Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 1527 Ksl. Gold- und Silbermünzprivileg für Rottweil
Nürnberg, 15. Februar 1512
Druck: Moser, Reichs-Stättisches Handbuch, S. 653f.
Ks. Maximilian bekundet, daß er Rottweil bis auf Widerruf gestattet habe, durch ehrliche und redliche Münzmeister Gold- und Silbermünzen prägen zu lassen. Die Goldmünzen sollen nach Strich, Nadel, Gehalt, Korn, Gewicht und Grat den rheinischen Gulden der Kff. am Rhein entsprechen und auf der einen Seite den ksl. Apfel mit einem Kreuz darüber und die Umschrift Maximilianus Romanorum Imperator, auf der anderen Seite einen Adler mit ausgebreiteten Flügeln und der Umschrift Moneta aurea Civitatis Rotwilienis tragen. Darüber hinaus dürfen folgende Silbermünzen angefertigt werden: Pfennige im Wert eines Drittelguldens mit einem Kreuz und der Umschrift Salve Crux Sancta auf der einen, einem Adler mit ausgebreiteten Flügeln und der Umschrift Moneta nova Rotwiliensis auf der anderen Seite, Pfennige im Wert eines Viertelguldens sowie eines Viertelkreuzers, Plappart im Wert eines Fünfundzwanzigstelguldens und jene vier, die in Freiburg i. Br. geprägt werden, Pfennige, von denen 188 Heller auf einen Gulden gehen, sowie Heller im Wert eines halben Pfennigs. Bei der Münzherstellung soll getreulich und redlich verfahren werden, damit der Kaufmann bestehen kann und der gemeine Mann nicht betrogen wird.