Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
A Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 391 Nr. 148 Bd. 1, fol. 56r–58v (Reinkonz.); DV v. a. Hd. fol. 58v: An Hg. Philipsen zu Pomern mit antzaige, wie es umb den reichstage gelegen. Wittembergk 1541.
B koll. Stettin AP, AKS I/9, pag. 239–241 (Kop.).
Verweis auf die Werbung seines Kammerdieners Hans von Bünau 1. In der Zwischenzeit ist die Nachricht eingetroffen,das es mit berurtem reichstage noch ganz weitleuftigk stehen solle, auch dergestalt, obwol ksl. Mt., wie wir euere L. zuvor berichten lossen, uf dem wege gewest, sich noch Regenßburgk zu begeben, so soll doch ire Mt. etzliche derselben furgefallene ehehaften doran vorhindern undt uffhalten. Zudem will es wol darfur geachtet werden, das die malstadt Regenßburgk zu dem reichstagk an ainen andern orth noch ksl. Mt. gelegenheit soll verandert wollen werden. Teilt dies mit, weil es dem Herzog vielleicht ungelegen ist, sich längere Zeit in Torgau aufzuhalten und abzuwarten, wie sich die Dinge bezüglich des Reichstages weiter entwickeln. Stellt ihm anheim, ob er zur vorgeschlagenen Zeit mit seiner Gemahlin nach Torgau kommen, dort den Reichstag abwarten und, falls auch er, Johann Friedrich, sich zu persönlichem Besuch des Reichstages entschließt, mit ihm zusammen zum Reichstag reisen will. Der Herzog darf versichert sein, dass er und seine Gemahlin willkommene Gäste sind. Falls der Herzog aber lieber daheim bleiben möchte, bis er definitiv weiß, dass der Reichstag stattfindet, so will er ihn bezüglich des Reichstages weiter auf dem Laufenden halten. Auch für diesen letzten Fall gilt weiterhin seine Einladung, der Herzog möge über Torgau nach Regensburg reisen und seine Gemahlin mitbringen 2. Datum Wittenberg, Montags Valentinj 1541.