Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

1. HA (Religionsvergleich): Problematische Vertretung des SR im Ausschuss, da keine katholische Reichsstadt beim RT repräsentiert ist. Lösungsvorschläge.

/303/ (Vormittaga ) Kurfürstenrat. Fortsetzung der Beratung vom Vortag.

1. Umfrage. Trier: Nachfrage bei SR, in welcher zeit sie mit alter religions person gefast sein konten. Und mochte anstellung zethun [sein], das commissarien solchs bei den stetten auch suchten.

Köln: Wenden gegen das Votum Sachsens vom Vortag ein, es werde im FR darzu niemandts mit befelch abgefertigt sein. Und nachdeme man in diessem rathe, auch im furstenrathe, nit mit personen notturfftig gefast: In /304/ mittelst man sich gefast machten, konten die stett irer personen auch hebig sich machen. Ideo bei stetten zu suchen, sich gefast zu machen, oder aber bei inen anzuhalten, das sie, die anwesenden1, nit ordneten, biß der ander theil auch anwesendt.

Pfalz: Hetten expressen befelch, die stett der augspurgischen confession nit außzuschliessen. Nun hetten sie den passauischen vertrag weiter ersehen und befunden, das gleich zu anfang des Reichs tags etliche schiedliche personen in gleicher anzal verordnet werden sollen. b–Also wolten sie catholischen kein moß geben, alß man inen auch nit zethun–b. Und konne uff solchs wol ein person im furstenrathe hierzu gezogen werden für sich und nit an stat der catholischen stet. Aber wolte man den stetten auferlegen, sich gefast zumachen, und so lang einstehen, were inen auch nit zuwider.

/305/ Sachsen: Wiederholen den Vorschlag vom Vortag, da der Passauer Vertrag nur die paritätische Besetzung des Ausschusses vorgibt, nicht aber, welche Kurien abordnen sollen. Auch hat SR ansonsten in Ausschüssen nur eine Stimme. Wollte man erstlich erwarten, wes die catholische stet sich resolvieren wurden, prechte verhinderung. Und weren etliche gehort, das sie befelch, sich nit ferner einzulassen, wen disse verordnung furgangen. Daruf wurden alßdan alle sachen eingestelt.

/306/ Brandenburg: Wie Sachsen am Vortag.

Mainz: Man ist übereingekommen, SR nicht vom Ausschuss auszuschließen. Doch wird mit dem Vorschlag der weltlichen Kff. der ein thail der stet außgeschlossenc. Das dan angezeigt, in den ausschußen ein stat allein stim haben solte: Solchs mochte wol sein, aber nach gelegenhait disser sachen weren zweierlei religionen, wurden von chur- und fursten zu beden theilen geordnet. Worumb wolt man dan den stetten nit auch solchs zulassen, das sie zu beden /307/ thailen ordnen? Wolte dissen stetten auch nit wol gepuren, das sie die andere außschliessend. Da man den Ausschuss aus Kff., Ff., Prälaten und Gff. konstituiert, also das die verordnung auß den rethen und nit religionen genomen, derhalb von noten, auß den stetten auch personen zu nemen und die catholische stett nit außzuschliessen, biß dohin sie sich ercleren, obe sie erscheinen und ordnen wellen oder nit. Damit aber die sachen nit eingestelt und wen man den iren angezeigten weg nit gehen wolte, mochte anzunemen sein, das die im furstenrathe ein catholische person dahin steltene, so lang und viel, biß die catholische stet sich ercleren; welchs doch zu des furstenrathes gelegenhait stehen will. Da aber solchs nit sein solte, mochte zuhandlen sein, obe einer der augspurgischen /308/ confession im furstenrathe wolte in disser verordnung stilstehen. Den angezognen mangel in diessem rathe belangendt: Versehen sie sich, das sie in 2 tagen wol befelch haben werden, also das der mangel lenger bei inen nit sein soll, da sonst andere gefast.

2. Umfrage. Trier, Köln: Entsprechend Mainz, falls FR darauf eingeht.

/309/ Pfalz: Die catholische stet wurden nit außgeschlossen, sonder schlussen sich selbst auß, ursachen, das sie so wol zu diessem Reichs tag beschrieben alß andere stende, aber nit erscheinen. Dennoch Anschluss an den neuen Mainzer Vorschlag.

Sachsen: Billigt entsprechend Mainz die Nachfrage beim FR, obe sie wolten auß den catholischen die anzal erfullen mit einer personen, die doch die stat seins hern verdrete und nit den platz der stet. Lehnt FR dies ab, alsdan furzuschlagen, das ein person auß den confessions verwandten abgehen solte.

/310/ Brandenburg: Entsprechend Sachsen.

Mainz resümiert als Beschluss, das den stetten anzuzeigen, wie man nit gemeint, sie außzuschliessen. 2) Das sie bedacht, den andern stetten zu schreiben, in deme gebe man inen kein moß. Sonst auf der stet furschlag, furstenrathe anzuzeigen: Das man den leiden mochte; doch das der jenig, so im fursten rat ex catholicis geordnet, den platz seins hern und nit einer stat zuverdretten, biß so lang alte religion2 schickete. Und da sie nit ordneten, das alßdan die /311/ person am platz seines hern pliebe.

Kurfürstenrat und fürstenrat. /311 f./ KR referiert diesen Beschluss zur Vertretung des SR im Ausschuss.

/312/ FR f : Einvernehmen, SR nicht auszuschließen und das Erbieten wegen des Schreibens an die katholischen Städte anzunehmen. Zum Vorschlag des SR, /313/ das etwo ein andere catholische person an irer stat zu ordnen, konten sie bei inen nit wol ermessen, wie solche person zu finden. Wie dan auß der umbfrag erschienen, das niemandts derhalb befelch, und da sich schon jemandts absque mandato dessen underzuge, das nullitas darauß erfolgen wurde. Derwegen solten die stett anzuhalten sein, die sachen ires schreibens, also bey den andern stetten zethun, der gestalt zubefurdern, auf dz der mangel bei inen nit gespurt und lenger bei inen pleibe.

Nach getrennter Beratung erklärt FR zur vorherigen Resolution des KR: Wollten sich dem Vergleichsvorschlag gern anschließen, aber were der mangel, das sich keiner darzu wil bewegen lassen in irem ratheg. /313 f./ Wiederholen deshalb ihr vorheriges Bedenken, ergänzt um die Bestimmung, /314/ das ein gewisser terminus gesetzt werde, wen die verordnung angehen solte.

KR: Bedauern, dass aus FR niemand ergänzend am Ausschuss teilnehmen kann, bis die katholischen Reichsstädte vertreten sind. Deshalb weitere Beratung.

/315/ (Nachmittagh ) Kurfürstenrat. Mainzer Kanzler proponierti : Der Sekretär des Landmeisters in Livland3  bittet um Abschrift der Mecklenburger Eingabe zum Koadjutorkonflikt4.

/315 f./ Umfrage. Beschluss gemäß Votum Pfalz und Sachsen: Keine Übergabe, bevor die Kurien die Beratung der Eingabe aufnehmen. Brandenburg behauptet, die livländischen Gesandten würden die Eingabe ohnehin bereits kennen.

/316–318/ Umfrage zur Resolution des FR vom Vormittag. Beschluss mit den Voten von Sachsen, Brandenburg und Mainz: Man kann zunächst nochmals abwarten, da FR seine Verordneten für den Religionsausschuss erst in zwei Tagen benennen wird. Dann nochmalige Nachfrage beim SR.

/318/ Kurfürstenrat und fürstenrat. KR referiertj :/318 f./ Hätten gern gesehen, dass im FR /319/ ein person sich hette diß wercks annemen wellen. Und hetten wol auf meher mittel den furstenrathe bedacht zu sein auch verstanden. Wen dan furstenrath die erofnen wurdet, welten sie anhoren. Ansonsten soll SR gemäß Beschluss des KR beantwortet werden.

FR k  schließt sich dem an.

/320/ reichsrat. Gemeinsamer Beschluss von KR und FR zur Resolution des SR vom Vortag: Haben nie beabsichtigt, die Reichsstädte vom Ausschuss auszuschließen. Wolten demnach auch nit liebers, dan es weren der alten religion stett auch alhie. Dweil sie sich aber erpotten, denselbigen zu schreiben, solchs wellen sich churfursten und fursten versehen, stet befurdern werden, domit kein mangel erschein. Auf iren fürschlag aber, das ein ander an stat etc. zu ordnen, daruf konten chur- und fursten nit bedacht sein, sonder versehen sich befurderung. Da sich aber die sachen wolten verweilen lenger, dan man sich versehen, so musten dennochst hern gedencken auf die wege, domit verordnung iren furgang erlangte.

/321/ SR: Betonen, dass sie den negst gesessenen stetten der alten religion geschrieben also ernstlich5, das sie verhoffen, werden sich nit saumen. Da aber saumbniß sich ereugen wolt, so versehen sie doch, das man die ein stat, so der augspurgischen confession albereit benampt, nit außzuschliessen. Und auf das man sich des uberstimmens nit zubefharen, wolten sie verfugung thun, das die stat, so ernant, sich des votierens also lang enthalten solle, biß die stat der alten religion auch ordnen wurde; doch nichstweniger bei der handlung sein solte und allein zuhören, nichst aber stimmen.

KR und FR wollen dazu weiter beraten.

Anmerkungen

a
 Vormittag] Kursachsen (fol. 154) differenzierter: 8 Uhr.
1
 = die protestantischen Städte.
b–
 Also ... zehtun] Kurpfalz (fol. 339’) deutlicher: Also dz man andern kein maß geben kond, wen sie ordnen, da allein die anzal beder religion gleich ist.
c
 außgeschlossen] Kursachsen (fol. 156) zusätzlich: selbst wenn eine person der stedte wegen geordent.
d
 außschliessen] Kursachsen (fol. 156’) zusätzlich: Passauer Vertrag gehe dahin, das jeder standt ordene, und nicht aus andern stenden andere stendt [korr. aus: stedt] verordnung thun.
e
 stelten] Kurpfalz (fol. 341) zusätzlich: so die abwesend stat vertrete.
2
 = eine der katholischen Reichsstädte.
f
  FR] Kursachsen (fol. 160) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
g
 rathe] Kurpfalz (fol. 343’) zusätzlich: Abgesehen davon were es dem passauischen vertrag zugegen.
h
 Nachmittag] Kursachsen (fol. 161) differenzierter: 2 Uhr.
i
 proponiert] Kursachsen (fol. 161) zusätzlich vor dem Folgenden: Die niederösterreichischen Gesandten bitten um Audienz. Umfrage. Beschluss: Anhörung am nächsten Dienstag.
3
 Sekretär Michael Bruckner.
4
 Nr. 513.
j
  KR referiert] Kursachsen (fol. 163’) differenzierter: Vortrag durch Mainz.
k
  FR] Kursachsen (fol. 164’) differenzierter: Vortrag durch Zasius (Österreich).
5
 Vgl. Anm.6 bei Nr. 242.