Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Bestätigt den Empfang der Mitteilung, daß der Romzug wegen des kleinen reichsständischen Kontingents bisher nicht habe durchgeführt werden können [Nr. 835], sowie der Bitte, das sächsische Kontingent noch weitere zwei Monate im Feld zu belassen [Nr. 831]. Bekundet sein Bedauern über die mißliche Situation des Kg., aber auch seine Freude daran, daß er den Romzug fortsetzen will, und wünscht dafür viel Erfolg. Erinnert daran, daß er die Reichshilfe nicht aus eigenen Mitteln bestreiten konnte; sie mußte durch eine von den Landständen bewilligte Steuer aufgebracht werden – einschließlich des Beitrags, den bislang die Bff. von Meißen und Merseburg, die mit sächsischen Lehen ausgestatteten Gff. und Frhh. sowie auch sein Bruder Hg. Heinrich geleistet hatten.1 Dieser hat trotz zweier kgl. Schreiben [Nrr. 753, 781Anm. 1] bislang dazu nichts beigesteuert und auch noch keine verbindliche Erklärung abgegeben. Es ist zu vermuten – und Äußerungen Hg. Heinrichs bestätigen dies –, daß er sich insgeheim mit ihm, dem Kg., geeinigt hat. Ebenso hat er, der Kg., sich geweigert, die erbetenen Mandate an die beiden Bff. auszustellen, gemäß dem Herkommen ihren Anteil an der Reichshilfe an ihn, Hg. Georg, auszubezahlen. Statt dessen wurde anderen, obgleich sie keinen Rechtsanspruch geltend machen können, genehmigt, die Reichshilfe bei den beiden Bff., den sächsischen Gff. und Hh. sowie beim Stift Quedlinburg einzunehmen2, obwohl er deren Beiträge zu der Reichshilfe bereits übernommen hatte. Für den Unterhalt des sächsischen Kontingents mußte er sich deshalb zum großen Unwillen der Landstände Geld leihen; diese werden deshalb für die Reichshilfe nichts mehr aufbringen. Es ist ihm selbst auch peinlich, ungeachtet seines erzeigten Gehorsams in seinen Rechten derart geschmälert zu werden, doch muß er sich wohl in Geduld üben. Im übrigen benötigt er sämtliche noch zur Verfügung stehenden Mittel für seine eigenen Angelegenheiten. Es wäre ihm aber ohnehin aus den angezeigten Gründen nicht möglich, sein Kontingent für zwei weitere Monate im Feld zu belassen, obwohl er ihm noch viel länger dienen wollte. Er bietet aber an, seine Truppen im kgl. Heer zu belassen, wenn diese aus den ihm verschriebenen Mauten zu Linz und Engelhartszell3 und anderen Zahlungen zur Begleichung der kgl. Schulden, über deren vertragliche Regelung ein sächsischer Gesandter derzeit am kgl. Hof verhandelt, finanziert werden. Er hat bereits an seine Truppenführer entsprechend geschrieben.

[PS] Falls er indessen die Beiträge von Hg. Heinrich – der doch in dem und anderm von etzlichen leuten, die es billich enthielden, wider mich gesterkt wird –, den Bff. und Gff. sowie der Äbtissin von Quedlinburg – deren Anteil er bereits bestritten hat und die dennoch die Reichssteuer gegen seinen Willen aufgebracht hat und ihm jetzt vorenthält, vielleicht das Geld inzwischen sogar auf kgl. Befehl an einen Dritten ausgezahlt hat – erhält, so könnte mit dieser Summe das sächsische Kontingent wohl noch zwei Monate finanziert werden. Auch wenn er diese Summe bereits für die Reichshilfe aufgebracht hat, würde er sie dennoch dafür zur Verfügung stellen.

Leipzig, 21. Februar 1508 (montags post Juliane).

Dresden, HStA, Geheimer Rat, Loc. 10670/1, fol. 339–341 (Kop.).

Anmerkungen

1
 Vgl. das Schreiben Hg. Georgs vom 11.10.1507 [Nr. 781].
2
 Vgl. Nrr. 814816.
3
 Reversbrief Hg. Albrechts von Sachsen über die erfolgte Verschreibung vom 1.3.1498 (Wiesflecker, Regesten II/1, Nr. 5928, S. 298); Weisung Kg. Maximilians an den Mautner zu Linz und den Aufschläger zu Engelhartszell vom 14.11.1503 (ebd. IV/1, Nr. 17900, S. 359).