Mahnung zur rechtzeitigen Ankunft in Warschau zum Wahltag am 7. November 1575. Absprache mit den vor Ort anwesenden ksl. Gesandten über die bei den polnischen Ständen zu haltenden Werbungen. Herstellung guten Einvernehmens mit den Ständen, die eine habsburgische Kandidatur befürworten. Unterstützung und Vermittlung des Reichs bei den Friedensverhandlungen mit dem Zaren, falls Ehg. Ernst zum Kg. von Polen und Großf. von Litauen gewählt werden sollte. Vermeidung kränkender Äußerungen gegenüber den französischen Gesandten und den Anhängern der profranzösischen Partei in Polen; Erläuterung der Kandidatur Ehg. Ernsts gegenüber Frankreich. Öffentlicher Vortrag der kfl. Gesandten vor den polnischen Ständen. Bitte um stetige Rücksprache mit der ksl. Gesandtschaft.
Datiert Regensburg, 28.10.1575.
GStA PK Berlin, I. HA Geheimer Rat, Rep. 10, Nr. Kk 1 Fasz. D, fol. 355–356' (Kop.Dorsv.: Instruction der sechs Kff. an die stende in Polenn.) = Textvorlage. LAV NRW R, Kurköln V, Nr. 9, fol. 28–30 (Kop.Dorsv.: Instruction uff Warßaw zum pol[n]ischem wahltag.) = B. Knapp referiert bei Augustynowicz
, Kandidaten, 851.
Instruction, was sich der wolgeborne herr Wolf von Isenbergk, graf zu Budingen, unnd der edel Hartman von Kronbergk2 alß der sechs Kff. abgesandte an die gemeine stende der cron zu Polen ungeferlich zuvorhalten.
Nachdem die zeittungena einkommen, das am 7. Novembris negst zu Warsaw die stende in Polen einen reichstagk zuerwehlung eines newen konigs angestellet, werden der sechs Kff. abgesandte ire tage reiß dermassen antzustellen wißen, damit sie auch zeitlich daselbst erscheinen und was inen anbefolen vorrichten mugen. Aber zuforderst sollen sie sich zu den keiserlichen oratorn und legaten3 daselbsten in Polen verfugen, denselben neben gebuerlichen zuentbieten im nahmen der sechs Kff. vertrawlich vormelden, wie sie von wegen i.kfl.Gnn. von hierauß auf allergnedigstes begern4 der röm.ksl.Mt., unsers allergnedigsten herrn, an die gemeine stende der cron Polen auf Warsaw gnediglich abgefertiget mit credentz5, instruction unnd dan, was sie mundtlich in gemeiner vorsamblung und audientz berurter stende offentlich reden und werben sollen6, derhalben irer, des ksl. orators, unnd anderer abgesandten rath und anleitung bitten, bey welchen stenden sie sich antzuzeigen, audientz und fordernus suchen mochten. Insonderheit aber sollen sie sichb erkundigen, welche stende, die der ksl.Mt. gunstig sein mochten, denen zuvortrawen; bey denselben mochten sie sich auch ad partem angeben und nach gebuerlichen zuentbieten entweder in nahmen aller der sechs Kff. oder aber unsers gnedigsten herrn zu Meintz allein, nach gestalt und beschaffenheit der personen, denselben auch vertraulich antzeigen, von wem sie abgefertiget und was ire werbung sein wurde, mit angehefftem begern, iren gneigten willen, gunst unnd befurdernus zu solcher loblichen unnd gemein nutzlicher sachen zuwenden, welchs dan der cron zu Polen, ja gemeiner christenheit in Europa zum besten reichen. Unnd werdens i.kfl.Gnn. und sie widerumb in freundtschaft oder gneigten willen vorgleichen. Darunter dan wol zuvormelden, das die ksl.Mt. und stende des Hl. Reichs mit irc, der polen unnd littawer erbfeindt, der muscowitter, in guetter vorstandtnus stunden unnd, do der ksl.Mt. geliebter sohn, ertzhertzogk Ernestus, zur polnischen cron erwehlet werden solte, wurden die stende unnd landtschafften in Polen gewießlich bestendigen frieden bey dem muscowiter erlangen, zu deme auch sonsten in kriegszeitten grosse hulf und beistandt kegen allen iren benachbarten feinden aus dem Hl. Reich teutscher nation unnd von allen andern i.Mt. vorwandten mechtigen königreichen unnd befreundten bekommen. Darneben mußen die abgesandten auch sich befleißigen, sintemal die kgl.W. etc. zu Franckreich auch vormuethlich seine gesandten7 daselbsten unnd dan seinen anhangk bey etlichen stenden haben wird, das sie dieselbigen mit keinen reden offendiren, sondern den konigk ruhmen, das sie auch nicht gemeinet, i.kgl.W. etc. ethwas zuwider zuhandeln oder zu sollicitiren, sondern allein darumb abgesandt weren, sintemal die zeittungend in Deutschlandt gangene, das die stende alhier einen andern konig erwehlen wolten, das auch etliche andern, so dem Hl. Reich nicht gunstigk und böse nachbarn sein wurden8, nach der cron practicirten. Das sie derhalben auch mit gunst und favor der kgl.W. etc. zu Franckreich oder derselben botschafften allen vleiß anwenden solten, damit i.ksl.Mt. ander sohn, ertzhertzogk Ernestus, vielmehr alß einer dem Hl. Reich widderwetiger zur cron Polen gefurdert werden mochte, welchs auch ohn zweifel der kgl.W. zu Franckreich irer freundtschaft und vorwandtnus nach nicht mißfallen wurde. Do dan die kfl. abgesandte bey gemeinen stenden offentliche audientz erlanget, werden sie diejenige argumenta, in dero inen zugestalter oration9 vorfaßet, so der sachen am besten, nach gestalt itziger zeit dienlich und den stenden am annehmblichsten sein mochtef, vor andern furzutragen wissen, darunter sie dan des ksl. orators rath und bedencken zuforderst zu begeren und zuvornehmen haben, wie sie dan auch auf deßen anleittung und gutachten bey andern poln[i]schen stenden, nach gestalt der personen, allen gutten willen und beforderung sollicitiren sollen, in deme allen sie sich selbst irer discretion nach wol zuvorhalten werden wißen. Und was sie also anstadt der sechs Kff. reden, furtragen und sollicitiren werden, das alles ist i.kfl.Gnn.g gnediger wille unnd befehl. Zu urkundt ist diese instruction in derh meinzische cantzley vorfertiget und subscribirt worden.
Regensburg, 28.10.1575. Unterschriften: Dr. Christoph Faber, Mainzer Kanzler; Peter Kraich, Sekretäri
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