Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 94r–95r (Kop.).

Eingang ihres Schreibens aus Regensburg am 8. Juni abends. Ihre Gegendarstellung gegen die Supplikation der Gattin des Michael Schultz [Nr. 386]. Sollen sie überarbeiten und in hoffrath ubergeben. Hoffen, dass es damit sein Bewenden hat.

Wann dann die antwurt der bambergischen verglaitung halben bey unsern gelerten entledigt wurd, das wir tzum furderlichsten tzu geschehen verhoffen, soll euch dieselb auch tzugeschickt werden. Was sonst die religion und hungerischen kriegssachen belangt, muß man erwarten, was sich weytter tzutregt. [...]. Datum under Leo Schurstabs verwesers, Bernharten Baumgartners, unsers eltern burgermaisters, petschir, Freytags, 10. Junij 1541 frue tzum aufspern der thor etc.

Zedula in der eltern namen: Lieben freundt, so haben wir auch eur antzaigen, welichergestalt dann, die sach in der religion dermassen und so eng eintzutziehen, understanden werden soll, nit gern gehort. Konnen die ursachen und das end desselben wol bedencken, das solichs der ainig weg ist, unsers tayls leut mued tzu machen und zu uberpoldern, volgends, wann sie mit einem ainigen wortlein weichen, ob es wol ein unvergriffenliche handlung sein soll, so will man statlich darauf fuesen, sieh haben doch das und diß nachgeben wöllen, unbedacht, wann der ander tayl tzehenmal so vil bewilligt, wann er wider hynder sich lief, wie sie dann gewanet, wann es ir vortail nit ist, das solichs inen alles recht ist, zudem das es unsers tayls halben nit wenig beschwerlichen, also eng tzu handeln. Dann ir konnth selbs bedencken, das 10 oder mer personen mer mercken und inen einfellig sein kan dann so wenig personen, die man uberschreyt und mued macht. Darumb achten wir nit fur unfruchtpar, das irs dannocht etwo an den enden, do es sich fugt, mit pestem glimpf einpildet, dann es ye hoch vonnotten, in dieser allergroßwichtigisten sachen mit vleys tzu wachen; nymbt uns auch nit wunder, das etliche vordrussig ob dieser handlung werden. Warten hierynnen eurs weiter berichts, was not ist, und wollen eurs antzaig eins H. Wilhelm Truchsessen halben tzu Walburg ingedenck sein. [...]. Datum ut in litteris.

Zedula[in der] eltern namen: Lieber Volkchamer, dein schreyben, die margrevischen handlung belangend, haben wir vernommen und fynden anderst nit, dann das die sachen bey unserm genedigen herrn, dem landgraven, zu handeln recht vorhast, dem du auch nachgeen wollest, zweyfelt uns auch an deinem vleys gar nichts. Datum ut in litteris1.

Anmerkungen

1
 Für die Zeit vom 1. bis zum 10. Juni liegt außerdem folgende Nürnberger Korrespondenz vor: Bgm. und Rat an Clemens Volkamer, Nürnberg, 1541 Juni 2/3, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125 fol. 79r–79v (Kop.): Eingang der beiden Schreiben vom 30. Mai 1541. Billigen ihre Antwort an die Frau des Michael Schultz. Sollen sie notfalls erneut abweisen. Gegebenenfalls Stellungnahme des Rates zu Ungunsten des Michael Schultz. Donnderstag, 2. Junij 1541. Zettel der Älteren von Nürnberg: Was die margrevischen vergleichung betrifft, soll er versuchen, Näheres zu erfahren, dann wir wol erachten konnen, des es uns in der religion allerley eintrags pringen wurd. Werden seine und Baumgartners Mitteilung vertraulich behandeln. 2. Zettel [der Älteren von Nürnberg]: Anweisung zu Erkundigungen über Konrad Han. Per Simonlein Freytags 3. Junij tzum aufspern fru.  – Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer, Nürnberg, 1541 Juni 4, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 83v–84r (Kop.): Einwilligung in Beurlaubung und Heimreise Mag. Veits. Sambstags, den heyligen Pfingstabennt anno etc. 41.  – Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer, Nürnberg, 1541 Juni 4, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 84v–86r (Kop.): Billigen die Briefe an die beiden Ff. von Lüneburg und werden sie weiterleiten. Haben ihre Juristen mit der Beratung über das Bamberger Geleit beauftragt, obwohl eine Kopie der Bamberger Supplikation, aus der die Argumentation des Bischofs ersehen werden könnte, nicht vorliegt. Werden ihm das Gutachten der Juristen mitteilen. Ablehnung der Forderung der Ursula Michael Schultz auf Rückerstattung des Strafgeldes. Soll ihr dies, wenn sie um Antwort ansucht, mitteilen. Nehmen an, dass die Hintermänner der Schultzin sich um einen ksl. Befehl zu ihren Gunsten bemühen werden. Soll darauf achten, dass nichts geschieht, ohne dass sie gehört werden. Schicken ihm ihre früher dem Kaiser bereits zugestellte Stellungnahme zum Fall Schultz. Soll auf der Grundlage dieser Stellungnahme einen gegenbericht abfassen und diesen einem Vertrauensmann zukommen lassen, damit, wenn die Schultzin sich an den Kaiser wendet, der Nürnberger Standpunkt bekannt ist. Hoffen, dass sich der Kaiser nicht leicht bewegen lassen wird, gegen Nürnberg zu entscheiden. Was seine übrigen Mitteilungen angeht, müssen sie die Entwicklung der Dinge abwarten. Sambstags, den heyligen Pfingstabennt 1541. Zettel der Älteren von Nürnberg: Lob für seinen Fleiß. In der fraglichen Angelegenheit soll er allenthalben Erkundigungen einziehen und sie dann über den Stand der Dinge unterrichten. Datum 4. Junij 1541.  – Die Älteren von Nürnberg an Clemens Volkamer, Nürnberg, 1541 Juni 5, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 87v–88v (Kop.): Haben sein Schreiben durch den Boten Hentzlein Weidenhofer empfangen. Freuen sich über das Vertrauen, das der Landgraf bei seinen Eröffnungen Volkamer gegenüber gezeigt hat. Im Übrigen lassen sie seine Mitteilung auf sich beruhen. Unsers bedenckens aber sicht es im nit gleich, das man in der religion tzu einer vergleichung kumen mug. Gott, der ewig vatter, thue sein gnad und das pest dartzu. Haben gern vernommen, dass der Landgraf mit ihm über die markgräfliche Irrung gesprochen hat. Glauben, dass der Landgraf am ehesten einen akzeptablen Vertrag herbeiführen kann. Glauben nicht, dass in Regensburg viel darüber verhandelt werden kann, außer dass Volkamer dem Landgrafen einen gründlichen Bericht über die Rechtslage zukommen lässt. Dazu fehlen ihm aber der hohen frayßlichen oberkeit und ander puncten halben die karta oder grentzgetzirck. Schicken ihm diese Unterlagen zu. Allerdings kann er die große Karte, die erst in diesem Jahr erstellt wurde, dem Landgrafen nicht mitteilen, weil darin einigen wichtigen Rechtsansprüchen Nürnbergs nicht korrekt Rechnung getragen wird. Können deshalb diese große Karte nit an den tag kumen lassen. Schicken sie nur zu seiner besseren Unterrichtung in anderen Punkten mit. Die kleine Karte hingegen darf er dem Landgrafen durchaus zur Kenntnis bringen. Der Landgraf wird daraus zweifellos die Berechtigung ihres Standpunktes erkennen. Soll dem Landgrafen bei Gelegenheit danken und ihm das Vertrauen Nürnbergs zu seiner Person versichern. Soll dann ihre Position in der markgräflichen Irrung erläutern. Wollen die große Karte der kleinen angleichen lassen, damit man dieselben seiner tzeyt auch als gerecht ubergeben mug. Am heyligen Pfingstag umb vespertzeit 1541.  – Die Älteren von Nürnberg an Clemens Volkamer und Erasmus Ebner, Nürnberg, 1541 Juni 8, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 90v–91r (Kop.): Wollen umgehend Gegendarstellungen zu den dem ksl. Hofrat übergebenen Supplikationen des Bischofs von Bamberg und der Ursula Michael Schultz abfassen lassen. Unverbindliche Verhandlungen mit Konrad Han. Von wegen der religion haben wir eur antzaigen gehort, was durch die tzwen chur- und fursten mit dem landtgrafen gehandelt, und wissen die sachen nicht tzu pessern, sonder mussen die Gott bevolhen [sic!] und erwarten, was hernachkumbt. Mitwuch, 8. Junij ein stund nach vesper 1541.  – Bgm. und Rat von Nürnberg an Clemens Volkamer und Erasmus Ebner, Nürnberg, 1541 Juni 10, Nürnberg StA, Briefbücher des Rates von Nürnberg 125, fol. 98v–99r (Kop.): In der Sache ihrer Bürgerin Anna Hermann Creftin und ihrer Bürgen, die Nürnberger Bürger sind, gehen sie davon aus, dass die Kurmainzer Räte ihrem Erbieten nach dem Amtmann zu Bischofsheim Weisung geben, die Nürnberger Bürger wegen ihrer Verpflichtung in Ruhe zu lassen. Was die Türkenhilfe und die Religion betrifft, müssen sie die weitere Entwicklung abwarten. Günstiger Ausgang des Kammergerichtsprozesses wegen des Wildbanns in Reicheneck, Lauf und Schönberg. Volkamer soll sich in seinen Verhandlungen mit dem Landgrafen danach richten. Freytags, 10. Junij 1541 ein stundt nach vespertzeit per Anthonj Korben, das er morgen abent daniden sein soll. Zettel der Älteren von Nürnberg: Als ir uns dann antzaigen tut, was durch den Kf. zu Branndenburg etc. und den Bf. zu Lundaw bey dem Lgf. tzu Hessen uber vorergangene der theologen disputation und vergleichung umb verner underhandlung angehalten sey, das haben wir vernummen und mussen soliche sachen Gott bevelhen und demselben vertrauen, das er sein heylig machendt wort wider alles doben und wuten, auch die porten der hellen wol werde erhalten. Ficht uns auch soliche troe nit hoch an und ist sich noch wol eines pessern zu verhoffen. Das wird die tzeit zu erkennen geben. Was sich dann tzutregt, werd ir uns davon wol guten bericht thun. Datum ut in litteris.