Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 474’–476.

1. HA (Religionsvergleich): Gesamtvertretung des SR im Religionsausschuss. Resolution der Reichsstände zu dessen Konstituierung und Besetzung. Session.

/474’/ (Vormittag) Kurfürstenrat und Fürstenrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 337 f.]

Fürstenrat. Österreich verliest nochmals das zuvor in KR/FR vorgetragene Konzept für die Resolution an die kgl. Kommissare zur Anordnung des Religionsausschusses1.

/474’ f./ Umfrage. Beschluss: Billigung mit wenigen Korrekturen, die anschließend Österreich und Bayern dem Mainzer Kanzler vorbringen und sich mit ihm darüber verständigen. Im Konzept folgt bei der Nennung der Ausschussmitglieder Österreich erst nach Salzburg und Augsburg. Dagegen kann der österreichische Referent durchsetzen, dass der Mainzer Kanzler Österreich vor beiden Ständen und unmittelbar nach den geistlichen Kff. inseriert.

/475/ reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 338–341. Ferner:] Nach der Verlesung des Konzepts für die Resolution der Reichsstände zur Anordnung des Religionsausschusses beschwert sich Salzburg zum höchsten dagegen, dass im Zuge der Korrektur Österreich vor Salzburg gesetzt worden ist. Wiewol sy nun den zufall ettlicher gaistlichen pottschafften gehabt und [sich] derselben pottschafften ettliche neben Bayrn /475’/ und Gülch underhandlung understannden, so haben doch die österreichischen nach beschechner offennlichen verleesung khain enderung mer gestatten wollen und darauff endtlich verharreth. Allain dz sy letstlich zuegelassen, dise wortt vortzusetzen: „von wegen der fursten Österreich“. Aber an dem die saltzburgischen nicht ersettigt sein wellen, sonder mit verdruß unnd unwillen von hauß abgeschiden. Dessen sich aber die osterreichischen nichts irren lassen unnd es allso hindurch gesetzt, doch alleß mit bester beschaidenheit.

(Nachmittag) /475’ f./ Kgl. Kommissar und Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 342–345.]

Anmerkungen

1
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 452.