Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Wien HHStA, RK Kammergerichtsvisitationsakten 317, unfol. (Kop.).
Haben dem Kaiser vor einigen Tagen wegen des gefangen genommenen und noch immer gefangenen Kammergerichtsboten Anton Kantengiesser geschrieben1. Nun ist Ähnliches dem reitenden Kammergerichtsboten Augustin Amend widerfahren. Als Amend der luxemburgischen Regierung, auch den Herren Weirich zu Kriechingen und Adam von Bentzenrode etliche Kammergerichtsurteile publizierte, ist er laut seines in Kopie beiliegenden Schreibens an den Prokurator Johann Helfmann2 von der luxemburgischen Regierung in Haft genommen worden. Haben deswegen auf Antrag Helfmanns3 und im Bewusstsein ihrer Amtspflicht an die luxemburgische Regierung laut beiliegender Kopie4 geschrieben. Der Bote, der dieses Schreiben überbringen sollte, erhielt in und außerhalb Luxemburgs so zahlreiche Warnungen, dass er, ohne den Brief übergeben zu haben, zurückreiten musste. Haben mittlerweile erfahren, dass Amend drei Tage lang in einem Turm festgehalten und dann nach Brabant gebracht wurde, wie aus dem Schreiben des Abts und Konvents zu St. Mergen bei Trier an Helfmann laut beiliegender Kopie5 hervorgeht. Helfmann hat daraufhin erneut eine Supplikation laut beiliegender Kopie6 dem Kammergericht eingereicht.
Da die Gerichtsboten nicht nur aufgrund des ksl. Rechts und der Reichsordnung, sondern auch bei allen Völkern nach Recht und Herkommen besonderen Schutz genießen, da auch bisher andere, die sich der Kammergerichtsjurisdiktion energisch widersetzt haben, sich daran gehalten haben und es überhaupt ein im Reich unerhörter Vorgang ist, dass dem Kaiser geschworene Kammerboten, die auf ihren Büchsen das ksl. Wappen führen, von ksl. Untertanen, die doch vilmehr sollichs dem rechten und aller erber und billichait nach bei andern wehren helfen solten, in Ausübung ihrer Amtspflichten festgenommen werden. Bitten deshalb den Kaiser als Schirmer seiner und des Reiches höchsten Jurisdiktion bei Kgn. Maria oder bei der luxemburgischen Regierung dafür zu sorgen, dass beide Kammergerichtsboten ohne Entgelt freigelassen werden, auch fortan Kammergerichtsboten an ihrer Amtstätigkeit nicht gehindert werden. Der Kaiser möge bedenken, welche Beeinträchtigung es für die Autorität der höchsten Jursidiktion des Kaisers und des Reiches bedeuten müsse, wenn ihre Forderung nicht erfüllt würde, und welche Unruhe und Verunsicherung daraus folgen müssten. Geben Speir am 20. tag Julij anno etc. 41.