Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 208v–210v (Kop.).

Entsprechend ihrer gestrigen Ankündigung teilen sie ihnen zu der von Naves und Dr. Hartmanni angeregten gütlichen Unterhandlung mit, das wir dasselbig eur schreyben und antzaigen und daneben, doch unvermeldet der person, von der euch solichs vertraut, eurn weyttern bericht an die Älteren bey unsern hochgelerten beradschlagt, denselben ratschag heut verlesen horen und fur uns selbs bewegen und versteen erstlich eur erst schreyben und bericht dahin, das soliche gesuchte underhandlung allein von unser neuen pasteypaus wegen beschehen sey und nit ingemein in allen irrungen. Wo es nun dieselben maynung haben solt, dahin wirs auch versteen wollen, ob es gleich durch die bede, Dr. Naues und Dr. Hartmannj, auf alle irrung gemeint were, so habt ir nit schwer tzu bedencken, das hierynnen durch die margrafen anderß nichts gesucht wurd, dann wie sie uns diesen unsern pau und derhalben erlangte abschied bey röm. kgl. Mt. und der gemeinen bundtsversamlung, weliche alle wir mit notturftigen gegen- und widerreden tzum pesten fur uns erlangt haben, solichergestalt, das wir auch dieselben erkanntnus fur ein entliche becreftigung unsers paus achten und halten, widerumb tzweyfenlich und irrig machen und außfuren wolten, welichs wir hievor mit schwerer und groser muhe und uncosten kaum erlangt und tzuwegen pracht haben. Sonderlichen, so wurd durch die margrafen nit vergebenlich gesucht, uns in ein comission tzu furen, welicher, wo wir uns darein geben solten, vil beschwerung anhangen und wir damit von unsern erlangten, gutten abschieden weichen musten. Und dieweil wir dann von denselben unsern erlangten kgl. Mt. und der puntischen abschiden und erkanntnusen, darynnen die röm. ksl. Mt. das hochst haubt, durch kein underhandlung wurden weichen, so konnen wir nit gedencken, das einiche soliche gutliche underhandlung fruchtpar sein kondt oder wird, zudem, das wir diesen unsern pau uber die ergangen abschied und erkanntnus fur kein irrung halten. Und darumb so ist unser bevelch und maynung, das ir den beden herrn Dr. Naues und Dr. Hartmannj solich ir ansuchen mit pestem glimpf und aufs kurtzest abschlagen und antzaigen wöllet, das uns solichs keinswegs annemlich oder, von diesen königlichen und puntischen abschiden und erkanntnussen zu weichen, gepurn woll, das wir auch solichs fur ein erorterte und vertrogne sachen halten, in ungetzweyfelter, underthenigister hoffnung und tzuversicht, die röm. ksl. und kgl. Mtt., unsere allergenedigiste herrn, dero beder Mtt. die vordersten haubt des punts und in dero Mtt. vorderste rethe beysein soliche konigliche und buntische abschied und erkanntnus auf genugsame verhor der tayl ergangen worden, uns bey solichen abschiden und erkanntnusen allergenedigst pleyben lassen und hanthaben, wie ir dann, solichs tzu thun, schickerlich und wol wist.

Und wir setzen den fal dahin, das auf diesen abschlag die bede herrn doctores widerumb an euch langen und von underhandlung aller irrungen mit euch reden wurden, so mugt ir inen darauf antzaigen, das ir der beder herrn vorig begern allein auf den neuen unser pasteypau verstanden und weitters nichts an uns gelangt habt und weste nit, was uns im selben gelegen, dann dieselben andern irrungen wern mererstayls am camergericht rechthengig und die margraven clager. Es weren auch derselben sachen eines tayls mit recht entledigt. Darbey, achtet ir, wurden wirs pleyben lassen, und die sachen also von euch weysen. Wurden sie aber yhe daruber weytters in allen irrungen anhalten, so mugt ir dargegen antzaigen, ir habt derhalben keinen bevelch, und die sach also von euch schlagen, sonderlich auch antzaigen, das ytzo yderman im aufpruch und ir nit statthabt, solichs also gehe [= jäh] an uns tzu pringen, wo sie aber ye nit ablassen wolten, euch erpieten, das tzu eur haimkunft an uns tzu gelangen; achten wir darfur, mitlerweil werd Dr. Naues mit ksl. Mt. verreytten und die sachs [sic!] selbs fallen. Und ist auch wol tzu vermutten, dieweil wir die comission waigern, darauf unsers erachtens durch die margrafen furnemlich getrungen wurd, ob sie uns darmit außfuren kondten, sie werden kein weytter gutliche handlung suchen, ydoch, so wollet in allweg gewarnt sein, den landtgrafen als den furgeschlagnen comissarier nit zu waigern, sonder sein fstl. Gn. stillschweigendt umbgeen, allerley ungnad tzu verhuten. [...]. Datum Sontags, 24. Julij 15411.

Anmerkungen

1
 Vgl. Bgm. und Rat von Nürnberg an Hieronymus Baumgartner und Sebald Haller, [Nürnberg], 1541 Juli 27, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 213v–214v (Kop.): Ihre beiden durch Heintzlein Weidenhofer überbrachten Schreiben haben sie empfangen. Billigen, dass sie in ihrer ablehnenden Antwort an Kg. Ferdinand den neuen Basteibau nicht erwähnt haben. Andere Sachen wie das markgräfliche, bewilligte Geleit beruhen auf sich selbst. Was sich weiter ereignet, werden sie berichten. Die Baumgartner gegenüber gemachte Anregung des markgräflichen Kanzlers Dr. Heller zu einer gütlichen Verständigung im Konflikt zwischen dem Markgrafen und Nürnberg haben sie nicht ungern zur Kenntnis genommen. Es ist jedoch nötig, dass man sich in diesem nit tzu begirlichen stell. Baumgartner soll, wenn der Kanzler ihn wieder in ähnlicher Weise anspricht, Nürnbergs Bereitschaft zu guter Nachbarschaft und zu Verhandlungen über die nachbarlichen Irrungen erklären. Dabei soll nur der neue Basteibau ausgenommen sein. Baumgartner soll auch bei Heller sondieren, über welche Punkte verhandelt werden soll, und ihnen das Ergebnis dann berichten. Was dann die antwurt, so die stend unsers tayls auf die tzugestelten artickel des abschiedts betrifft, finden wir die tzum pesten und schicklichsten gestelt. Der almechtig Gott geb gnad, das dieselben dermassen volgen. [...]. Mitwochs, 27. Julij 1541 [...]. Zettel der Älteren von Nürnberg: Ihre Mitteilungen über die Gablerin, die Ordensleute und die zwei Punkte Johann Obernburgers haben sie zur Kenntnis genommen. Lassen solches auf sich beruhen. Wenn Theobald Rotscheib nach dem Ende des Reichstages wieder nach Nürnberg kommt, wird man ihm einige Tage Urlaub zur Heimreise geben. Nehmen an, dass der Reichstag sich zu seinem Ende neigt. Glauben nicht, dass die Stände, wenn der Kaiser abgereist ist, länger bleiben werden. Falls sich die Fortdauer des Reichstages abzeichnet, wollen sie sie durch andere Gesandte ersetzen. Ut in litteris, 27. Julij 1541. – Vgl. außerdem Bgm. und Rat von Nürnberg an Bgm. und Rat von Weißenburg im Nordgau, [Nürnberg], 1541 Juli 27, Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 125, fol. 213r–213v (Kop.): Ihre Anfrage wegen der Abreise des Kaisers aus Regensburg. Ursprünglich war die Abreise des Kaisers für gestern Dienstag vorgesehen. Aus verschiedenen Gründen musste dieser Plan geändert werden. Wissen nicht, wann der Kaiser abreisen wird. Am besten schicken sie Gesandte nach Regensburg. Vielleicht treffen diese den Kaiser noch an. Wenn nicht, fallen nur die Zehrkosten an. Mitwochs, 27. Julij 1541 nach mittag.