Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Frankfurt ISG, RTA 46, fol. 158r–159v (Ausf.); DV fol. 159v: Lectum 5. Julij 1541.

Haben am 22. Juni ihr jüngstes Schreiben in allen Punkten beantwortet [Nr. 774] und berichtet, was sich bis dahin auf dem Reichstag zugetragen hat. Weil ihnen jetzt erneut bottschaft zugestanden, nutzen sie die Gelegenheit, ihnen zu schreiben.

Und erstlich, soviel daß gehalten gesprech belanget, haben euerer W. wir nechst angezaygt, wie daß unsers thayls drey theologen der tage aynen vor alle stende der augspurgischen confession khommen solten, daselbst nach der lenge relation zu thun, waß in gemaynem gesprech geredt, gehandelt, verglichen oder unverglichen plieben were etc., wie dan gestrigs tags zu morgen umb sechs uhren gemelte theologi in beyseyn der andern theologen und predicanten, so viel deren von unserm thayl vorhanden gewest, vor obgemelten stenden erschinen, daselbst dominus Philippus, darnoch Bucerus zum thayl erzelung gethan, waß in gemeltem gesprech gehandelt worden. Und haben auch weythern bericht von artickeln zu artickeln thun sollen etc. Dieweyl aber die ksl. Mt. alle stende deß reychs umb acht uhren in irer Mt. herberg erfordern lassen, haben unsere stende damals genante theologen weythers nit anhoeren moegen, sonder ist dieselbig unvolkommlich relation biß zu gelegner zeyt uffgeschoben worden etc. Und haben alsbalt unsere stende sich in ksl. Mt. herberg verfueget, daselbst auch die röm. kgl. Mt. (so Dinstags zuvor [1541 Juni 21] alhie ankhommen) neben andern des reychs stenden erschinen.

Als alle Stände beieinander waren, hat Kg. Ferdinand durch seinen Vizekanzler eine kurze Ansprache halten und dann eine Schrift laut beiliegender, mit O signierter Kopie [Nr. 181] verlesen lassen. Darauf haben die Kurfürsten und die kurfürstlichen Gesandten abgesondert, wie gebräuchlich, Rat gehalten, ebenso die protestierenden Stände sowie die papistischen Fürsten und Stände jeweils gesondert. Jede Gruppe hat Kopie der verlesenen Schrift erbeten, die auch gewährt wurde, und sich erboten, umgehend in Beratung einzutreten und dem Kaiser und dem König das Ergebnis mitzuteilen. Allerdings haben die papistischen fursten und stende sich deß beschwert, daß in samptlichem rhat unverbuntlicher weyß (wie das die protestirenden an ksl. Mt. gelangen lassen) diese handlung solt berhatschlagt und bedacht werden, dieweyl solchs wider alt herkhommen und geprauch deß reychs were etc. Aber die unsern haben sich solchs nit irren lassen, dieweyl die ksl. Mt. daruff nit so heftig gedrungen. Und synt alsbalt nach mittag zusamenkhommen, sich eynes außchus solcher sachen der eylenden turckenhilf halben under inen verglichen, darin Franckfurt auch neben andern stetten ernent.

Und ist der ausschus heut morgen beyainander gewest und die sach also zum anfangk dohin bedacht, daß man (sofer ain bestendiger friedt und unpartheyisch recht uffgericht und im reych erhalten werde) der eylenden hylf in betrachtung der gegenwertigen, vorsteenden noth mitnichten entschlagen werde khunden, auch dieselbig noch zur zeyt on sondere ringerung uff den vorigen anschlag der anlagen laysten mussen, doch mit diesem anhangk, den man zu erhalten verhofft, daß in berhatschlagung der beharlichen hilf ringerung, gleychhayt und lidlichkeyt der anschleg gesucht und furgenummen und das alsdan auch an demselbigen anschlag der beharlichen hilf eynem yeden standt dieß eylende hilf abgezogen werden solte etc. Heruff pitten wir von euerer W. in eyl bericht, wo die sachen daruff beruhen wurden, weß wir unß halten solten oder weß wir unß auch ausserhalb dessen, wo die sach andere wege erraychen solte, der eylenden hilf halben halten und vernemen solten lassen, wie euerer W. wir dan hievor der eylenden hilf halben, doch uff ain andere maynung, geschrieben haben1. Wolten euerer W. wir also hiemit in kurtz anzaygen, soviel wir an der zeyt gehapt. Alle gescheft khommen itzt uber ain hauffen. So haben wir auch mit denen itzt zu thun, so euere W. uns neulicher tag zugeschrieben.

Wir uberschicken euerer W. auch hiemit den latinischen, schrieftlichen begriff, durch etzliche gelerte und gotseyferige personen (wie ksl. Mt. bericht worden) zusamengetragen etc.2, darneben unserer theologen sonder bedencken uff etlich artickel religionis3, wie euere W. underschidlich finden und vernemen werden. Pitten, solchs alles euerer W. praedicanten zuzustellen, und, weß sie daruff bedacht, von inen in ayn schrieft gestelt und uns zum furderlichsten alher geschickt werde, dan allen stenden der confession bevolhen worden, irer praedicanten rhat darin zu haben, dasselbig, wo weyters von dem religionhandel geredt wurdet, anzuzaygen.

Schicken auch Kopie der lat. Rede Frankopans vor Kaiser und Ständen [Nr. 171]. Glauburg bittet, sie seinen Bruder, Dr. Hieronymus von Glauburg, auch lesen zu lassen. [...]. Datum in eyl Regenspurg, den 26. Junij anno 41.

Anmerkungen

1
 Vgl. Johann von Glauburg und Dr. Hieronymus zum Lamb an Bgm. und Rat von Frankfurt, Regensburg, 1541 Juni 28, Frankfurt ISG, RTA 46, fol. 166r–166v (Ausf.): Verweis auf ihr Schreiben vom 26. Juni über die Türkenhilfe. In der Zwischenzeit ist das Bedenken, von dem sie berichtet haben, aus Gründen, die jetzt nicht mitzuteilen sind, geändert worden. Die Stände der Augsburger Konfession, denen sich vor einigen Tagen auch die Grafen Ludwig und Karl von Oettingen angeschlossen haben, haben zur Türkenhilfe einen gemeinsamen Beschluss gefasst, wie aus beiliegender Kopie hervorgeht. Diese Resolution haben sie heute um 9 Uhr dem Kaiser und dem König überantwortet und erwarten nun weitere Handlung. Auf Anweisung Kg. Ferdinands sind gestern am 27. Juni neue Zeitungen verlesen worden. Schicken auch davon Kopie. Da der Überbringer dieses Briefs wieder nach Regensburg zurückkehren wird, bitten sie, ihre Stellungnahme zu ihren noch nicht beantworteten, früheren Anfragen diesem Boten mitzugeben. Denn die Dinge lassen sich so an, dass der Reichstag nicht mehr lange dauern wird. An einem Tag oder in einer Stunde kann viel versäumt werden. Datum Regenspurg, den 28. Junij anno 1541.
2
 Vgl. das Regensburger Buch, Ganzer/Zur Mühlen, Akten, Bd. 3,1, Nr. 150/151, S. 268–391.
3
 Vgl. die protestantischen Gegenartikel zum Regensburger Buch, Ganzer/Zur Mühlen, Akten, Bd. 3,1, Nr. 152/153, S. 392–437.