Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Augsburg, fol. 18–22.

Aufnahme der Beratung zum 1. HA (Religionsvergleich). Einrichtung eines interkurialen Religionsausschusses gemäß Passauer Vertrag. Beteiligung der Reichsstädte am Ausschuss. Keine Einigung in der Freistellungsfrage.

/18/ (Vormittag, 8 Uhr) Städterat (Regensburg, Straßburg, Augsburg, Nürnberg, Ulm, Rothenburg).

[Regensburg] proponiert: Fortsetzung der Beratung vom Vortag.

Umfrage. Straßburg: /18 f./ Hat erfahren, dass die höheren [CA-]Stände beim 1. HA (Religionsvergleich) die Einrichtung eines interkurialen Religionsausschusses gemäß Passauer Vertrag wünschen sowie für ein Kolloquium und damit gegen National- oder Generalkonzil plädieren1 . Dem Vernehmen nach soll der Ausschuss nur mit Ständen besetzt werden, die bereits am RT vertreten sind, um weitere Verzögerungen zu vermeiden. SR soll zwei Deputierte stellen. /18’/ Da es nun disen weg enntlich erraichen solte, welches er ime auch gefallen ließe, achtete er, die erbarn stett mochten sich derhalben mit chur- unnd fursten vergleichen2. Doch wie obgemelt, das inen zwo personen, jeder religion aine, auch zugelassen wurden. Dann ob schon die erbarn stett aines anndern bedennckhen sein möchten, wurde es doch bei den höhern stennden, wie inn annderm bißher beschehen, nit zuerhalten sein. /18’ f./ Empfiehlt im Hinblick auf die Beratungen zur Besetzung des künftigen Kolloquiums, die Akten früherer Religionsgespräche, welche die Augsburger Gesandten sicher bei Händen haben, einzusehen und einen Auszug daraus anzufertigen, damit man den Verordneten des SR für den Religionsausschuss /19/ desto gewissern unnd stattlichern bevelch unnd instruction, weß sie sich derhalben verhalten solten, zugeben hete. Sind bereit, sich zur Verordnung der Städte in den Ausschuss zu äußern.

Augsburg: /19 f./ Zunächst ist abzuwarten, ob die höheren Stände die Erklärung des Kgs. zur Verhandlungsaufnahme mit der Zurückstellung der Freistellung annehmen. Die kgl. Erklärung3  beinhaltet drei Punkte: 1) Zur Freistellung können sie sich ohne Bescheid ihrer Herren, den sie noch heute erwarten, nicht äußern. Gehen davon aus, dass die höheren Stände es bei der kgl. Erklärung belassen und die Verhandlungen aufnehmen. 2) Schließen sich zur Beratung des 1. HA (Religionsvergleich) in einem Ausschuss der Erklärung des Kgs. an. 3) Parallele Verhandlungen anderer HAA in den Kurien: Wollen zuerst andere anhören. Verordnung des SR in den Religionsausschuss4: /19’/ Achteten si, das sich die bannckh zuvorderst solten vergleichen, welche stett von beden religionen personen hierzu zugeben heten. Nachdem auch die oberlenndisch bannckh mit kainer sonndern furnemmen statt, so der alten religion verwanndt, versehen, möchte derwegen mit Straßburg dahin zuhanndlen sein, das sy aine von der reinlendischen banckh, so mit vilen, auch furnemen dergleichen stetten, alls Cöln, Ach, Hagenau und andern, fursehen, /20/ geben heten, unnd aine der augspurgischen confession von der oberlenndischen bannckh verordennt wurde. Unnd nachdem an jetzo khain statt alhie verhannden, so der alten religion zugethon, were zubedennckhen, welche man darzu nemmen wolte, damit, wo man von den höhern stennden deßhalben ervordert, man gefast were unnd den erbarn steten hierauß nichts nachtailigs ervolgte. Falls KR und FR einen größeren Ausschuss als bisher üblich einrichten wollen, ist zu erwägen, ob auch SR mehr Städte abordnet. Die Festlegung der Vorgaben für die Ausschussberatungen ist noch verfrüht, da KR und FR deßhalben noch nie beyeinanndern gewesen noch ire ire bedenckhen einanndern referirt heten. /20 f./ Augsburg hätte zwar ein Universal- oder Nationalkonzil für die Religionsvergleichung bevorzugt, /20’/weil man aber bißher zu dergleichen weg nit khommen mögen, auch ain weitleuf ding sein wurde, heten si daneben fur gut geacht, das ain colloquium der best weg were. Unnd das derwegen vermög deß passauischen vertrags ain ausschuß zemachen sein solt, welcher aber anfangs doch annders nichts, dann quo ad processum zuratschlagen hete etc. Was dann die acta deß colloquii, so anno 41 gehalten, zuersehen belanngte: Weren gleichwol die zum thail getruckht verhannden5. Het aber alberait sovil darauß befunnden, das nit vil diennstlichs darinn begriffen were etc.

Nürnberg: Wiederholen zur Freistellung ihre Weisung, sich deßhalben khainem thail anhenngig zemachen. /20’ f./ Religionsvergleich: Vorgehen gemäß Passauer Vertrag. Falls die höheren Stände die Abordnung mehrerer Städte in den Ausschuss wünschen, /21/ wurd es den erbarn stetten beschwerlich fallen. Weil man aber dessen nit enntlich gewiß, so wer es noch frue genug. Dann da die höhern stennde deßhalben aus dem passauischen vertrag schreiten, so wurd es noch ainer lanngen disputation walten etc.

Ulm: Wiederholt zur Freistellung sein bisheriges Votum. Religionsvergleich: Falls der Ausschuss dem Passauer Vertrag gemäß eingerichtet wird, hett er bevelch, sich nit abzesonndern.

Rothenburg: Zur Freistellung wie bisher. Religionsausschuss: Laß er ime gefallen, wie inn gemain davon geredt worden.

Regensburg: Konstatieren, dass in der Freistellungsfrage noch immer zwei abweichende Positionen vertreten werden. Dann sie sich deßhalben nochmals wie hievor allmal mit Straßburg und Rotem- /21’/ burg verglichen, dann si austruckhlichen bevelch heten, sich von den stennden der augspurgischen confession inn deme nit abzesundern. Auch zum Religionsvergleich sind zwei Meinungen vorgebracht worden: Straßburg votiert für den Anschluss an KR und FR, weil SR sich mit einer etwaigen abweichenden Position ohnehin nicht durchsetzen könne. Die übrigen Städte votieren für die Ausschussbildung auf der Grundlage des Passauer Vertrags. Da sie, die Regensburger Gesandten, erfahren haben, dass die höheren CA-Stände ihre Entscheidung noch vor dem Referat in den Kurien den Städten bekannt geben wollen, kann die Beratung im SR nochmals aufgeschoben werden. Daneben wern si auch bericht, das die confessions stennde bedacht wern, die augspurgisch getruckht confession sambt den articln, zu Schmalkhalden übergeben, fur hannd zunemmen, solchs dem andern thail furtzehalten, darauff zutringen unnd davon nit zuweichen etc.6

/21’ f./ 2. Umfrage wegen des Referats vor KR und FR in der Freistellungsfrage. Beschluss: Da die höheren Stände darin noch nicht einig sind und einige Städtegesandte Weisungen ihrer Herren erwarten, wird die Thematik nochmals aufgeschoben. Bis dahin möge man sich nach Möglichkeit bemühen, die Beschlüsse der höheren Stände zu den in dieser Sitzung besprochenen Punkten in Erfahrung zu bringen, um /22/ sich alsdann inn disem rath auch ferrner zehalten unnd weitere beratschlagung zetun wissen.

Anmerkungen

1
 Vgl. die Beratungen der höheren CA-Stände am 13./14./17. 11. [Nrr. 359361].
2
 Bezugnahme nur auf die Verhandlungen der höheren CA-Stände (vgl. Anm. 1). KR und FR hatten bis dahin die Beratungen zur Besetzung des Religionsausschusses noch nicht aufgenommen.
3
 Nr. 448.
4
 Der Augsburger Rat hatte dazu den inzwischen vom RT abgereisten Gesandten Zimmermann am 30. 10. 1556 angewiesen: Benennt die schwäbische Städtebank den CA-Verordneten, soll er Regensburg, /644/ dhweil der reichstag bei inen gehalten wurt, ernennen. Nominiert diese Bank dagegen den katholischen Verordneten, soll er für Überlingen oder Schwäbisch Gmünd votieren und keinesfalls zugestehen, dass Augsburg als der alten religion verwanndten inn ausschuß getzogen würde (StadtA Augsburg, STTA 16, fol. 642–644’, hier 643–644’. Or.; präs. 1. 11.). Die Nürnberger Gesandten sollten gemäß Weisung der Herren Älteren bereits vom 1. 10. 1556 für die schwäbische Bank Augsburg benennen, falls die Augsburger ihrerseits vorausgehend Nürnberg vorschlügen. Stimmte Augsburg dagegen für Regensburg, sollten sie dies ebenfalls tun (StA Nürnberg, BBdR 159, fol. 160–161, hier 160. Kop.).
5
 Vgl. Ph. Melanchthon, Acta in conventu Ratisbonensi continentia haec quae sequuntur [...] in alio volumine complectemur. Wittenberg 1541 (VD 16, M 2387). Ph. Melanchthon, Colloquium Wormaciense Institutum Anno MDXL [...]. Acta Ratisbonesia adiungenda editioni nostrae proximae. Wittenberg 1542 (VD 16, M 2735). Ph. Melanchthon, Alle Handlungen, die Religion belangend, so sich zu Worms und Regensburg auff gehaltenem Reichstag des M.D.XLI. jars zu getragen [...]. Wittenberg 1542 (VD 16, M 2388). M. Bucer, Acta colloquii in comitiis imperii Ratisponae habiti, hoc est articuli de religione conciliati et non conciliati [...]. Straßburg 1541 (VD 16, B 8828–8835). M. Bucer, Alle Handlungen und Schrifften zu vergleichung der Religion [...] auff jüngst gehaltnem Reichstag zu Regenspurg verhandlet und einbracht Anno D.M.XLI. [...]. Straßburg 1542 (VD 16, B 8836). J. Calvin, Les Actes de la journée imperiale, tenue en la cité Regenspourg [...]. [Genf] 1541. Vgl. auch die Nachweise bei  Ganzer/zur Mühlen, ADRG II, Einleitung, XVIII mit Anm. 32–34; Scheib, Religionsgespräche, 191, Anm. 177. Zu den Publikationen Melanchthons: Janssen, Gespräch, 281–288.
6
 Dies war für den RT nicht beabsichtigt, sondern wurde von den CA-Ständen erst später im Hinblick auf das Kolloquium diskutiert. Vgl. die Beratungen am 13. 12. 1556 [Nr. 366 mit Anm. 13, 18] und 15. 1. 1557 [Nr. 370].