Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Annahme der Entschuldigung des Kgs. wegen der Anreiseverzögerung. Dank für die Verordnung des Hg. von Bayern als kgl. Kommissar für die Eröffnung des RT. Weitere Repräsentanz der Reichsstände. Bitte um baldigen Vortrag der Proposition.

Von den Gesandten der Reichsstände den kgl. Kommissaren vorgetragen am 7. 7. 15561. Von den Reichsständen kopiert am 8. 7.

HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 349–351’ (Kop. Dorsv.: Churfursten, fursten und stende abgesandter unnd pottschafften anttwurt, den kgl. comissarien auf in namen der röm. kgl. Mt. inen beschehnen furtrag, den 7. Julii anno 56.) = Textvorlage. HStA München, KÄA 3177, fol. 53–55’ (Kop. Aufschr.: Lectum Ratisponae, den 8. Julii anno 56. Dorsv.: Verzaichnuß der mundtlichen anntwort, so die abgesanndten rethe unnd pottschafften den kgl. comissarien auf derselben mundtlichen furtrag gegeben den 7. Julii anno 56.) = [B]. HStA Stuttgart, A 262 Bü. 47, fol. 90–93’ (Kop.) = [C]. HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 37–38’ (Kop.). HStA Düsseldorf, JB II 2295, fol. 21–22’ (Kop.). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. C, fol. 4–5 (Kop.).

/349 f./ Die anwesenden Gesandten der Reichsstände antworten auf den heutigen Vortrag der kgl. Kommissare, dass sie wegen der dort ausgeführten /349’/ verhinderung, so beforab der turggischen und anderer beschwerden und obbliegen halben erfolgt, sie an statt irer herrn und obern, auch fur sich selbs mit irer kgl. Mt. in aller underthenigkeit nochmals pillichs unnd christlichs mitleiden trugen unnd das sie irer Mt. von Gott dem allmechtigen nichts liebers gönnen wollten, dan es mochten dieselbige solches beschwerlichen lasts enndthoben sein, und hielten derwegen ire Mt. in aller unnderthenigkeit wol fur enndtschuldigt.

Das aber ir Mt. hochgedachten hertzog Albrechten in Beyrn etc. zu commissarien verordnet, mit angehefftem erpieten, so paldt immer moglich nit zu verfeyern und selbst in der person zuerscheynen etc., dessen theten gegen irer Mt. die rhete und befelchaber sich in underthenigkeit hochstes vleis bedancken und des bescheenen ersuchens halb, den sachen mit gedullt abtzuwarten etc., vermelden, daß sie zu diesem reichstagk von iren gnst. und genedigen hern und obern mit befelch und instruction abgefertigt. Weren daruff in underthenigkeit willig, die proposition antzuhoren unnd sich daruber habennden befelchen und instructionen gemeß zuerzeigen. Und setzten in keinen zweiffell, dha der Reichs tagk sein furgangh erlangen und ire hern und obern dero gelegenheit nach den einen oder anndern villeicht abforderten oder jemandts auß den erscheynenden rheten den sachen nit abwarten mochte, das sie dannocht jederzeit dieselbigen widerumb ersetzen und sonst der kgl. Mt. zu underthenigister gehorsam und fur sich selbst, wie sie schuldig, /350/ wes zu befurderungh gemeines nutzens immer dinstlich, an irem fleis nichts abgeen lassen werden.

Die Gesandten wollen den Vortrag der Kommissare ihren Herrschaften vorbringen. Sie bitten die Kommissare darum, dass sie in Anbetracht der bereits längeren Verzögerung beim Kg., auch hertzog Albrechten und sonst fur sich selbs die sachen dahin richten helffen, damit die proposition befurdert [werde]. Schlussformel.

Anmerkungen

1
  Kurmainz, pag. 15–18 [Nr. 3]. Gemäß Bericht der kgl. Kommissare Gf. Georg von Helfenstein und Erbtruchsess Wilhelm d. J. von Waldburg vom 8. 7. 1556, mit dem sie dem Kg. obige Antwort überschickten, erfolgte diese seitens der Stände anfanngs (gleichwol jetzigem gebrauch nach) ganntz dunkel, doch auf unnser weiter anhaltenn etwas klerer ( HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 345–348’, hier 345’. Or.).