Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
A Weimar HStA, EGA, Reg. H pag. 394 Nr. 149 Bd. 1, unfol. (Reinkonz.).
B koll. Marburg StA, PA 2593, fol. 153r–156v (Ausf.).
Hat Philipps Schreiben vom 21. und 23. Februar [Nr. 486] zur Kenntnis genommen. Dankt für die Mitteilungen über die Reden, deren ihn Hg. Heinrich von Braunschweig beschuldigt. Will, soweit er sich entsinnen kann, dem Hg. von Braunschweig in diesem Punkt redlich und aufrichtig antworten. Will Hg. Heinrich auf die Hauptpunkte seiner Schmähschrift antworten und dabei nichts, was der Verantwortung bedarf, unwiderlegt lassen.
Schickt Hg. Heinrichs Schmähschrift gegen ihn, den Kurfürsten 1, und Hg. Heinrichs jüngstes Ausschreiben gegen die Stadt Braunschweig beiliegend. Der Landgraf kann daraus entnehmen, wie sie beide darin mit erlogenen Schmähworten angegriffen werden. Dies soll Hg. Heinrich mit Darlegung der Wahrheit zurückgezahlt werden. Ist bereits dabei, seine Rechtfertigungsschrift abfassen zu lassen 2. Sobald sie fertig ist, will er sie schicken. Erwartet auch die Zusendung der landgräflichen Rechtfertigungsschrift, wenn diese fertiggestellt ist 3. Da der Landgraf auf den Reichstag ziehen will, würde die vorherige Zusendung des Manuskriptes seiner Rechtfertigungsschrift an den Landgrafen die Drucklegung verzögern etc. Dr. Martin Luther ist auch damit beschäftigt, eine Schrift gegen Hg. Heinrich zu verfassen, die noch vor der kursächsischen Rechtfertigungsschrift publiziert werden soll 4. Die jüngst unter dem Pseudonym ‚Justinus Wahrsager Nachrichter‘ publizierte Schmähschrift rührt ohne Zweifel von Hg. Heinrich von Braunschweig her 5. Darin wird die Ehre des Landgrafen zum höchsten angetastet. Der Landgraf wird sich dagegen zu verteidigen wissen.
Und wiewol wir vormerken, das euere L. bedacht sein, sich uff kunftige Mitwoch [1541 März 9] zu erheben und noch Regenßburg uff den reichstage zu vorfugen, und das euere L. nochmals wie hivor fur guet ansehen, das wir unß dorauf ader zum wenigsten in die nehe theten begeben etc., so wollen wir uns doch vorsehen, euerer L. werden nuhmer unsere schreiben zukomen sein, doraus euere L. vorstanden, wie es umb der von Braunsweigk hulf, die inen vormuge des naumburgischen abeschieds het sollen gelaistet werden, gelegen, auch was unser gemut und meynung besuchung halben des reichstags sey. Darbey wir es auch aus datzumalh angezeigten und weiter volgenden ursachen nachmals lassen beruhen. Dann wie uns glaublich angelangt, so soll ksl. Mt. gewilligte und vorfugte suspension der von Goßlar acht sie, die von Goßlar, noch zur zeit wenigk helfen. Dan der von Braunschweigk soll noch fur und fur straiffen, die strassen belegen und den armen leuten nichts zu- noch abfuren lassen. Zudem sollen die von Braunschweigk der strassen halben und sunst nochmals in der beschwerung haften, wie wir euerer L. in berurten unsern vorigen schreiben auch angezaigt haben.Auch hat Lic. Helfmann, Prokurator der protestantischen Stände am Kammergericht, vor zwei Tagen mitgeteilt, dass das Gericht in den vom Kaiser suspendierten Prozessen in Religionsachen seit der Abreise des Kaisers aus Speyer erneut vorgeht.
Was nu solichs alles fur ein ansehen, auch besonder nochdenken haben magk, solichs konnen euere L. als der vorstendige leichtlich ermessen. Darumb seind wir noch zur zeit nit genzlich bedacht noch entschlossen, berurten reichstagk personlich zu besuchen, sundern wollen zuvor sehen und erwarten, ob auch demjenigen, so ksl. Mt. gewilligt und geschafft, mit der that und dem wergk will nochgegangen und gelebt werden ader nit. Zudem das gleichwol ane das euerer L., unser und der ganzen aynung hohe und unvormeidliche nodturft ist und erfordert, wan unser ainer den reichstagk personlich besucht, das der ander davon pleibt, zuvorderst noch zur zeit aus solichen statlichen ursachen und bedenken, wie wir euerer L. zuvor in unsern schreiben noch der lenge vormeldet haben. Dieweil dan euere L., angezaigten reichstagk zu besuchen, willens sein, so thun wir euerer L. darzu gluck, heyl und alle wolfart wundschen.
Und wiewol wir von eueren L. frundlich vormerken, das sich dieselbige gegen uns erbieten, die sachen, dorinnen wir von ksl. Mt. uff unser schreiben noch kain wilfarung erlanget, bey dem H. Granuelh anzupringen, der hoffnung, es werde nit mangel haben etc., so wollen wir doch euerer L. nit vorhalten, das wir bedacht und entschlossen sein, dieweil wir aus unser rethe schreiben, die wir voran gein Regenßburg geschickt, vernomen, das ksl. Mt. uff den 23. Februarij daselbst ankomen, etzliche unsere rethe zum furderlichsten hinachzufertigen und denselben zu bevelhen6, was sye berurter, auch ander mher sachen halben bey ksl. Mt. von unsernwegen anbringen sollen. Wie nu darauf ksl. Mt. beschaidt gefallen und lauten wirdet, darnach wollen wir uns mit besuchung des reichstags zu richten und zu halten wissen. [...]. Datum Torgau, Donnerstag noch Estomihi 1541.
Zeddel an landgrafen: Als wir auch diesen brief an euere L. haben zuschließen wollen, ist uns ain brief von denen von Magdeburg zukomen, welichen wir euerer L. hineben ubersenden7. Doraus werden euere L. vornhemen, was ainem iren burgerna, welicher korn gein Goßlar hat furen wollen, von Hg. Heinrichs von Braunsweig amptleuten begegent und das der uberschickte abedruck der von Goßlar acht suspension gar nit hot helfen noch angesehen wollen werden, welichs wir uns warlich gar nit vormutet. Und wan es die lenge also stehet und berurte suspension bei des von Braunsweigk leuten nit geacht, sundern die von Goßlar uff di vormeinte acht fur und fur beschwert, vorhindert und vorunruiget, auch andere irenhalben belestiget und zu schoden gemussiget werden solten, so wurde unser gehabte fursorge vhast ins wergk komen, nemlich, do gleich der keiser die acht suspendiren ader sunst viel schaffen, das der von Braunschweigk und die seinen wenigk darauf gegebn wurde. Aber wir haben nit undterlassen denen von Magdeburgk ezliche euerer L. vidimirte und uns uberschikte suspension der von Goßlar acht zuzefertigen, domit sie soliche furder außzusenden haben, zuvorsichtigk, dieselben sollen nuhmer geglaubt werden und stadthaben. Dieweil dan diese der von Magdeburgk anzaige unsern vorigen bericht der von Goßlar halben sterken, sich auch von wegen des von Braunsweigks und seiner leute allerlei zu besorgen und zu befaren sein will, so konnen euere L. leichtlich bedenken, das hoch vonnoten ist, das wir ain zeit langk vorziehen und sehen, wo es hinauß will, und uff den reichstag nit zu sehr eylen, dan sich baldt ain grosser unlust, do euere L. und wir beide personlich uff dem reichstage sein sollten, zutragen kondte, der sunst, do unser ainer anheimbs pleibt, verhutet.
Wie es um die Austeilung der Schmähschrift Hg. Heinrichs von Braunschweig gegen ihn und den Landgrafen bestellt ist, hat ihm ein Magdeburger Bürger neben Zusendung der Schmähschrift gegen den Landgrafen8, von der er beiliegend ein Exemplar mitschickt, geschrieben9. Schickt Kopie dieses Schreibens.