Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 11. Die Reichstage zu Augsburg 1510 und Trier/Köln 1512 bearbeitet von Reinhard Seyboth

München, 22./26. März 1511

Orig. Pap. m. S.: München, Geheimes HausA, Hausurkunden 902.

Konz.: München, HStA, KÄA 3137, fol. 186a-188a.

Druck: Krenner, Landtagshandlungen 18, S. 293-304.

Bekundet seine Dienstbereitschaft gegenüber dem Ks., hat das strenge ksl. Mandat vom 27. Januar 1511 (Nr. 754), in dem er aufgefordert wird, am 1. April gerüstet in Trient zum Feldzug gegen Venedig zu erscheinen, erst nach seiner Rückkehr aus Stuttgart erhalten. Ist nach eingehenden Beratungen mit etlichen seiner adeligen Landsassen zu dem Ergebnis gekommen, daß es, selbst wenn wesentlich mehr Zeit für die Vorbereitung zur Verfügung stünde, nicht möglich wäre, dem Ks., wie verlangt, mit ganzer Macht zuzuziehen, und zwar aus folgenden Gründen:

Ein derartiges Unternehmen wäre nur mit Unterstützung der Landstände möglich, die sich jedoch bei einem Feldzug außerhalb des Hgt. Bayern nicht zur Hilfeleistung verpflichtet sehen. Eine anderslautende vertragliche Vereinbarung mit ihnen ist in der Kürze der Zeit nicht zu realisieren.

Er allein ist ohne Mithilfe der Landstände nicht in der Lage, dem ksl. Aufgebot Folge zu leisten, da er mit erheblichen Schulden belastet ist, die aus dem Landshuter Erbfolgekrieg herrühren. Hat die jüngst dem Ks. gezahlte Hilfe gegen Venedig nur unter großen Mühen aufbringen können und sieht sich nicht in der Lage, weitere Kredite aufzunehmen, auch wenn er, allein schon aufgrund ihrer Verwandtschaft, gerne bereit wäre, dem Ks. zu willfahren.

Der kürzlich von den Landständen bewilligte Anteil an der Heiratssteuer seiner beiden Schwestern (Sibylle und Sabine) und den sonstigen Kosten für deren Vermählung hat nicht ausgereicht, so daß er bis zum 8. Juni 1511 (nachstkunftig pfingsten) noch 12 000 fl. an Kf. Ludwig von der Pfalz1 zu zahlen hat.

Von den 24 000 fl., die laut Kölner Spruch Pfalzgf. Friedrich zustehen,2 sind vierteljährlich 2200 fl. zu entrichten. Diese laufende Verpflichtung schmälert zusammen mit dem vom Ks. beanspruchten Interesse seinen finanziellen Handlungsspielraum erheblich.

Darüber hinaus belestigt mich auch ir ksl. Mt. mit meins vettern und mitvormunders Hg. Wolfgangs aufpot, das ich dann in craft irer Mt. bestätung gleich wie mein selb aufpot, so damit gleichs lauts, wo dem gelebt solt werden, tragen müest und mir dadurch nit weniger beswärd aufgelegt wurd, dann die purd meins aygen aufpots ervordert, wiewol mich ir ksl. Mt. aller anleg und aufpot, so gemeltem meinem vettern geschehen mocht, nachdem er kain sonder Ft., sonder allain etlich flecken meins Ft. in leibdings weis innhat und die in craft irs ksl. zulassens angeregter irer bestätigung verwalt und kain lehen von ksl. Mt. tregt, in vergangner zeit genediglich erlassen und mir die begeben hat, dergestalt, das ich mein und sein purd allain tragen und davon dem hl. Reich nit mer schuldig ze dienen sei, dann von meinem Ft. allain. Noch dann wirdet im yetz gleicherweis wie mir aufgeboten, dadurch ich dann, so ich dem geleben muest, in zbifach hilf und aufpot zu mererm meinem schaden und verderben gefuert wurde. Das ich doch, irer ksl. Mt. maynung ze sein, kainswegs acht, mir zu sondern ungnaden, der ich aber nit verwurcht hab noch die ungern beschulden wolt, solich zbifach aufpot und hilf, der ich aus meinem unvermögen ze tragen nit stat hab noch schuldig pin, aufzelegen.

Bittet in Anbetracht all dieser enormen Belastungen den Ks., den ich als irer Mt. schwester [Kunigunde] sun pillich für meinen rechten vatern haben sol und mag, mich jungen F. als irer Mt. sune, dafur ich mich pillich erkenn und halt, in gn. bevelh [zu] haben und ihm besagtes Aufgebot zu erlassen. Mit urkund diser instruction, under meiner vormundschaft secret geben zu München am sambztag vor dem sontag oculi in der vasten Ao. etc. im ainleften.

Nach Abfassung dieser Instruktion kamen die beiden ksl. Räte Dr. Johann Räbler und der Forstmeister Konrad von Rot mit einer (nicht vorliegenden) ksl. Instruktion und erklärten, da die Forderung des Ks. möglicherweise nicht so rasch erfüllt werden könne, sei dieser bereit, sie zu reduzieren. Er (Hg. Wilhelm) solle nunmehr entweder persönlich bis zum 1. April nach Trient kommen oder, falls dies nicht möglich sein sollte, 150 Berittene schicken. Ist nach Beratungen mit seinen Vormündern zu dem Ergebnis gelangt, daß beide Vorschläge Kosten in Höhe von mindestens 10 000 fl. verursachen würden. Bittet den Ks., dies zu berücksichtigen. Ist, wenn sich seine Situation gebessert hat, gerne bereit, das jetzt Versäumte nachzuholen und den ksl. Geboten vor allen anderen zu gehorchen. Mit urkund diser angehengter schrift, die ich und mein vormunder under dem hievor aufgedrucktem secret an vorgeende instruction angehengt haben wellen, geben zu München an mitichen nach unser lb. Frauentag annunciationis in der vasten des ainleften jars, hievor benennt.

Anmerkungen

1
 Im Archivale fälschlich: Pfalzgf. Philipp.
2
 Heil, Reichstagsakten 8, Nr. 476 [7.], [8.].