Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Nürnberg, fol. 158–164.

1. HA (Religionsvergleich): Einigung im RR über die geteilte Antwort der Reichsstände. Koadjutorfehde in Livland: Bitte der Verordneten des Landmeisters um Abschrift der Mecklenburger Replik. Beratung des Konzepts für die Supplikation der CA-Stände an den Kg. um Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts im SR. Einwände gegen den Anschluss an die höheren CA-Stände in der Freistellungsfrage.

/158/ (Vormittag, 9 Uhr) /158–160’/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 97–98, sowie entsprechend Protokoll des KR, 446 f.]

/162/ (Nachmittag, 3 Uhr) Städterat. Regensburg (Syndikus Dienzel) proponiert: Er sowie die Straßburger Gesandten sind zuvor um 1 Uhr in die Kurpfälzer Herberge zu den versammelten CA-Ständen berufen worden1 . Straßburg will dazu berichten.

Straßburg: Zu Beginn des RT haben die CA-Stände die vorrangige Klärung der Freistellungsfrage verlangt. Da die Gegenseite dies abgelehnt und der Kg. gefordert hat, sie bis zu seiner persönlichen Ankunft zurückzustellen, hat man dies bewilligt, jedoch nur mit der Bedingung, das weder in religions- noch andern sachen nichts endtlichs beschlossen werden solte, es were dan die erledigung deß articls ervolgt2. /162’/ Deshalb haben die höheren CA-Stände heute, nachdem der Kg. inzwischen anwesend ist, eine Eingabe zur Freistellung präsentiert3 . Straßburg und Regensburg wollten sie ohne Vorlage im Plenum des SR nicht billigen. Die höheren Stände möchten die Eingabe zunächst noch geheim halten, sie haben aber das Vertrauen in SR, das sich ein jeder in disem rathe sich der verschwigenheitt halben der gebur zuhalten wisse. So hetten sy inen die schrifft denselben vertrautten mitgeteylt, den erbarn stetten furzulesen haben. Darumb die jhenigen, so dises puncten halben mit bevelch, deßhalben zurattschlagen, nit abgefertigt, sich hierauf wol zuhalten wissen wurden.

Daraufhin verlässt der Deputierte Schwäbisch Gmünds das Sitzungszimmer.

Straßburg: Erinnert an die Erklärung der Gesandten der CA-Städte, das der merer teill mit bevelch und gewalt abgefertigt, sich von den augspurgischen confessions stenden nit abzusondern. Nun hetten sich aber hievor dises puncten halben ettliche dahin vernemen lassen, als belangte die freystellung die religion nit oder were derselben nit anhengig4. /163/ Derhalben sich nochmals ain jeder deßhalben declarirn und seinen bevelch antzaigen mechte.

Umfrage. Straßburg, Rothenburg, Regensburg: Sind beauftragt, sich von den CA-Ständen in religions sachen und was derselben anhangen möchte, nit abzusondern.

Augsburg, Nürnberg, Ulm: Ebenso, jedoch mit der Ergänzung: Sovil disen puncten der freystellung belangt, weren sy hievor gehort worden5, aus was ursachen ihre herrn und obern nit erachten khondten, dz diser punct der religion anhengig noch das derselb den erbarn stetten nutz sein oder das man sich darein schlagen, sonder die hohern stende außtragen lassen solte. Und da sy gewist, das diser punct an jetzo solte furkhumen sein, hetten sy sich zuvor in ihren instructionen deßhalben ersehen. Bitten deshalb um Verlesung der Eingabe zur Freistellung und sodann um Vertagung bis morgen, um die Instruktionen einsehen zu können.

/163’/ Regensburg: Dürfen gemäß Vorgabe der höheren CA-Stände die Eingabe nur in Anwesenheit der Städte verlesen, die sich der Freistellungsforderung anschließena . Zudem ist kein Aufschub möglich, da sie morgen zeitig dem Kg. übergeben werden soll.

Dagegen wird der Einwand erhoben, es sei gantz beschwerlich, in ein schrifft zubewilligen, die man nit verlesen noch deren inhalt verstendigt, sonder billich wer, weill sy zween6 von aller erbarn stett wegen verordentt, das es auch allen erbarn stetten, weill sy es in gemain belangt, zu wissen gemacht wurde.

Beschluss: Vertagung bis morgen, um die Instruktionen einsehen zu können.

/163’ f./ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des Religionsausschusses, 98.]

Anmerkungen

1
 Vgl. Nr. 367. Vgl. differenzierter im Bericht der Augsburger Deputierten Hainzel und Rehlinger an den Rat vom 21. 12. 1556: Der Regensburger Syndikus und der Straßburger Gesandte J. Hermann sind vom Kurpfälzer Großhofmeister [von der Tann] zur Teilnahme an der Beratung der CA-Stände in die Kurpfälzer Herberge geladen worden (StadtA Augsburg, Lit. 1556–57, unfol. Or.; präs. 22. 12.).
2
 Vgl. Nrr. 424426, Nrr. 448450.
3
 Vgl. die Ausfertigung: Nr. 503.
4
 Vgl. die Verhandlungen zur Freistellung in der Anfangsphase des RT: Augsburg, fol. 5’–7 [Nr. 222]; Nürnberg, fol. 51’ f., fol. 57’ f. [Nrr. 224, 226]; Augsburg, fol. 12–14’, fol. 16–22 [Nrr. 230, 234, 235]. Resolution des SR zur Freistellung im Zusammenhang mit der Geschäftsordnungsdebatte: Nrr. 449, 450.
5
 Vgl. Augsburg, fol. 13–14’ [Nr. 230].
a
 anschließen] Augsburg (fol. 72) zusätzlich: Können demnach nit bewilligen, das gemelte schrifft, weil man noch wie zu anfanng der gespaltnen mainung, verlesen wurde. Darauff auch Straßburg alspald meldet, si bed heten sonndern bevelch empfanngen, gemelte schrifft inn Dr. Rehlingers beisein nit zuverlesen. [Zu den Vorbehalten gegen den Augsburger Gesandten Rehlinger wegen dessen katholischen Bekenntnisses vgl. Anm.3 bei Nr. 244.]
6
 = Straßburg und Regensburg.