Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Trier, 19. [April] 15121

Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, Kreistagsakten Nr. 1, fol. 116, Orig. Pap. m. S. ( p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: Serntein).

Gf. Eberhard von Königstein hat dargelegt, daß die Hh. von Weinsberg und er selbst lange Zeit die Münze in der Rst. Nördlingen von den röm. Kss. und Kgg. innegehabt und dort Gold- und Silbermünzen geprägt hätten, die an Korn, Grat und Gewicht denjenigen Mgf. Friedrichs von Ansbach-Kulmbach entsprächen und stets im Gebrauch gewesen seien. Obwohl sie nicht schlechter seien als die in den mgfl. Landen verwendeten, habe der Mgf. dennoch befohlen, nur seine Münzen zu nehmen. Da dies sowohl die Münzen des Reichs als auch diejenigen Gf. Eberhards beeinträchtigt und zudem der ksl. Obrigkeit zum Nachteil gereicht, gebietet er (der Ks.) Mgf. Friedrich unter Androhung schwerer Ungnade und Strafe, besagtes Gebot aufzuheben und den Gebrauch der Gold- und Silbermünzen Gf. Eberhards nicht länger zu behindern.2

Anmerkungen

1
 Der Monatsname ist wegen einer Beschädigung des Papiers nicht lesbar. Der 19. April scheint jedoch deshalb wahrscheinlich, weil sich Ks. Maximilian zu diesem Zeitpunkt in Trier aufhielt, hingegen am 19. Mai bereits in die Niederlande abgereist war.
2
 Mit Schreiben aus Ansbach vom 21. September 1512 (am tag Mathes des zwolfboten) antwortete Mgf. Friedrich, die Beschuldigungen Gf. Eberhards von Königstein befremdeten ihn. Ihr Hintergrund bestehe darin, daß er (Mgf. Friedrich) gemeinsam mit Kf. Ludwig von der Pfalz, Bf. Georg von Bamberg und der Rst. Nürnberg eine Silbermünzordnung erlassen hätten, weil in ihren Gebieten die Silbermünzen derart überhand genommen hätten, daß man keine Gulden mehr habe bekommen können. Dies sei definitiv der einzige Grund für sein Gebot gewesen, nur die Silbermünzen der vier genannten Unterzeichner des Münzvertrags zu nehmen. Den in Nördlingen geschlagenen Goldmünzen Gf. Eberhards und des Ks. gereiche dies in keiner Weise zum Nachteil, denn wenn diese gut seien, würden sie ohne weiteres in den mgfl. Landen akzeptiert. Nürnberg, StA, Ft. Brandenburg-Ansbach, Kreistagsakten Nr. 1, fol. 117a-117a, Konz.