Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

Weimar HStA, EGA, Reg. E 139, fol. 236r–240v (Ausf.).

Haben sein Schreiben vom 11. März 1541 [Nr. 508] über die im Widerspruch zur ksl. Suspension stehenden Übergriffe Hg. Heinrichs gegenüber der Stadt Braunschweig gestern erhalten. Gehen davon aus, dass dem Kurfürsten mittlerweile ihre beiden Schreiben vom 12. März [Nr. 509] und 13. März 1541 [Nr. 513] zugegangen sind. Der Kurfürst wird daraus entnommen haben, dass Hg. Heinrich von Braunschweig dem Kaiser wiederholt die Einhaltung der Suspension gegenüber Goslar und Braunschweig zugesagt, auch eine Gegendarstellung abgegeben [Nr. 247] und Granvelle den Landgrafen darüber informiert hat.

Und weren uber dieses alles euerer kfl. Gn. begere nach copien solcher schrieften, durch den Granvill ahn den landgraffen gethann, zu uberschicken, ganz willigk. So haben die hessischen geschickten davon kheine copien, sunder allein mundtlichen bericht bekhommen. Dieweil dann die hessischenn auch jetzt, umb dieselbige copien ferner antzusuechen, aus allerlei bedencken sich beschweret, und sagen auch, das solche schrieft nicht copirt, sunder in geheymbdtem rath durch Dr. Nabes geschrieben und ksl. Mt. sey unterschrieben und euere kfl. Gn. inhalt derselbigen schrieft aus obberurten unsern zweien schreiben nuemher ungezweiffelt haben verstanden, zudeme, das wir uns genzlich versehen, der landgraff werde eueren kfl. Gn. nuemher solche copien des von Granvils schreiben und Hg. Heinerichs verschreibung uberschickt und von diesem allem clerlicher bericht gethann haben. Wir setzen aber den vhall, das euere kfl. Gn. und der landgraff ob ksl. Mt. suspensionn und bevelch, Hg. Heinerichs von Braunschweigk ehrbiethen und zusage keine gnuge, sonder darinne nochmals mangel werden befinden. Dieweil dan der landgraff jetzt auf dem wege und fur ausgangk des monats, darinnen denen von Braunschweigk und Gorßlar ire beschwerung wircklich abgeschafft odder aber die zugesagte hulf solle geleistet werden, und in kurtzs alhie ankhummen, so zweiffeln wir nicht, sie werden darinnen bey ksl. Mt. allergnedigste anderung leichtlich erlangen und es auf die wege richten, das die von Braunschweigk der zugesagte hulf dißmhals nicht werden bedurfena etc.

Am Montag, den 14. März 1541, ist der Kaiser zusammen mit den Hgg. Wilhelm und Ludwig von Bayern und Heinrich von Braunschweig nach Straubing zur Jagd geritten. Vor seiner Abreise hat er Hg. Heinrich die Verbreitung seiner Schmähbücher gegen den Landgrafen und den sächsischen Kurfürsten explizit untersagt und ein entsprechendes Verbot auch öffentlich anschlagen lassen. Trotzdem hat Hg. Heinrich gestern den in Regensburg anwesenden Gesandten seine Pamphlete in ihren Herbergen zustellen und sie denen, die deren Annahme verweigerten, gegen ihren Willen aufdringen lassen. Wären bereit, beim Kaiser oder seinen Räten dagegen zu protestieren. Haben dazu aber keinen ausdrücklichen Befehl. Wollten deshalb zuerst berichten und den Befehl abwarten.

Ksl. Mt. haben auch fur irem abreisen zwene rethe einen geheymten und einen teuschen [sic!] rath zu dieser reichshandelung verordenet, nhemlich in dem geheymbten rath Pfgf. Friderichenn, den H. von Granvill, den H. von Brato, ksl. Mt. oberchammerer, und Dr. Nabes von Lutzelburgk. In dem teutzschen rath soll gedachter Hg. Friderich etc. president sein, Dr. Hartmann, sein cantzler, ein beisietzer, Hupertus, sein secretarier, oberster secretarier, der andere aber nhamen haben wir in dieser eil nicht erfharen moegen. Dieweil dann ezliche unter inen des ewangelions bericht und aber alle beneben ksl. Mt. zu gemeinem friede unsers wissens genaigt, so ist grosse hoffnung, es soll diese reichshandelung zu gemeinem landfriede gereichen und Gott der almechtige auch darzu seine gnade und segen geben. Amen.

Kg. Ferdinands Truppen, unter denen Otto von Dieskau vier Fähnlein führen soll, sollen in Pest von den Türken belagert werden. Ob Kg. Ferdinand den Reichstag persönlich besuchen wird, ist deshalb noch ungewiss.

Das gemeine geruecht ist alhie, des verstorben Hg. von Walachie vetter habe die Walachie durch verretterrey widerrumb eingenhummen, alle Turckenn dorinnen erschlagen und sich unter des Kg. Ferdinandj schutzs und schirm in seine hulf begeben etc. Der turckisch keiser schickt alle proviandt auf die grenizs nach Ungern und mhan versiehet sich dero enden und jegenheit diesen sommer eines gewiessen kriegs. Gott gebe gnade und siegk auf unser seytten.

Mit wunschung viel gotselliger zceit aus Regenßburgk Mittwochenn nach Reminiscere anno etc. 41.

[Zettel:] Die Gesandten des Hg. von Lothringen haben mit dem Kaiser und Pfgf. Friedrich die Heirat des jungen Herzogs mit der Herzoginwitwe von Mailand vereinbart. Ankunft Gf. Dietrichs von Manderscheid und der anderen Gesandten des Kf. von Köln. Sonst ist seit ihrem letzten überschickten Verzeichnis niemand mehr angekommen. Der Bf. von Trier hat aber alhie voriern lassen in willens, diesen reichstagk in eigener personn zu besuechen etc.

Wir haben auch hievor, wie es umb euerer kfl. Gn. leibsherbe[rge] eine gelegenheit hat, underthenigklich berichtet, so wurdt es nhuemher mit den andern herbergen, euerer kfl. Gn. hoffgesinde unterzubrengen, dieweil Kg. Ferdinandus nicht ankhummen und Hg. Heinerich von Sachssenn etc. auf 100 pferde mher, dan die geschickten anbracht, hat vorierern lassen, kein mangel unsers versehens haben, allein mangelt es dorahn, das euerer kfl. Gn. vorierer vast am marckt und euerer kfl. Gn. herberge das gelegneste haus fur die canzlei auf drei stueben, 14 geruester betthe und sieben pferdt stallung hat bestellet und ime dabeneben die koest beneben anderm zugesagt. Der will seiner sachen gewieß sein und, dieweil ehr, wie gehort, ein gelegen hauß hat, lenger auf ein ungewieß nicht vertziehen. Deshalben ist unser underthenige bitt, sie wollen uns gnedigklich verstendigen, wes wir uns gegen ime darauf sollen furnhemen lassen.

Datum ut supra.

Anmerkungen

a
 In der Vorlage irrtümlich: behurfen.