Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Nürnberg StA, Briefbücher des Nürnberger Rates 124, fol. 160r–162v (Kop.).
Egloffstein hat ihren Bürger Peter Schmid wieder aus dem Turm holen und in ein Wirtshaus verlegen lassen. Egloffsteins Untertanen sind in Nürnberg ebenfalls in einer Herberge untergebracht 1.
Zur Unterhandlung Straßburgs, Augsburgs und Ulms mit Volkamer wegen Goslar: Haben aus triftigen Gründen das Ansuchen Goslars abschlagen müssen. Die drei Städte würden sich, wenn sie diese Gründe kennen würden, sicher zufriedengeben. Hohe Ausgaben und große Schäden Nürnbergs in den letzten 40 Jahren. Alle drei genannten Städte haben zusammen nicht gleich hohe Unkosten gehabt. Hohe Kosten für Bauten und für die Unterhaltung des Fähnleins Knechte in Ungarn. Müssen es bei dem abschlägigen Bescheid lassen. Wünschen aber vor einer definitiven Beschlussfassung seine Stellungnahme. Möchten lieber umgehen, Goslar etwas frey tzu verern oder sonst, uns dasselbig kunftig tzu widerlegen, dartzu wir doch kein trost haben, ein tzimlichs furtzustrecken. Mit einem geringen Betrag ist Goslar nicht geholfen. Auf eine große Summe aber können sie sich nicht einlassen. Das Angebot einer geringen Summe würde eher als Verachtung denn als Hilfe verstanden. Soll sich unter der Hand bei den Gesandten der genannten drei Städte nach deren und anderer Hilfe für Goslar erkundigen, damit sie sich danach richten können, obwohl ihnen gar nicht gelegen ist, sich an anderen, die mit Goslar verbündet sind, zu orientieren.
Schicken ihnen das Gutachten der Doktoren Hepstein und Gugel die vorhabendt ungeltsfreyheit belangend samt den beiden früheren Gutachten in gleicher Sache. Sind nach wie vor an der freyheit der nidern gerichtsparkait und anders halben einschließlich des Ungelds interessiert, haben deshalb auch Sebald Haller seinerzeit in die Niederlande geschickt. Befürchten aber, der Kaiser werde es in gehaymbd und enge unß auß aigner bewegnus nicht bewilligen, sondern den Hofrat damit befassen. Dies ist ihnen aus vielen Gründen nicht gelegen. Zum einen würde man bei den Nachbarn allerhand Nachdenken verursachen. Zum anderen nehmen sie an, dass damals in den Niederlanden, wo sie sich größere Erfolgschancen ausgerechnet hatten als auf diesem Reichstag, Dr. Matthias Held, der wohl jetzt auch zugezogen werden würde, die Bewilligung verhindert hat. Wollen deshalb für jetzt ihr Interesse an der niederen Gerichtsbarkeit und anderem nicht weiter verfolgen und sich auf den Versuch beschränken, in Sachen Ungeld etwas zu erhalten. Schicken dennoch eine Kopie der Instruktion für Sebald Haller zu den Verhandlungen in den Niederlanden. Daraus geht hervor, dass sie an der niederen Gerichtsbarkeit durchaus interessiert waren, sie aber nur zu den marginal verzeichneten Konditionen hätten bekommen können. Wenn sie glauben, erreichen zu können, dass die niedere Gerichtsbarkeit und anderes vom Kaiser auß aigner bewegnus in still bewilligt wird, würden sie dies begrüßen. Wenn dies nicht gelingt, halten sie es trotz der zwiespältigen Meinung ihrer Gelehrten nicht für eine Schande, wegen des Ungelds zu sondieren und zu verhandeln. Sollen sie über die Erfolgsaussichten unterrichten.
Wegen des Frankfurter Geleits schicken sie das Gutachten ihrer Juristen. Wollen in Übereinstimmung mit diesen für diesmal die Sache ruhen lassen.
Geleit zu Fürth und Roth. Der Schwabacher Vertrag von 1535 verpflichtet sie, das markgräfliche Geleitrecht zu Fürth nicht zu beeinträchtigen, was auch nicht geschehen ist. Dem Markgrafen ist durch die Vereinbarung nichts benommen. Ihre Gelehrten meinen, es werde sich einmal Gelegenheit zur Beschwerde ergeben.
Was den von den Gelehrten ebenfalls erwähnten Zehnten zu Iphofen angeht, so wissen sie, dass der Rat für Verhandlungen mit Würzburg plädiert hat. Dazu ist jetzt die Gelegenheit nicht günstig. [...]. Mitwochs, 6. Aprillis fru tzum aufspern der thor 1541.