Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 168r–172v (Ausf.); AV v. 3. Hd. fol. 168r: Schreiben umb bericht ihrer kfl. Gn. leibsherberge, ob dieselbe gewiessen zu bestellen. Item, das ksl. Mt. zu Nurnberg ankomen etc. und der Hg. von Braunschweig von Regensburgk gein Landshut abgeritten etc.; DV v. a. Hd. fol. 172v: Der rethe abermals schreiben aus Regenßburgk meines gnedigsten hern herberge und anders halben. 1541. Torgau.

Taubenheim hat jüngst über die Missstände bei der Verteilung der hiesigen Herbergen berichtet. Der ksl. Gesandte und der kgl. Quartiermeister beanspruchen die besten Herbergen für den Kaiser, den König und ihr Gefolge, so dass den Reichsständen nur die schlechteren und weniger geeigneten Herbergen bleiben. Da der Reichserbmarschall Wolf von Pappenheim mittlerweile Taubenheims Rat entsprechend beim Kaiser eingetroffen sein wird, erwartet Taubenheim, dass, wenn Pappenheim mit dem ksl. Hofmarschall und den ksl. Furieren hierher kommt, sich die Dinge bessern und den Reichsständen bequemere Herbergen zugewiesen werden. Es wäre nicht ungut gewesen, wenn der Kurfürst seinen Furier ebenfalls hierher geschickt hätte. Denn Taubenheim hat erfahren, dass nach Erfüllung der Quartierwünsche, die die Kaiserlichen und Königlichen geltend gemacht haben, den Reichsständen nur etwas mehr als 200 Häuser, und zwar durchweg die schlechtesten und ungeeignetsten zur Verfügung stehen.

Um die Herberge des Kurfürsten zu behalten und sie im Unterschied zu fast allen anderen dem Zugriff des ksl. Gesandten und des kgl. Quartiermeisters zu entziehen, haben sie beide die Herberge bis zur Ankunft Kf. Johann Friedrichs beziehen wollen. Der Wirt aber hat dagegen Einwände erhoben und versichert sein wollen, dass der Kurfürst auch tatsächlich nach Regensburg komme, weil er für diesen Fall bereits umfängliche Zurüstungen getroffen habe. Der Wirt hat mit seiner Argumentation den Rat von Regensburg veranlasst, sie auf den Schaden hinzuweisen, der dem Wirt entstehe, wenn der Kurfürst nicht kommt und das Haus leersteht. Im Übrigen seien der Furier des pfälzischen Kurfürsten und andere, die dem Kaiser, dem König und ihrem Gefolge Platz machen mussten, ebenfalls an diesem Haus interessiert. Diese wolle der Wirt nicht gern abschlägig bescheiden. Der Wirt würde sein Haus gerne zur Verfügung stellen, wenn Taubenheim und Thann es ganz mieten, darin ihre Küche installieren und wie andere Stände den Zins wöchentlich zahlen würden. Die Zinszahlung sollte mit der Anlunft des Kaisers beginnen. Wenn sie aber wüssten, dass der Kurfürst nicht nach Regensburg komme, sollten sie dies dem Wirt mitteilen, damit er sich danach richten könne. Sie haben darauf dem Vertreter des Rates geantwortet, sie gingen davon aus, dass der Kurfürst, da er bereits Wohnung bestellt habe, auch nach Regensburg kommen werde. Eberhard von der Thann habe von Johann Friedrichs Furier erfahren, dass er beauftragt sei, in Ulm Getreide, Wein und Hafer für den Aufenthalt in Regensburg zu kaufen. Der Kurfürst würde dies nicht angeordnet haben, wenn er nicht nach Regensburg kommen wollte. Deshalb seien sie bedacht, die Herberge einzunehmen, auch darin kochen zu lassen und die ganze Angelegenheit dem Kurfürsten mitzuteilen und anzufragen, ob der Kurfürst, er komme persönlich oder nicht, die Herberge behalten und den Mietzins zahlen wolle. Wenn sie erführen, dass Johann Friedrich nicht komme, wollten sie sich gegenüber dem Wirt für die Zeit, in der sie sein Haus belegt hätten, nach Billigkeit erzeigen. Daraufhin stellte der Gesandte des Rates weitere Verhandlungen des Rates mit dem Wirt in Aussicht. Sie sollten dann weiteren Bescheid erhalten. Haben darauf bisher gewartet.

Heute sind nun zwei Ratsmitglieder zusammen mit dem Wirt zu ihnen in die Herberge gekommen und haben mitgeteilt, dass der Wirt den Kurfürsten gern beherbergen wolle. Aber anlässlich des letzten Regensburger Reichstages habe der Kurfürst das Haus ebenfalls als Herberge bestellt, sei dann aber nicht gekommen. Damals habe der Wirt durch Umbauten etc. erhebliche Unkosten gehabt. So where ime bißher derwegen, wiewoll ehr etwas vertrostung, das ime von euerer kfl. Gn. solt eine verehrung bescheen, gehapt (zudeme, das sich euerer kfl. Gn. furirer alhier vor einem erbarn rathe und sunsten hette vornhemen lassen, das euere kfl. Gn. ime 300 oder 400 fl. zu ergetzlickeit seins schadens zu geben lassen verordent, die ehr auch hett entpfangen) biß auf diese stunde nichts worden. Deshalb fürchte der Wirt jetzt, dass, nachdem er bereits erhebliche Auslagen für Baumaßnahmen und Einkäufe gehabt habe, ihm großer Schaden entstehe, wenn der Kurfürst nicht komme. Der Wirt hat sich erboten, ihnen das Haus einzuräumen, wenn sie ihm für den Fall, dass Johann Friedrich nicht komme, zusagten, das euere kfl. Gn. sich alsodan kegen ime auch gleich wie ander churfursten und fursten, whann sie nicht erscheinnen kondten, iren wirdten gnediglich halten und das solchs zu ksl. Mt. ankunft soldt angehen.

Haben dies ohne Vorwissen des Kurfürsten nicht eingehen können. Haben noch einmal versichert, dass der Kurfürst diesen Reichstag besuchen werde. Haben dem Wirt versprochen, dem Kurfürsten seine Forderungen mitzuteilen und ihm dessen Antwort zur Kenntnis zu bringen, auch den Kurfürsten an die erwähnte Verehrung zu erinnern. Der Wirt ist damit und mit ihrer Beteuerung, der Kurfürst werde sich ihm gegenüber zweifellos gnädig erweisen, zufrieden gewesen. Er war auch bereit, bis zur Antwort des Kurfürsten ihnen einige Gemächer unter der Bedingung einzuräumen, dass sie für sich und ihr Gesinde selbst einkauften und kochen ließen.

Haben dies alles berichtet, weil es sich um eine gute fürstliche Herberge handelt, für die sich auch der Kurfürst von der Pfalz und andere interessieren, und viele gute Gemächer darin sind, auch vom Wirt nicht weniger als zehn Stuben zugerichtet, auch mit guten Betten versehen sind und weil sonst gute fürstliche Herbergen dieser Zeit hier rar sind. Bitten, sie über die Meinung des Kurfürsten dazu zu verständigen.

Hier wird davon gesprochen, dass der Kaiser in dieser Woche in Nürnberg ankommen soll. Es ist aber noch kein ksl. Furier hier. Sind auch der Ankunft des Königs noch nicht gewiss.

Hg. Heinrich ist mit einigen Pferden von hier zu den Hgg. von Bayern nach Landshut geritten. Die übrigen Pferde hat er hier stehen lassen.

Der Kaiser hat dem hiesigen Rat gestern ernstlich schreiben lassen, ihm und dem König die Herbergen, die sie während des letzten Reichstages innehatten, vorzubehalten 1. Datum in eil Regennßburgk, Sontags nach Scolastice anno etc. 41.

Anmerkungen

1
 Vgl. die Antwort Kf. Johann Friedrichs von Sachsen an seine Gesandten in Regensburg, Torgau, 1541 Februar 18, Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 173r–176v (Reinkonz.): Ihr Schreiben vom [13.] Februar 1541 hat er heute empfangen. Was die Bestellung der Herberge betrifft, so wird Taubenheim seine Antwort auf seine früheren Mitteilungen mittlerweile erhalten haben. Zweifelt nicht, dass, wenn der Erbmarschall zu Pappenheim und der ksl. Hofmarschall in Regensburg ankommen, dem Bedarf der Reichsstände besser entsprochen wird. Wenn auch Kaiser und König persönlich sowie ihre vornehmsten Räte und Hofleute billigerweise bevorzugt behandelt werden sollen, so muss dies nicht für ihr ganzes Hofgesinde gelten. Vielmehr muss für die Reichsstände gelegene Herberge freigelassen werden, wie es bisher auf anderen Reichstagen geschehen ist. Werden dies an den Stellen, wo es notwendig erscheint, mitzuteilen wissen. Sollen den Erbmarschall in diesen und anderen Dingen unterstützen, sich auch beim Rat verwenden. Billigt, dass sie seine Herberge bezogen haben. Was den vom Wirt verlangten Hauszins betrifft, so hätte er gern gewusst, auf wieviel sich dieser pro Woche für die Zeit nach der Ankunft des Kaisers beläuft. Ungeachtet dessen sollen sie dem Wirt sagen, dass er sich ihm gegenüber so halten wird, wie dies andere Fürsten gegenüber ihren Wirten tun, wenn sie nicht persönlich erscheinen. Sollen aber versuchen, mit dem Wirt für den Fall, dass sie das Haus allein bewohnen, eine erträgliche Summe pro Woche zu vereinbaren, wenn sie damit anderen Ständen kein Präjudiz zu schaffen glauben. Sollen ihm diese Absprache, bevor sie definitiv abschließen, mitteilen. Sollte sich der Wirt über die durch solche nochmalige Rückfrage bedingte Verzögerung beschweren, sollen sie endgültig abschließen, weil er die Herberge nicht verlieren will. Was die vom letzten Reichstag angeblich noch ausstehende Verehrung betrifft, so hat er den Furier befragt. Dieser hat bestritten eine bestimmte Summe genannt zu haben. Er habe allerdings gesagt, wir hetten derhalben vorgleithung gethan. Er selbst kann sich dessen allerdings nicht erinnern. Denn damals regierte noch sein Vater. Wenn er aber zum Reichstag kommt, der Wirt ihn dann untertänigst ersucht und ihm dartut, dass er wegen seines Vaters nachweislichen Schaden erlitten hat, will er ihm zu Erstattung dieses Schadens eine Verehrung gewähren. Was ihre andere Mitteilung betrifft, so hat er neulich auf unser derwegen gethane bestallung auch Nachricht erhalten, dass der Kaiser am 7. Februar 1541 noch in Heidelberg war. Datum Torgaw, den 18. tag des monets Februarj anno 41.