Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 147–156’.

Antwort der Reichsstände zum 2. HA (Türkenhilfe) und Resolution zur Koadjutorfehde in Livland. Mündliche Replik des Kgs. zum 2. HA. Unzufriedenheit mit dem Verhandlungsfortgang in Anbetracht der Gefahrensituation. Aufforderung, die tägliche Beratungszeit zu verlängern. SR: Abwarten konkreter Beschlüsse von KR und FR zum 2. HA.

/147/ (Vormittag, 7 Uhra ) /147–153/ Kgl. Herberge. [Entsprechend Protokoll des KR, 433–441b.]

/155/ (Nachmittag, 2 Uhr) Städterat. [Regensburg] proponiert: Soll man beim 2. HA (Türkenhilfe) nunmehr die Beratungen zur konkreten Hilfeleistung aufnehmen oder es beim bisherigen Beschluss bewenden lassen, zunächst die höheren Stände dazu anzuhören? Beratung einer anderen Thematik?

Umfrage. Beschluss: /155 f./ Aufschub der Beratung zum 2. HA, bis man erfährt, wie die höheren Stände weiter vorgehen wollen.

/155’/ Augsburg: Bringen einige Punkte für die künftigen Verhandlungen vor: KR und FR werden wohl erwegen, dz [sie] bey der kgl. Mt. der zugemessenen unfleissigen hanndlung halben1 ein entschuldigung furpringen wollen. /155’ f./ Beim 2. HA (Türkenhilfe) ist nochmals zu beraten2 , ob die Hilfe mit Geld oder Truppen erbracht, ob die Forderung des Kgs. von acht doppelten Römermonaten bewilligt und ob die alte oder die moderierte Reichsmatrikel zugrunde gelegt wird. Daneben ist eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten: Anmahnung von Steuerrückständen bei nicht oder nur teilweise erlegenden Ständen sowie Verrechnung von Überzahlungen mit künftigen Anlagen. Festlegung der künftigen Erlegungstermine und der Legstätten. /156/ Item dz man auch daran sei, dz di hilff wol angelegt unnd nutzlich außgeben werde; item wer daruber gewalt unnd bevelch unnd wer zum pfenningmeister zuverordnen.

/156’/ Die Beratung zum Augsburger Votum wird zurückgestellt. Lediglich zur erwähnten Entschuldigung beim Kg. wird beschlossen, das di erbarn stet imselben nitt gemeint. Do aber di hohern stend ein entschuldigung thun wollten, sollten sich der erbarn stet gesanndten imselben auch nitt absondern, sonder di entschuldigung thun helffen.

Anmerkungen

a
 7 Uhr] Augsburg (fol. 66) differenzierter: 7.30 Uhr.
b
 441] Augsburg (fol. 68’) deutlicher zur abschließenden persönlichen Ansprache des Kgs.: Kg. hat den Vortrag von Vizekanzler Jonas fast durchaus unnd sonderlich mit merer außfuerung der saumseligkhait inn Reichs hanndlungen etc. repetieret, unnd hat also ir Mt. den stennden ain zimlichs scharpfs unnd hochs capittl gelesen unnd si ernnstlich ermanet, das si etwas vleissiger sein, auch furderlicher zun sachen thun wolten etc.
1
 Bezugnahme auf die Kritik des Kgs. an den kurzen Sitzungszeiten. Vgl. Kurmainz, pag. 439 [Nr. 51].
2
 Vgl. die erste Beratung am 10. 12.: Nürnberg, fol. 125’ [Nr. 251].