Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Aussichtslosigkeit einer Vorladung Hg. Johanns III. von Kleve aufgrund des bevorstehenden Endes des Reichstags; [2.] Übersendung verschiedener im Rechtsverfahren zum Erfurter Streitfall eingereichter Aktenstücke, Widerstand gegen den ksl. Plan einer Verschiebung des Themas auf den nächsten Reichstag; [3.] Hoffen auf einen ksl. Schiedsspruch in der hessischen Angelegenheit mit Ernennung der Hgg. von Sachsen zu Kuratoren Landgf. Wilhelms d. Ä.; [4.] Bitte um Übersendung des Achtbriefs gegen Erfurt.
Köln, 9. September 1512
Weimar, HStA, EGA, Reg. E Nr. 58, fol. 180a-181a, Kop.
[1.] Gruß. Gnst. und gn. Hh., uns seind euer kftl. und ftl. Gn. schrift, des datum helt zu Wittenberg freitags nach Egidii [3.9.12, liegt nicht vor], am tag nativitatis Marie [8.9.12] zu handen komen, die wir untertenig entpfangen und verlesen haben. Und bitten darauf euer kftl. und ftl. Gn., untertenig zu wissen und erstlich der gulgischen sachen halb, das nu zur zeit, wider den Hg. von Clef ladung zu bitten, daz dieselb handlung vor endung des reichstags solt gehandelt und gerechtfertigt werden, zu spet ist, dann der reichstag nu am ende und vil Ff., auch von den stenden sich von hynen begeben und teglich von hynnen fugen. Darumb es anzusuchen unsers bedenkens ganz unbequem. Wir wollen aber darauf erbieten, da[ß] wider den Hg. von Clef eine citacio auf den negsten reichstag, auf einen namhaftigen tag vor ksl. Mt. und den stenden zu erscheinen, ausgee, ir erkenntnus zu gewarten, darzu ein bekenntnus von ksl. Mt., die wir von euer kftl. und ftl. Gn. wegen lehen gesucht und begert haben zu erlangen, vleissigen.
[2.] Sonder, wie es zu dieser zeit in der erfurtischen sachen ein gestalt hat, schicken wir euer kftl. und ftl. Gn. sumarie des Bf. von Meynz und der von Erfurt clage [Nr. 1109], auch unser und des widerteyls excepcion, replica, duplica und quadruplika [vgl. Nr. 1110 [39.], [40.]], in hoffnung, es solle in kurzen tagen zum urteil beschlossen werden. Daraus euer kftl. und ftl. Gn. zu befinden haben, das wir die sachen, als vil uns moglich, anhengig zu machen geflohen haben. Es hat wol ksl. Mt. an uns synnen lassen, zu gestatten, diesen handel in aller gestalt, wie er ytzunder steet, bis auf den negsten reichstag aufzuschieben. Wir haben aber solchs abgeschlagen mit den worten: Wir haben keinen bevelh, in einigen aufschub zu bewilligen, und seind in hoffnung, das alhier auf eingebrachte handlung solle erkannt werden, das dits gericht in diesem fal nicht euer ordenlich und bequem gericht sey und wider euer kftl. und ftl. Gn. nicht zu handeln habe und des gerichtszwang ledig und los geteylt werden soll. Und so solchs beschied, so hette diese handlung alle ir end und bedurft ferner keins aufschubs oder weyter handlung etc. Ob aber wir solch urteyl erlangen werden, darauf wir vleissig erbieten wollen, ist Got befolhen, dann die practica ist leyder so seltzam alhie, das wir von nichts gewisses schreiben mugen.
[3.] In der hessischen sachen haben wir den trost, das ksl. Mt. in kurzen tagen einen entlichen spruch tun werden, des verhoffens, er solle euer ftl. Gn. nach gelegenheit nicht mishagen, dann den gewissen verstand haben wir, das euer kftl. und ftl. Gn. Landgf. Wilhelm zu einem curator gesetzt und geordent werden. Das wir euer kftl. und ftl. Gn. halb vor das best und nützlichst achten und in untertenigkeit nit verhalten wollen, dann euer kftl. und ftl. Gn. vil angenemer und beheglicher dinst zu erzeigen befinden uns euer kftl. und ftl. Gn. ganz willig. Datum dornstags nach nativitatis Marie Ao. etc. XIImo.
[4.] Nachschrift: Wir achten, das nicht unbequem sein solt, das euer kftl. und ftl. Gn. uns den achtbrief [gegen Erfurt] aufs furderlichst uberschickt, dann es mochten hendel vorfallen, darzu wir solchs achtbriefs notturftig.