Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Den Ausgangspunkt der protestantischen Vorbereitungen bildete die innere Krise aufgrund der theologischen Lehrdifferenzen81, deren Beilegung grundsätzlich und aktuell im Hinblick auf das geschlossene Auftreten beim Reichstag anzustreben war. Die Bemühungen darum wurden seit Herbst 1555 initiiert von Herzog Christoph von Württemberg82: Er verfocht seinen Plan einer persönlichen Zusammenkunft der Fürsten, als deren Aufgabe er die Sicherung der dogmatischen Einheit sah, trotz der Einwände seiner eigenen Räte83 und Landgraf Philipps von Hessen, der einen Theologenkonvent bevorzugte84, mit großem Engagement85 und konnte dafür Anfang 1556 auch Kurfürst Friedrich II. von der Pfalz86 gewinnen, scheiterte aber trotz der Unterstützung durch die Pfalzgrafen Wolfgang von Zweibrücken87 und Ottheinrich von Neuburg88 an der Zurückweisung des Fürstentags und des parallel konzedierten Theologenkonvents durch den Kurfürst und die Herzöge von Sachsen. Letztere reagierten im Januar 1556 auf der Grundlage eines Gutachtens ihrer Theologen, das jegliches Abweichen vom flacianischen Standpunkt ablehnte, abschlägig89: Eine Theologensynode sei vor dem Reichstag terminlich nicht mehr möglich, ein Fürstentag würde auf der Gegenseite Verdacht erregen. Ähnlich bevorzugte Kurfürst August von Sachsen90 gegenüber der Fürstentagung, die den Eindruck eines antikatholischen Bündnisses evozieren könnte91, Absprachen der Gesandten oder Theologen erst in Regensburg92.

Christoph von Württemberg modifizierte deshalb im Februar 1556 seine Strategie und versuchte, die Tagung auf die süddeutschen CA-Stände zu beschränken93. Doch scheiterte aufgrund der Erkrankung Kurfürst Friedrichs II. von der Pfalz und sodann wegen der Verrichtungen Ottheinrichs nach dem Kurantritt auch dieser Versuch. Es ergab sich lediglich eine Zusammenkunft des Herzogs mit Ottheinrich während dessen Reise nach Heidelberg, bei der eine Revision des Religionsfriedens angesprochen wurde94. Die Anregung Philipps von Hessen, Kurfürst August nochmals wegen der Tagung zu kontaktieren, griff Herzog Christoph nicht mehr auf, da er diesen und andere CA-Stände „mer alls ein mall“ darum gebeten habe. Er lehnte eine weitere Gesandtschaft ab und befahl die Sache Gott95.

Nachdem die Fürstentagung und der Theologenkonvent nicht zustande kamen, schien eine anderweitige Form der Verständigung, zumindest beschränkt auf das Auftreten beim Reichstag, erforderlich. Die Initiative dafür ergriffen die Herzöge von Sachsen mit der Anregung, die Gesandten und Theologen bis spätestens 1. 6. nach Regensburg abzuordnen, um die bisher unterbliebenen Gespräche über die Religionsfrage dort zu führen und sich auf eine einhellige Position auf der Grundlage der CA zu verständigen96. Die Antworten bestätigten im Allgemeinen die Notwendigkeit der Unterredung, sie nahmen die konkrete Anregung aber nicht durchgehend an: Während Württemberg, Pfalz-Zweibrücken, Baden, Brandenburg-Ansbach und Henneberg die termingerechte Abordnung ihrer Gesandten ankündigten97, konnte der Kurfürst von Sachsen seine Deputierten bis dahin nicht schicken98. Ottheinrich von der Pfalz wollte diese Gespräche nicht in Regensburg führen, sondern bei einem nach Coburg angesetzten Vergleichstag im Katzenelnbogener Erbfolgestreit, zu dem die maßgeblichen Kurfürsten und Fürsten persönlich erwartet wurden99.

Während die Coburger Tagung nicht zustande kam, beschränkten sich die in Regensburg seit Anfang Juni geführten Gespräche auf Einzelunterredungen der bereits anwesenden Gesandten Württembergs, der Herzöge von Sachsen, Pfalz-Zweibrückens, Hessens und Brandenburg-Ansbachs100, in die später ankommende Delegierte einbezogen wurden. Eine gemeinsame Absprache vor dem Beginn der Hauptverhandlungen kam nicht zustande, da wichtige CA-Stände, namentlich Kursachsen, noch nicht vertreten waren101. Die erste Versammlung der CA-Stände konnte somit im Anschluss an die Ankunft der kursächsischen Gesandten erst am 22. 8. 1556 zusammentreten102.

Aufgrund der wiederholten Verhandlungsaufschübe nach der Reichstagseröffnung am 13. 7. 1556 konnten auch anderweitige vorbereitende Maßnahmen fortgesetzt werden. Wichtig war dabei zunächst die intensivierte Kooperation Ottheinrichs von der Pfalz und Christophs von Württemberg, wie sie besonders im Austausch der Reichstagsinstruktionen zum Ausdruck kommt. Ottheinrich versuchte dabei, den Herzog vor allem für seine Strategie in der Freistellungsfrage103 zu gewinnen, also für deren sofortige Forderung unter Verweigerung der anderweitigen Reichstagsverhandlungen vor einer Klärung104.

Das Engagement für die Freistellung weitete Kurfürst Ottheinrich zugleich aus auf alle wichtigeren CA-Stände, indem er sie Ende Juli 1556 schriftlich aufforderte, sich seiner Konzeption anzuschließen105: Es sei für sie als „principal stugk“ unabdingbar, „das man sich auf disem reichstag in kein andere handlung einlasse, es sey dann zuvor aller gleichmessigen erbarkait nach die freystellung in religion sachen erörtert und erlangt: Also das ainem jeden, er sey gaistlich oder weltlich, frey erlaubt sein und bevorsteen soll, aintweders zu der augspurgischen confession oder aber zum babstumb zetreten, das auch derhalb kainer seiner beneficien, dignitet, regiments oder einkomens entsetzt oder beraubt werden sollt etc.“ Die Freistellung sei zu erreichen, wenn die CA-Stände „fur ainen man zesamen steen“ und unablässig darauf beharrten. Ottheinrich bat, dieses Ziel auf dem Reichstag zu unterstützen und die Gesandten entsprechend anzuweisen.

Inwieweit folgten die CA-Stände diesem strikten Junktim von Freistellung und Verhandlungsverweigerung als Grundvorgabe für ihre Position beim Reichstag106? Zustimmend äußerten sich Graf Wilhelm von Henneberg107 und mit Abstrichen die Herzöge von Sachsen108. Sie hielten die Forderung für durchsetzbar, falls alle CA-Stände sie unterstützten, gaben aber gegen das Junktim mit der Türkenhilfe zu bedenken, es könne die Gegenseite von jeglichem Zugeständnis abhalten. Johann Albrecht von Mecklenburg betonte seine Vorgabe für die Gesandten, auf der CA zu beharren und „vor allen dingen, auch ehe einige turgken hilf bewilligt, uff die freistellung der religion sachen mit zudringen“109. Zu den Befürwortern gehörte daneben Herzog Christoph von Württemberg, wie seine Instruktion zum Geistlichen Vorbehalt zeigt. Er wies seine Gesandten an, mit den Kurpfälzer Delegierten die gleichzeitige Vorlage der Freistellung im Kurfürsten- und Fürstenrat zu koordinieren, allein aber nicht initiativ zu werden110. Ausweichend antwortete Markgraf Johann von Küstrin111. Kurfürst Joachim von Brandenburg kritisierte das mangelnde Engagement anderer CA-Stände gegen den Geistlichen Vorbehalt beim Reichstag 1555 und sagte nur vage zu, seine Gesandten zur Unterstützung der Freistellung anzuweisen112. Wichtiger als diese Stimmen war die Stellungnahme Kursachsens: Kurfürst August betonte seinen Einsatz gegen den Geistlichen Vorbehalt beim Reichstag 1555, der aber nicht habe verhindert werden können, um den für die CA-Stände vorteilhaften Religionsfrieden insgesamt zu erreichen. Dennoch habe er seine Gesandten jetzt beauftragt, sich anderen CA-Ständen im Versuch anzuschließen, die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts durchzusetzen113. Jedoch lehnte er ausdrücklich ab, wegen der Freistellung den Religionsfrieden infrage zu stellen oder die für das Reich unabdingbare Türkenhilfe zu verweigern114. Landgraf Philipp von Hessen, der das kursächsische Dogma der Wahrung des Religionsfriedens auch auf Kosten des Geistlichen Vorbehalts inzwischen vorbehaltlos übernommen hatte, antwortete in Absprache mit Kurfürst August115 im gleichen Sinn und fügte an, Kaiser oder König würden ein etwaiges Zugeständnis später als abgepresst nicht anerkennen und vielleicht wie 1546 zu einem Krieg gegen die CA-Stände veranlasst werden, wenn man den Religionsfrieden in Zweifel ziehe116.

Die Herzöge von Sachsen unterstützten Kurfürst Ottheinrich über die erwähnte positive Reaktion hinaus mit einer eigenen Initiative, bei der sie die wichtigen CA-Stände ihrerseits nochmals baten, sich der Freistellungsforderung, die man aus Gewissensgründen nicht aufgeben dürfe, anzuschließen117. Wie zu erwarten, blieben die Positionen unverändert: Die norddeutschen Stände beriefen sich auf ihre Antwort an Kurfürst Ottheinrich118, wobei August von Sachsen wiederholt die Priorität der Wahrung des Religionsfriedens sowie der Sicherung der Türkenhilfe betonte119 und Joachim von Brandenburg ebenfalls ein Vorgehen „mit solcher guetten bescheidenheit“ anmahnte, das den Religionsfrieden nicht gefährde120. Die süddeutschen Stände erhielten das Schreiben erst Ende Januar 1557 und verwiesen auf ihr Verhalten bei den inzwischen fortgeschrittenen Reichstagsverhandlungen121.

Die Freistellung war ebenso ein Thema bei der gemeinsamen Reichstagsvorbereitung von Kursachsen und Kurbrandenburg, die Kurfürst August anberaumte, um Kurfürst Joachim auf der Basis seiner Abmachungen mit König Ferdinand in Leitmeritz122 möglichst für seine Strategie zu gewinnen123. Bei den am 21. 7. 1556 in Dresden geführten Gesprächen124 kam man überein, Verhandlungen zum Religionsvergleich beim Reichstag möglichst zu umgehen, da sie die Türkenhilfe behindern könnten, und strikt auf dem Religionsfrieden zu beharren. Als Vorbedingung für die Unterstützung des Königs gegen die Türken in Form einer Geldhilfe deklarierte man die Sicherung des Friedens im Reich. Beim anschließenden Austausch der Reichstagsinstruktionen stellte man weitgehende Übereinstimmung fest125. Allerdings wollte Kurfürst Joachim anders als August eine Debatte zum Geistlichen Vorbehalt nicht grundsätzlich umgehen. Diese und wenige andere Differenzen wurden in einer Unterredung Kurfürst Augusts mit Kurprinz Johann Georg am 25. 8. 1556 beigelegt126. Man einigte sich, eine Infragestellung des Religionsfriedens im Junktim mit der Bewilligung der Türkensteuer zu verhindern. Sonderverhandlungen der CA-Stände sollten nur insoweit statthaft sein, als man sich weiterhin an den Kurien beteiligte, also keine konfessionelle Teilung des Reichstags zuließ. Zur Freistellung wollte man sich einer Kurpfälzer Initiative nur anschließen, falls sie weder den Religionsfrieden zerrütten noch die Türkenhilfe hintertreiben würde. Damit war auch in dieser Frage das Einvernehmen beider Kurfürsten hergestellt.

Daneben gelang es Kursachsen, eine Übereinkunft mit den Herzögen von Pommern zu erzielen: Ende Juli 1556 stellten die pommerischen Gesandten Otto und Wolde auf ihrer Anreise nach Regensburg bei Gesprächen in Dresden zu den zentralen Punkten Religion und Türkensteuer fest, dass die kursächsischen Vorstellungen weitgehend ihrer Instruktion entsprachen127. Später wandten sich die pommerischen Herzöge wegen der Freistellungsinitiative des Pfälzer Kurfürsten nochmals an Kurfürst August, um mit ihm dazu und zu den weiteren Artikeln des Reichstags zu einer „vorgleichung“ zu kommen. Die dafür formulierte Instruktion128 belegt zur Freistellung die Übernahme des kursächsischen Standpunkts, während die Herzöge die Religionsvergleichung anders als Kurfürst August noch beim Reichstag mit der sofortigen Durchführung eines Kolloquiums angehen wollten.

Die Grundintention der führenden CA-Stände im Hinblick auf den Reichstag mit dem Schwerpunkt auf der Religionsfrage kommt in diesen ständeübergreifenden Debatten klar zum Ausdruck. Die umfassendere Vorbereitung auch der anderen Themenbereiche wird demgegenüber in den Quellen nicht oder nur am Rande thematisiert und ist deshalb nur anhand der Vorgaben in den Instruktionen für die Reichstagsgesandten nachzuvollziehen.

Anmerkungen

80
 Auf die Darlegung konfessionsübergreifender Vorbereitungen in einem eigenen Abschnitt wird verzichtet, da diesbezüglich nur wenige, auf die rheinischen Kff. und Lgf. Philipp von Hessen begrenzte Ansätze zu erkennen sind, die sich thematisch auf Einzelprobleme der RMO beschränkten. Eine Anfrage des Lgf. an die rheinischen Kff. wegen der Regelung in der RMO zur Münzvalvation (Kassel, 12. 5. 1556: StA Marburg, Best. 3 Nr. 1245a, fol. 1–2’. Konz.) beantworteten Johann von Trier (20. 5. 1556) und Daniel von Mainz (17. 5. 1556) aufschiebend (ebd., fol. 4–5’, fol. 6 f. Orr.). Die Anregung Ottheinrichs von der Pfalz bei den geistlichen Kff., zur Vorbereitung der Münzverhandlungen an einem rheinischen Kurfürstentag in Oberwesel Münzverständige zu beteiligen und dort auch die Türkenhilfsforderung des Kgs. zu beraten (Heidelberg, 24. 7. 1556: HStA Düsseldorf, Kurköln VI Nr. 129, fol. 258–259’. Kop.), befürworteten Daniel von Mainz (an den Kf. von Trier; Mainz, 26. 7. 1556: Ebd., fol. 256–257’. Kop.) und Johann von Trier (an Adolf von Köln; Ehrenbreitstein, 29. 7. 1556: Ebd., fol. 252, 253. Or.; präs. Kaiserswerth, 31. 7.) im Hinblick nur auf die RMO, doch kam der Tag nach Aktenlage nicht zustande (in HHStA Wien, MEA Kurrheinische Kreisakten 1 Fasz. 2, fol. 18–24, ist nur die Mainzer Instruktion vom 1. 9. 1556 überliefert, weitere Unterlagen fehlen).
81
 Vgl. deren Auflistung im aktuellen Gutachten Melanchthons [Nr. 467, fol. 35’] mit Anm. zur Erläuterung.
82
 Vgl. zur Religionspolitik des Hg. 1556/57 (Einungsbestrebungen): Kugler II, 6–13; Stälin IV, 568–571; Ritter I, 120–123; Ernst IV, XXV-LIV; Westphal, Kampf, 32–36; Neuburger, Reichstreue, 126–129; Langensteiner, Land, 275–298.
83
 Deren Gutachten lehnte einen Fürstentag vor dem RT als wenig Erfolg versprechend, auf katholischer Seite Argwohn erregend und den Religionsfrieden gefährdend ab (Stuttgart, 28. 10. 1555): Ernst III, Nr. 184 S. 347–351. Zurückweisung durch den Hg. (Worms, 1. 11. 1555): Ebd., S. 351, Anm. 6. Programmatik der geplanten Tagung als eigenhd. Aufzeichnung des Hg. vom 3. 11. 1555: Ebd., Nr. 188 S. 357–359.
84
 Vgl. Wolf, Geschichte, 7 f.; Kugler II, 7; Heppe I, 111 f. Schreiben des Lgf. an Hg. Christoph (Rauschenberg, 19. 11. 1555) mit Bekanntgabe seiner Position: Ebd., Beilage Nr. 1 S. 3 f.; Ernst III, Nr. 192 S. 361. Vgl. Laubach, Reichspolitik, 193. Zur Religionspolitik Lgf. Philipps 1556/57 (im engen Anschluss an Kursachsen gegen die Kurpfälzer Konzeption): Ebd., 192–195; Rudersdorf, Beziehungen, 57.
85
 Korrespondenz des Hg. mit Kf. Friedrich II., Pfgf./Kf. Ottheinrich und Pfgf. Wolfgang von Zweibrücken, teils Lgf. Philipp von Hessen von Herbst 1555 bis April 1556 gut überliefert in HStA München, K. schwarz 16675, fol. 83–111’. Edition (Württemberger Überlieferung) bei Ernst III, Nrr. 175–208 S. 340–381 passim; Ernst IV, Nrr. 1–44 S. 3–46 passim. Vgl. zu den Bemühungen bis April 1556 um die Zusammenkunft und der dabei sich abzeichnenden Konstellation einer ‚konservativen‘ Gruppe unter Führung Kursachsens und einer offensiv ausgerichteten Gruppe unter Führung der Kurpfalz: Wolf, Geschichte, 7–13; Bundschuh, Religionsgespräch, 108–110; Lutz, Christianitas, 438 f.
86
 Vgl. bes. dessen Schreiben vom 20. 12. 1555 an Lgf. Philipp von Hessen (StA Marburg, Best. 3 Nr. 2418, fol. 126 f. Or.; präs. Kassel, 31. 12. Druck: Neudecker I, 116 f.) und Hg. Christoph von Württemberg (HStA München, K. schwarz 16675, fol. 89 f. Kop.).
87
 Vgl. die diesbezügliche Korrespondenz Pfgf. Wolfgangs bis Mai 1556, gesammelt in HStA München, K. blau 271/11 (fol. 1–188); teils ediert bei Ernst III, IV passim. Grundlage der Zustimmung war ein Gutachten der Räte in Zweibrücken vom 1. 1. 1556 zum Württemberger Programm, das die Tagung befürwortete (HStA München, K. blau 271/11, fol. 144–169. Or.; präs. Neumarkt, 17. 1.).
88
 Pfgf. Ottheinrich (Neuburg, 27. 12. 1555) an Hg. Christoph von Württemberg ( Ernst III, Nr. 208 S. 372–381) und inhaltlich entsprechend an Lgf. Philipp von Hessen (StA Marburg, Best. 3 Nr. 2422, fol. 56–61’. Or.; präs. Zapfenburg, 13. 1. 1556). Gesandtschaft des Christoph Landschad an Hg. Christoph mit Instruktion vom 12. 2. 1556: Weech, Geschichte, 246 f.; Bericht Landschads vom 15. 2. 1556: Ebd., 267–271.
89
 Beantwortung einer Gesandtschaft von Württemberg und Kurpfalz im Januar 1556. Vgl. Salig III, 35–37; Preger II, 6 f. (Theologengutachten vom 12. 1. 1556); Heppe I, 114–116; Stälin IV, 568 f.; Kugler II, 9 f.; Hollerbach, Religionsgespräch, 207 f. Ein späteres Gutachten (Weimar, 27. 4. 1556) Amsdorfs stellte apodiktisch fest, eine Übereinkunft mit Kurpfalz und Württemberg sei nicht möglich, „dan wir kondten uns nicht vorgleichen noch miteinander eins werden, sie bekennen dan iren irthumb und widerruffen“ (GStA PK Berlin, I. HA Rep. 13 Nr. 13b Fasz. 1, fol. 1–7’. StA Marburg, Best. 3 Nr. 2670, fol. 99–104’. Kopp.).
90
 Zur Religionspolitik des Kf. vor dem RT vgl. Ritter I, 123–125, 192 f.; Wolf, Geschichte, passim, bes. 10–17; zum Gegensatz zu Kurpfalz: Wolgast, Beziehungen, 16 f.; Brendle, Kaiser, 28 f.
91
 Vgl. Wolgast, Beziehungen, 15.
92
 Abschlägige Beantwortungen a) einer Werbung Hg. Christophs von Württemberg am 6. 1. 1556 ( Ernst III, Nr. 202 S. 366 f. mit Anm. 3. Vgl. Westphal, Kampf, 34 f.); b) einer Initiative Pfgf. Ottheinrichs von Neuburg vom 27. 12. 1555 in der Antwort vom 15. 1. 1556 ( Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 1 S. 217; vgl. ebd., 12; Neudecker I, 121); c) einer Werbung des Simon Bing im Auftrag Lgf. Philipps von Hessen (Memoriale; Kassel, 30. 1. 1556: Heppe I, Beilage Nr. 3 S. 6 f.) am 12. 2. 1556 (StA Marburg, Best. 3 Nr. 2524, fol. 12–16’. Or.). Auch Melanchthon riet in einem Gutachten vom 5./6. 12. 1555 sowohl vom Fürsten- wie vom Theologenkonvent als konfliktverschärfend ab ( CR VIII, Nr. 5884 Sp. 622–624; Scheible/Thüringer VII, Nr. 7659 S. 371 f. Vgl. Bundschuh, Religionsgespräch, 110; Müller, Selbstbehauptung, 188).
93
 Schreiben an Lgf. Philipp von Hessen (Nürtingen, 16. 2. 1556: Ernst IV, Nr. 10 S. 8, Anm. 4) und an Kf. Friedrich II. von der Pfalz (Stuttgart, 21. 2. 1556: Ebd., Nr. 8 S. 7, Anm. 3).
94
 Hg. Christoph an Kf. Ottheinrich (Stuttgart, 17. 3. 1556): Ernst IV, Nr. 35 S. 37 f.
95
 Lgf. Philipp an Hg. Christoph (Spangenberg, 22. 3. 1556): Ebd., Nr. 37 S. 39. Heppe I, Beilage Nr. 4 S. 7 f. Antwort des Hg. (Stuttgart, 1. 4. 1556): StA Marburg, Best. 3 Nr. 3087, fol. 90–92’, Zitat 90. Or.; präs. Kassel, 9. 4. Druck: Neudecker I, 123 f.; Ernst IV, Nr. 44 S. 45 f.
96
 Altenburg, 15. 5. 1556: HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 26–29’. Kop. Gemäß Adressatenliste ging das Schreiben an Kurpfalz, Kursachsen (HStA Dresden, Loc. 10298/4, fol. 114–117’. Or.), Württemberg, Hessen (StA Marburg, Best. 3 Nr. 2670, fol. 122–124’. Or.; präs. Dresden [!], 23. 5.), Pfalz-Zweibrücken (HStA München, K. blau 271/11, fol. 129–131’. Or.; präs. Neumarkt, 19. 5.), Brandenburg-Ansbach, Baden-Durlach (GLA Karlsruhe, Abt. 50 Fasz. 90a, Prod. 10. Or.) und Henneberg (StA Meiningen, GHA II Nr. 51, fol. 7–10’. Or.; präs. o. O., 23. 5.). Kurbrandenburg wird nicht erwähnt. Druck: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 2 S. 217 f.
97
 Antworten an die Hgg. von Sachsen: Christoph von Württemberg (Stuttgart, 27. 5. 1556): Ernst IV, Nr. 75 S. 78–80. Or. in HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 11–13’. Wolfgang von Zweibrücken (Neumarkt, 21. 5. 1556): Ebd., fol. 3–5’. Or. Karl von Baden (Hachberg, 31. 5. 1556): Ebd., fol. 14–15’. Or. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Ansbach, 22. 6. 1556): Ebd., fol. 18–19’. Or. (entsprechende Weisung des Mgf. an seine RT-Gesandten; Ansbach, 22. 6. 1556: StA Nürnberg, Ansbacher Religionsakten, Supplement I b, fol. 211 f. Or. Vgl. Schornbaum, Markgraf, 106, Anm. 2. Zur Religionspolitik des Mgf. beim RT auch Seyboth, Markgraf, 670 f.). Wilhelm und Georg Ernst von Henneberg (Schleusingen, 25. 5. 1556): HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 9–10’. Or. Philipp von Hessen antwortete aufschiebend (Dresden [!], 23. 5. 1556): StA Marburg, Best. 3 Nr. 2670, fol. 125. Kop.
98
 Kf. August an die Hgg. Johann Friedrich d. M. und Johann Wilhelm von Sachsen (Dresden, 23. 5. 1556): HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 6–8’. Or.
99
 Kf. Ottheinrich an die 3 Hgg. von Sachsen (Baden-Baden, 4. 6. 1556): Ebd., fol. 14–15’. Or. Instruktionen Ottheinrichs (15. 4. 1556) und Hg. Christophs von Württemberg (Stuttgart, 25. 4. 1556) für Gesandte zu Kf. August von Sachsen mit der Aufforderung, wegen dieser Absprache persönlich nach Coburg zu kommen, sowie dessen ausweichende Antwort (10. 5. 1556): Ernst IV, Nr. 57 S. 61 mit Anm. 4, 5.
100
 Bericht der Württemberger Gesandten vom 15. 6. 1556 an den Hg.: HStA Stuttgart, A 262 Bü. 51, fol. 1–2’. Or.; präs. Stuttgart, 18. 6. Vgl. Westphal, Kampf, 36 f., Anm. 2. Bericht Schneidewein an die Hgg. von Sachsen vom 15. 6. 1556: HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 43–48’, hier 43–44. Or.
101
 Bericht Schneidewein an die Hgg. von Sachsen vom 21. 7. 1556: Das Ausbleiben der kursächsischen Gesandten „ist allenn gleichwol seher befrembdlich.“ Die Absprache der CA-Stände müsse deshalb zurückgestellt werden (HStA Weimar, Reg. E Nr. 179, fol. 245–248’, hier 247. Kop.).
102
 Vgl. Nr. 353.
103
 Vgl. zur ‚aggressiven‘ Religionspolitik Kf. Ottheinrichs: Ritter I, 126 f., 129–134; Kurze, Kurfürst, 22–28; Gotthard, Ottheinrich, 79–83; Kohnle, Kurpfalz, 32–34; Wolgast, Konfession, 27–32 (aktive Oppositionspolitik im Gegensatz zur kursächsischen „Status-quo-Politik“); Wolgast, Faktoren, 167–170.
104
 Vgl. zur Kooperation: Langensteiner, Land, 371–375; für den RT 1556/57 bes. 373 f. Vorlage der Württemberger Instruktion bei der Zusammenkunft Kf. Ottheinrichs am 4. 8. 1556 (Vaihingen) mit dem Württemberger Marschall Wilhelm von Massenbach. Vgl. Memoriale des Hg. für Massenbach (o. D.: Ernst IV, Nr. 112 S. 122 f.). Ottheinrich schickte die Antwort zum Memoriale (ebd., Nr. 113 S. 124 f.) seinem RT-Gesandten Heyles, um mit den Württembergern zu kooperieren und ihnen die eigene Instruktion vorzulegen (Grünau, 22. 8. 1556: HStA München, K. blau 106/3, fol. 33–36’, hier 34 f. Or.; präs. 25. 8.). Weisung Hg. Christophs an seine Gesandten, sich mit den Kurpfälzern auf der Grundlage der Instruktionen zu verständigen (Stuttgart, 24. 8. 1556: Ernst IV, Nr. 121a S. 131, Anm. 4).
105
 Heidelberg, 30. 7., teils 31. 7. 1556: HStA München, K. blau 107/3b, fol. 71–72, Zitat 71 f. Konz. mit Adressatenliste. HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 130–131’ (Or. an Kf. von Sachsen). GStA PK Berlin, I. HA Rep. 13 Nr. 5b Fasz. 2, unfol. (Or. an Kf. von Brandenburg). HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 51–53’ (Or. an Hgg. von Sachsen). AP Stettin, AKW 104, fol. 115–117’ (Or. an Hgg. von Pommern). StA Marburg, Best. 3 Nr. 2423, fol. 38–39’ (Or. an Lgf. von Hessen; präs. Friedewald, 11. 8.). StA Meiningen, GHA II Nr. 51, fol. 64–65’ (Or. an Gf. Wilhelm von Henneberg). Weitere Adressaten waren Mgf. Johann von Küstrin und die Hgg. von Mecklenburg. Württemberg wurde wegen der persönlichen Absprache brieflich nicht kontaktiert. Druck: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 6b S. 250 f. Vgl. ebd., 17 f.; Ritter I, 129; Kurze, Kurfürst, 95, Anm. 25; Wolgast, Beziehungen, 16; Laubach, Reichspolitik, 192 f.; Ott, Präzedenz, 344.
106
 Vgl. zu den Reaktionen: Wolf, Geschichte, 18–21.
107
 An Kf. Ottheinrich (Schleusingen, 8. 9. 1556): HStA München, K. blau 106/3, fol. 60 f. Kop.
108
 An Kf. Ottheinrich (Weimar, 21. 8. 1556): Ebd., fol. 45–47. Kop. Druck: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 12 S. 265–268 (falsche Datierung: 2. 8.). Vgl. zur Position der Hgg. auch Anm.17 bei Nr. 355.
109
 An Kf. Ottheinrich (Schwerin, 29. 8. 1556): HStA München, K. blau 106/3, fol. 77 f., Zitat 77. Kop. Ottheinrich dankte dem Hg. für die Zusage auch des Junktims und ermahnte ihn zur Standhaftigkeit (Amberg, 30. 9. 1556:LHA Schwerin, RTA I SchwR 50 Fasz. 2, fol. 41–42’. Or.).
110
 Weisung an Massenbach und Eislinger (Stuttgart, 19. 7. 1556): Ernst IV, Nr. 105 S. 115 f. Zur Haltung Württembergs vgl. auch Wolf, Geschichte, 18 f. Zasius hatte bereits zuvor gehört, dass der Hg. wie Kurpfalz entschlossen sei, die Freistellung auch der Untertanen im Junktim mit der Verhandlungsverweigerung einzufordern (an Kg. Ferdinand; Augsburg, 28. 6. 1556: HHStA Wien, RK BaR 5a, fol. 134–145’, hier 135’. Or. Regest: Goetz, Beiträge Nr. 21 S. 34 f. Vgl. Langensteiner, Land, 279, Anm. 208).
111
 An Kf. Ottheinrich (Küstrin, 1. 9. 1556): HStA München, K. blau 106/3, fol. 76. Kop.
112
 An Kf. Ottheinrich: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 13 Nr. 5b Fasz. 2, unfol. Konz., o. O., o. D. Vgl. ergänzend zur Haltung des Kf. die Vereinbarung mit Kf. August in Zwittermühl (unten, Anm. 126).
113
 Kf. August sah sich dazu gezwungen, da andernfalls „der unglimpf auf unns allein gelegt“ würde, nachdem auch Kurbrandenburg auf die Freistellung dränge und verlauten lasse, dass Kursachsen 1555 „nicht auch stracks darauf verharret“ sei. Er müsse die Forderung unterstützen, um den Eindruck zu vermeiden, man habe „den rechten eiffer nicht“ (an seine Räte in Dresden; Schwarzenberg, 20. 8. 1556: HStA Dresden, Loc. 10298/4, fol. 129–130’. Zitate 129 f. Or.).
114
 An Kf. Ottheinrich (Schwarzenberg, 28. 8. 1556): HStA München, K. blau 106/3, fol. 56–58’. Kop. Druck: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 9 S. 258–262 (Korrektur bei Bundschuh, Religionsgespräch, 145, Anm. 79). Vgl. Kurze, Kurfürst, 96, Anm. 26; Ott, Präzedenz, 344 mit Anm. 237. Zasius wurde vom kursächsischen Gesandten F. Kram über das wichtige Schreiben informiert. Er durfte es lesen, erhielt aber nur den Schlussabsatz in Abschrift (Bericht an Ferdinand I. vom 15. 9. 1556: Vgl. Anm.17 bei Nr. 354). Ottheinrich beharrte in seiner Entgegnung an Kf. August nochmals auf dem Verhandlungsjunktim (Amberg, 10. 9. 1556: HStA Dresden, Loc. 10192/4, fol. 203 f. Or. Druck: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 16b S. 271 f.).
115
 Der Lgf. schickte seine Antwort an Kf. Ottheinrich auch Kf. August. Er beurteilte Ottheinrich darin als „einen guten, frommenn fursten“, befürchtete aber, dass dessen Räte „etwaß rohe und vielleicht ein anders hierinn suchen“ (Friedewald, 12. 8. 1556: HStA Dresden, Loc. 10298/4, fol. 119, 122’, Zitat 119. Or.; präs. Schwarzenberg, 20. 8.). Zur weiteren Kooperation zwischen Lgf. und Kf. vgl. auch die Korrespondenz in StA Marburg, Best. 3 Nr. 2796 passim.
116
 An Kf. Ottheinrich (Friedewald, 12. 8. 1556): StA Marburg, Best. 3 Nr. 2423, fol. 40–43’. Kop. Druck: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 11 S. 262–265. Vgl. Laubach, Reichspolitik, 193.
117
 Coburg, 7. 9. 1556, an Kf. August von Sachsen: HStA Dresden, Loc. 10298/4, fol. 135–136’. Or.; präs. Chemnitz, 12. 9. Auszug bei Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 13 S. 268 f. (falsche Datierung). Inhaltlich entsprechende, aber nicht identische Schreiben gleichen Datums an: Kurpfalz, Kurbrandenburg, Brandenburg-Küstrin, Hessen, Württemberg, Pfalz-Zweibrücken, Jülich [!], Pommern (Kop. des Schreibens mit Adressatenliste: HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 43–45’).
118
 Vgl. die Antworten Mgf. Johanns von Küstrin (Küstrin, 22. 9. 1556) und Hg. Barnims von Pommern (Kolbatz, 22. 9. 1556) an die 3 Hgg. von Sachsen: HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 46–47’, fol. 24–25’. Orr.
119
 An die Hgg. Johann Friedrich d. M. und Johann Wilhelm von Sachsen (o. O., 21. 9. 1556): HStA Dresden, Loc. 10298/4, fol. 139–140’. Konz. Die Hgg. beharrten in der Erwiderung an den Kf. auf dem Junktim mit der Türkenhilfe zur Durchsetzung der Freistellung, die als Glaubens- und Gewissensfrage Vorrang vor dem zeitlichen Gebot der Friedenswahrung habe (Coburg, 21. 10. 1556): Ebd., fol. 141–144’. Or.; präs. Dresden, 31. 10. Antwort und Erwiderung: Wolf, Geschichte, Anhang Nrr. 15, 16 S. 269 f.
120
 An die Hgg. von Sachsen (Schönebeck, 18. 9. 1556): HStA Weimar, Reg. E Nr. 183, fol. 58–61’, Zitat 59’. Or.
121
 An die Hgg.: Ebd., fol. 191–192’ (Christoph von Württemberg; Regensburg, 29. 1. 1557), fol. 193 f. (Kf. Ottheinrich; o. O., 1. 2. 1557), fol. 202–203’ (Wolfgang von Zweibrücken; Amberg, 19. 2. 1557). Orr.
122
 Vgl. Kap. 3.1.2.
123
 Kf. August an Kf. Joachim (Dresden, 19. 6. 1556): GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. A, fol. 2–3’. Or. Antwort Kf. Joachims (Cölln/Spree, 29. 6. 1556): HStA Dresden, Loc. 8504/8, fol. 22 f., 27’. Or.
124
 Teilnehmer: Eustachius von Schlieben (Kurbrandenburg), Hans von Ponickau, Ulrich Mordeisen (Kursachsen). Aufzeichnung des Gesprächs: HStA Dresden, Loc. 8790/4, fol. 36–38. Konz. Regest: Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 4/II S. 226 f. Ausführliche Schilderung auch im Bericht Schliebens an Kf. Joachim vom 25. 7. 1556: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. A, fol. 50–59’. Eigenhd. Or. Vgl. Hollerbach, Religionsgespräch, 207 f.; Westphal, Kampf, 44, Anm. 1; Bundschuh, Religionsgespräch, 116.
125
 Kf. August an Kf. Joachim mit Übersendung der Instruktion (o. O., 3. 8. 1556): GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. A, fol. 35–36’. Or. Letzterer an August mit Übersendung der Kurbrandenburger Instruktion (Cölln/Spree, 19. 8. 1556): HStA Dresden, Loc. 8504/8, fol. 30–31’. Or.; präs. Zwittermühl, Hft. Schwarzenberg, 24. 8. Vgl. Wolf, Geschichte, 19 f. mit Anm. 2.
126
 Unterredung in Zwittermühl (Hft. Schwarzenberg). Vgl. die beschlossene Vereinbarung: GStA PK Berlin, I. HA Rep. 10 Nr. X Fasz. A, fol. 46–49’. HStA Dresden, Loc. 8504/8, fol. 52–54’. Kopp. Druck (gekürzt): Wolf, Geschichte, Anhang Nr. 8 S. 257 f.
127
 Inhaltlich übereinstimmende Berichte (Regensburg, 7. 8. 1556) des Henning von Wolde an Hg. Philipp von Pommern (AP Stettin, AKW 36, fol. 20–29’, hier 20–23’. Or.; präs. o. O., 31. 8.) und Laurentius Ottos an Hofrat Bartholomäus Suave (ebd., AKS I/163, pag. 295–307, hier 295–299. Or.).
128
 AP Stettin, AKW 104, fol. 38–52’. Kop. Überschr.: „Vorgleichung mit dem churfursten zu Sachssen inn gemeiner Reichs vorsamlung inn religion sachenn.“ Neben der Religionsfrage werden die Türkenhilfe, die Koadjutorfehde in Livland, die RMO sowie Privatbelange zwischen Pommern und Sachsen angesprochen. Das Aktenstück ist nicht datiert. Datum post quem: nach 30. 7. (Schreiben Kf. Ottheinrichs an die Hgg.).