Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 987 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

[1.] [Konflikt zwischen Nürnberg und Brandenburg wegen des adligen Räuberunwesens; Nr. 625, Anm. 3]. Referiert aufgrund von Hörensagen aus dem Inhalt der Erklärung Kg. Maximilians für die kurpfälzischen Gesandten [Nr. 952] und berichtet über deren Reaktion.1 [Bevorstehende Abreise Kg. Maximilians, Statthalteramt Kf. Friedrichs von Sachsen; Nr. 746, Pkt. 2].

[2.] An Nürnberg wird die Aufforderung ergehen, die Stadtsteuer zehn Jahre lang an Kf. Friedrich von Sachsen auszubezahlen. Er, Topler, hat deshalb bereits mit [Anton] Tetzel und [Jörg] Holzschuher gesprochen. Falls die Stadt sich weigern sollte, wäre dies unproblematisch. Denn es wird viel verlangt, man kann indessen nicht alles bewilligen. Ebenso wird die Stadt aufgefordert werden, sich wegen der verpfändeten Häuser des kgl. Kammermeisters [Balthasar Wolf] auf den Zoll zu Engelhartszell verweisen zu lassen.2 [Neuigkeiten bezüglich des geplanten Romzugs; Nr. 746, Pkt. 3].

[3.] [Beiliegender Zettel] Anton Tetzel erhielt bei seiner Verabschiedung eine kgl. Quittung über die ausstehende Nürnberger Stadtsteuer ausgehändigt.3 Diese 800 fl. sollen formal an Kf. Friedrich von Sachsen, de facto jedoch je zur Hälfte an den Kg. und an den Kf. gehen. Der Kf. hat indessen seinen Anteil an Niklas Ziegler überschrieben. Er empfiehlt, diese 400 fl. auszubezahlen, da Ziegler für Nürnberg noch von Nutzen sein kann. Wegen der restlichen 400 fl. hat Kf. Friedrich Nürnberg bereits zur Auszahlung an den Kg. aufgefordert. Dieser hat indessen seinen Anteil je zur Hälfte Dr. Hayden und ihm, Topler, zugedacht. Hayden, der sich stets in der Umgebung des Kg. aufhält und viel für Nürnberg getan hat, drängt ihn angesichts des allgemeinen Aufbruchs zur Bezahlung seiner 200 fl. Da er selbst sich ebenfalls für berechtigt hält, will er sich um hier einen Wechsel über 400 fl. bemühen, den die Stadt einlösen soll. Falls der Magistrat dies nicht will, steht er selbst für die 200 fl., die er Hayden geben wird, ein. Er bittet um einen günstigen Bescheid und um Übergabe der 400 fl. an Hans Stromer.

[4.] [Beiliegender Zettel] Niklas Ziegler hat ihn gebeten, die an Martini [11.11.] fällige Stadtsteuer – in Höhe von 600 fl. nach Abzug der dem Bürgermeister von Laufenburg [Friedrich Moll] geliehenen 200 fl.4 – vorzeitig an Kf. Friedrich von Sachsen auszubezahlen. Er rät davon ab, dies zu tun.

Konstanz, 10. August 1507 (St. Lorenzen tag).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 13, S. 295–299.

Nr. 988 Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Kf. Friedrich von Sachsen

[1.] Bestätigen den Empfang seines Schreibens aus Forchheim.1 Bislang gingen den Hh. Älteren in betreff der fälligen Stadtsteuer weder vom Kg. noch von Niklas Ziegler Schreiben zu, abgesehen davon, daß der Kg. der Stadt Nürnberg über die an Martini [11.11.] fällige Stadtsteuer quittiert hat [Nr. 987, Anm. 3]. Übersenden ihm davon und von der kgl. Weisung, die Stadtsteuern der nächsten zehn Jahre an ihn, Kf. Friedrich, auszuhändigen, Abschriften. Die Hh. Älteren haben dem am kgl. Hof weilenden Erasmus Topler geschrieben, daß sie aufgrund der kgl. Quittung und seines, Kf. Friedrichs, Schreibens Niklas Ziegler die Aushändigung von 400 fl. aus der Stadtsteuer bewilligt haben und die restlichen 400 fl. dem Kg. zugehen sollen.2 Topler hat in einem heute eingegangenen Schreiben mitgeteilt, daß Ziegler die Hh. Älteren ersuchen werde, die nach Abzug der 200 fl. Schulden Friedrich Molls verbleibenden 600 fl. aus der diesjährigen Stadtsteuer an ihn auszubezahlen. Dies werden die Hh. Älteren unter Hinweis auf die bereits ihm, dem Kf., gegenüber erfolgte Zusage ablehnen.3 

[2.] Er hat ihnen mitgeteilt, daß Mgf. Kasimir von Brandenburg nach Forchheim gekommen sei und ihn informiert habe, daß der angesetzte Tag [Nr. 437] wegen der ausgebrochenen Seuche nach Schweinfurt verlegt werde. Sie sind daran interessiert, daß der Tag stattfindet, wenn er nur Ergebnisse zeitigt. Sie sind auch zuversichtlich, daß er ein gnädiger Förderer angemessener Mittel sein wird, wenn er vom Kg. zu dem Tag beschieden wird. Kündigen Mitteilung an, wenn sie ebenfalls dazu eingeladen werden.

Nürnberg, 18. August 1507 (mittwoch nach assumpcionis Marie).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 244’-245 (Kop.).

Druck: Westphal, Korrespondenz, Nr. 90, S. 297f. (irrtümlich datiert auf den 25.8.).

Nr. 989 Bericht Dr. Erasmus Toplers an die Nürnberger Hh. Älteren

[1. Romzughilfe; Nr. 770. 2. Räuberunwesen in Franken; Nr. 965]. [3.] Erinnert bezüglich der Stadtsteuer daran, daß Ölhafen darauf 200 fl. verschrieben wurden und er selbst daraus jährlich 100 fl. Ratssold erhält. Anton Tetzel und Jörg Holzschuher haben ihm vor kurzem während ihres Aufenthalts in Konstanz eine Quittung über die von Nürnberg dem Bürgermeister von Laufenberg [Friedrich Moll] geliehenen 200 fl. dagelassen, die der röm. Kg. mit der Stadtsteuer verrechnen will, was auch von Kf. Friedrich und [Degenhart] Pfeffinger gegenüber der kgl. Hofkammer bewilligt wurde. Der Bürgermeister hat ihm daraufhin das beiliegende kgl. Schreiben zugeschickt und die Aushändigung der Quittung angemahnt. Obwohl er diesbezüglich von Tetzel und Holzschuher instruiert war, hat er es zur Vermeidung von Schwierigkeiten abgelehnt und den Bürgermeister auf die Entscheidung des Nürnberger Magistrats vertröstet. Warnt davor, zuviele Zusagen zu machen und mehr als 600 fl. auszubezahlen, da die Stadtsteuer sich auf nicht mehr als 1000 fl. beläuft, Ölhafen und er selbst jährlich zusammen 300 fl. erhalten und dazu noch die 200 fl. des Bürgermeisters kommen.

[4.] Sagt zu, gegenüber dem kgl. Kammermeister Balthasar Wolf weisungsgemäß zu verfahren.

[5.] Er wird ihrer Weisung, bis auf weiteren Bescheid am kgl. Hof zu bleiben, nachkommen – ungeachtet der vielen möglichen Einwände, sunderlich unter anderen, das ein pfaff zu hofe wenig gaistlikeit uben, da auch wenig frumkeit, sunder vil neid, feindschaft erobern und er sich auch nicht um seine eigenen Angelegenheiten kümmern kann. Doch will er die Interessen der Stadt über seine eigenen stellen. Glaubt mir furware, das dieser hofe als untreu und fel ist als keiner auf erdrich. [6. Klage der Tetzel gegen die Stadt Nürnberg].

[7.] Bestätigt den Empfang des ihm zugesandten Decknamenverzeichnisses. [8. Reichsanschlag des Abtes von St. Egidien; Nr. 770].

[9.] Er wird sich weisungsgemäß dafür einsetzen, daß der Propst von St. Lorenz1 – [mit dem Nürnberg darüber noch gar nicht gesprochen hatte] – als Assessor [des Kg. oder eines Kf.] am kgl. Kammergericht angenommen wird. [10. Schreiben bezüglich der Kölner Reichshilfe von 1505; Nr. 770].

[11.] Er wird versuchen, die Geldnot am kgl. Hof auszunutzen, um das [Appellations-] Privileg für Nürnberg und die Konfirmation [der böhmischen Belehnung] zu erwirken. Doch muß man vorsichtig und geduldig vorgehen. [12. Neuigkeiten von den Eidgenossen; Nr. 770]. Er selbst wird heute aus Konstanz abreisen.

Konstanz, 23. September 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, D-Laden-Akten, Nr. 219, unfol., Stück-Nr. 42 (eh. Or. m. S.).

Druck: Gümbel, Berichte, Nr. 15, S. 305–311.

Anmerkungen

1
 Wie Nr. 954 [Er konnte ... vorgelassen].
2
 Vgl. dazu Gümbel, Berichte, S. 297 Anm. 2, S. 306 Anm. 1. Nürnberg informierte am 14.9. Balthasar Wolf, über ein in dieser Angelegenheit eingegangenes kgl. Schreiben. Laut einer Mitteilung Anton Tetzels waren dieser und Wolf bereits während des Konstanzer RT beim Kg. vorstellig geworden und hatten eine zweifenliche antwurt erhalten. Die Stadt erklärte sich einverstanden, gemäß kgl. Wunsch die Schuld zu begleichen, lehnte aber die vom Kg. angebotenen Sicherheiten ab. So war sie bereits wegen anderer kgl. Schulden auf den Zoll zu Engelhartszell verwiesen worden. Ihre Bemühungen dort um Bezahlung blieben aber erfolglos, da zuerst die kgl. Verbindlichkeiten bei Ff. und anderen Personen bedient wurden. Wolf sollte sich deshalb um die Stellung anderer Sicherheiten bemühen (Kop., tertia post [!] crucis exaltationis; Kanzleiverm.: Auß ursachen, in unser schrift vermelt, haben wir die kgl. Mt. dieser zeit uf ir schreiben an antwurt gelassen;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 24–25).
3
 Quittung Kg. Maximilians über die Nürnberger Stadtsteuer für das Jahr 1506, Konstanz, 28.7.1507 (Or. Perg. m. S., Verm. prps., Gegenz. H. v. Landau/B. Hölzl, Registraturverm. J. Villinger;StA Nürnberg, 35 neue Laden der unteren Losungsstube, Urk. V 85/1 375).
4
 Am 18.7. hatte der Kg. Nürnberg die Einbehaltung von 200 fl. aus der Stadtsteuer genehmigt. Diese Summe hatte Nürnberg Moll geliehen, dem Kg. Maximilian wiederum 200 fl. für die Bezahlung von Fußknechten während des Landshuter Erbfolgekrieges schuldete (Or. Perg. m. S., Verm.: per regem H. v. Landaw, r[itter], Verm. amdrp., Gegenz. B. Hölzl, Registraturverm. U. Möringer; ebd., V 84/2, Nr. 367. Gümbel, Berichte, S. 299 Anm. 1; Reicke/Reimann, Briefwechsel I, S. 537f. Anm. 4). Laut Rechnungsbuch wurden am 11.11. im Zusammenhang mit der Stadtsteuer 200 fl. an Sixtus Ölhafen, 100 fl. gemäß kgl. Anweisung an Erasmus Topler, 600 fl. gemäß kgl. Verschreibung an Kf. Friedrich von Sachsen und 200 fl. gemäß kgl. Anweisung an Friedrich Moll ausbezahlt (StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Stadtrechnungen, Nr. 181, fol. 426).
1
 Fehlt wie die übrigen im Kommentar nicht nachgewiesenen Stücke.
2
 Diese Mitteilung war mit der Botschaft an Ziegler verbunden, daß die Stadt dafür eine Gegenleistung bei ihren Angelegenheiten erwarte (Weisung der Nürnberger Hh. Älteren an Erasmus Topler, Nürnberg, 18.8.1507; Kop. mittwoch St. Sebolts unsres hl. patrons abend,StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 59, fol. 245–247, hier 246’-247. Regest: Gümbel, Berichte, S. 209 Anm. 3).
3
 Die Hh. Älteren wiesen darauf hin, daß man Kf. Friedrich während seines kürzlichen Aufenthalts in Nürnberg die Auszahlung der Stadtsteuer für 10 Jahre gemäß der kgl. Verschreibung bewilligt habe und die Auszahlung der 600 fl. aus der nächsten Tranche deshalb nicht möglich sei. Sie sagten aber Hayden als geheimen kgl. Rat ebenso wie Topler in der Erwartung der weiteren Förderung der Nürnberger Anliegen die Zahlung von je 200 fl. zu [wie vorige Anm., hier fol. 245’-246, 246’-247]. Die an Kf. Friedrich ausgehändigte Quittung Kg. Maximilians für Nürnberg über die Bezahlung der am 11.11. fälligen jährlichen Stadtsteuer in Höhe von 800 fl. verblieb allerdings in der kursächsischen Überlieferung (Or. m. S., Memmingen, 17.12.1507; HStA Weimar, Reg. F, Urk. 1323).
1
 Dr. Anton Kreß (Merzbacher, Kreß, S. 124–128).