnt wurde. Wenn er dem Bund fernbleibt, wird dies wohl akzeptiert werden. Die Gesandtschaft des Bf. von Konstanz hat diesem nach Hause geschrieben. Man wartet auf seine Antwort, doch wird er wohl beitreten. Meins gn. H. von Brandenburg halben hat man die erbainung ausnemen lassen, und ist mit dem bund aller beswert in sachen ains, dann ausgenomen des artikels, welcher partey zwischen Mgf. und denen von Nüremberg den andern mit hörescraft überzeucht, das dann dem andern tail vom bund hylf beschehen soll. Die mgfl. Räte haben dies dem Mgf. mitgeteilt und ihm empfohlen, dem Bund beizutreten. 1 Die führenden Bundesmitglieder wären jedoch offenkundig damit einverstanden, wenn der Mgf. fernbliebe. Die Bundeshilfe des Ks. als Ehg. von Österreich sowie die des EB von Mainz und des Hg. von Bayern wurde jeweils erhöht, die des Mgf. von Ansbach-Kulmbach und Hg. Ulrichs von Württemberg um jeweils 50 Berittene und 200 Fußknechte und die des Bf. von Augsburg um 20 Berittene und 50 Fußknechte reduziert. Über eine Verminderung oder Erhöhung der Hilfe der Ritterschaft und der Städte ist ihm momentan nichts bekannt. Hinsichtlich des Beibriefs für Hg. Ulrich wird man es wohl bei dem gemainen artikel bleiben lassen. Paul von Liechtenstein hat auf Befragen erklärt, es wäre gut, wenn Hg. Ulrich baldmöglichst Antwort geben würde, da die Dauer dieser Bundesversammlung nicht abzusehen sei. Deshalb sei auch seine (Westerstettens) Abreise nicht zu empfehlen. Lat sich auch abermals merken, sollt eur Gn. nit in bund komen, des sein rat aus guten trauen nit sey, so werde ander eingenomen, die eurn Gn. widerwertig seyend. Des begegnet mir von andern auch, das mir dannocht auch gedenken gybt.