Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Textvorlage: Augsburg, fol. 16–18.
Vertagung der Beratung des Konzepts für die geteilte Resolution des SR zur Erklärung des Kgs. bezüglich der Verhandlungsaufnahme im Zusammenhang mit der Freistellung. Aufnahme der Beratung zum 1. HA (Religionsvergleich).
Regensburg proponiert: Am Konzept für die geteilte Resolution des SR zur Erklärung des Kgs. bezüglich der Verhandlungsaufnahme im Zusammenhang mit der Freistellungsforderung1 wurden für beide Positionen milterungen vorgenommen. Da einige Gesandte das Konzept nochmals geprüft haben und die höheren Stände dem Vernehmen nach derzeit die Beratungen wieder aufnehmen, hat Regensburg SR einberufen, um sich zum Konzept zu einigen und sich gegebenenfalls vor KR und FR erklären zu können. Unnd sonnderlich möcht man anhören, weß mainung die, so solch concept, wie obgemelt, zu bedennckhen genommen, weren unnd weß sie sich daruber beschaidts erholt heten etc.
Umfrage zum Konzept.
Regensburg: Haben vertraulich erfahren, dass sich die höheren CA-Stände derzeit wiederholt versammelt und dabei beschlossen haben, die Freistellung gemäß der Erklärung des Kgs. bis zu dessen Ankunft zurückzustellen. Daneben haben sie
Deshalb auch im SR Umfrage zum 1. HA (Religionsvergleich).
Straßburg: Hat erfahren, dass die höheren CA-Stände ein National- und Generalkonzil ablehnen, sonnder es solte durch ainen gemainen ausschuß bedacht werden, wie die sachen unnd durch was personen es antzustellen. Unnd nachdem hievor etliche colloquia gewesen, si aber nit wissen mögen, wie es damit hievor gehalten worden, hetten si, die höhern stennde, derwegen umb beschaid hinnder sich geschriben. Aber doch daneben dahin bedacht, das inn dem allem nichts beschließlichs oder enntlichs tractirt unnd beschlossen werden solte, es were dann zuvor der articl der freystellung erledigt unnd enntliche vergleichung gefunnden etc.
Augsburg3
: Haben vernommen, dass der 1. HA (Religionsvergleich) jetzt beraten werden soll.
Nürnberg: Haben bereits erläutert, warumb der articl der freystellung nit also bestriten werden solte. Weil man aber an jetzo vernommen, welcher gestalt die augspurgischen confessions stende bedenckhens diß puncten halben weren, achteten si, es wurde iren herrn und obern auch nit zuwider sein etc.
Ulm: Kann sich zur Freistellung nicht erklären, bevor ihm der Bescheid seiner Herren vorliegt. Ist zur Beratung des Religionsvergleichs bereit.
Rothenburg: Hett bevelch, sich von den augspurgischen confessions stennden nit abtzesondern. Sonnst weiter ut Straßburg.
Regensburg:
Beschluss: Vertagung bis morgen, 8 Uhr, damit die Gesandten bis dahin ihre Instruktionen zur Religionsfrage einsehen können.