Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Würzburg, fol. 28’–31.

Nochmaliger Aufschub der Verhandlungsaufnahme. Koadjutorfehde in Livland: Kurbrandenburger Eingabe.

/28’/ (Vormittag) /28’–30/ Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 34–39.]

/30’/ Fürstenrat. Beratung und Beschlussfassung 1) der Antwort zur vorherigen Anmahnung der kgl. Kommissare sowie 2) zum Vortrag der Kurbrandenburger Gesandten gemäß folgendem Vergleich mit KR 1.

In der Umfrage votiert Würzburg2 : /30’ f./ Hat die Proposition dem Bf. um Weisung zugeschickt, da er3  nicht zu allen dort genannten Punkten instruiert ist. Seine Mitgesandten, die den RT vorübergehend verlassen haben, sind noch nicht zurückgekehrt, auch liegt ihm aufgrund der vielfachen Obliegen des Bf. noch keine Weisung zur Proposition vor4 . Geht dennoch davon aus, der Bf.  werde sich gegenüber etwaigen Beschlüssen der Reichsstände so erzeigen, dass /31/ aller muglicher gehorsam gespurt und gefunden werden wurdt.

/30–31/ Kurfürstenrat und Fürstenrat, dann Reichsrat. [Entsprechend Protokoll des KR, 44–50.]

Anmerkungen

1
 Vgl. differenzierter im Bericht der kgl. Kommissare von Waldburg und Zasius an Ferdinand I. vom 19. 8.: Salzburg, das an diesem Tag den Vorsitz hatte, votierte für nochmaligen Beratungsaufschub um 3 Tage, da dem Deputierten [Höchstetter] noch keine Weisung des Ebf. zur Proposition vorlag, diese aber von den Mitgesandten in 2 Tagen mitgebracht würde. Sie drängten für Österreich in Anbetracht der nochmals geschilderten Türkennot auf sofortige Verhandlungsaufnahme, konnten sich damit aber nicht gegen die Mehrheit von Würzburg, Pommern, Henneberg und der schwäbischen Gff. durchsetzen, deren Gesandte noch Vollmacht und Weisung zur Proposition oder die Ankunft weiterer Verordneter erwarteten. Zur Kurbrandenburger Eingabe votierten sie für Österreich nur allgemein, sie würden Bescheid des Kgs. anfordern. Andere wollten die schriftliche Vorlage der Eingabe abwarten. Viele sprachen sich dafür aus, auch die Reichsstände sollten den Konflikt an den Kg. um dessen Erklärung bringen (HHStA Wien, RK RTA 36, fol. 477–484’. Kop.). Zur Livlandumfrage vgl. auch den Bericht des sächsischen Deputierten Schneidewein an die Hgg. vom 19. 8. 1556: Votierte selbst dafür, zunächst Abschrift des Vortrags zu verlangen und diesen anschließend zu beraten, da es sich um eine schwere Beeinträchtigung des Landfriedens handle. Bamberg: Erkundung in der Mainzer Kanzlei wegen der rechtlichen Stellung des Erzstifts Riga zum Reich, wobei der Gesandte von der Reichsstandschaft ausging. Beide Pommern: Entsprechend Bamberg, mit Verweis auf eine bereits erfolgte Gesandtschaft der Hgg. zur Vermittlung nach Livland. Österreich (von Waldburg): Stellungnahme des Kgs. zur Brandenburger Eingabe ist abzuwarten. Hessen: Ebenso. Indessen Beschluss: Abschrift der Eingabe, dann weitere Beratung. Dagegen schloss sich FR nachfolgend KR an, zunächst Weisungen anzufordern, wobei er, Schneidewein, in der getrennten Beratung des FR nochmals vor weiterem Verzug warnte und votierte, mittels Pönalmandat sofort einen Waffenstillstand zu gebieten und die Parteien an den rechtlichen Austrag zu verweisen (HStA Weimar, Reg. E Nr. 180, fol. 104–109’. Or.). Zum Verhandlungsaufschub vgl. auch Bericht des Passauer Deputierten Probst an Bf. Wolfgang vom 19. 8. 1556: Schloss sich der Mehrheit an, indem er sich wie Salzburg darauf berief, noch weitere Gesandte zu erwarten (HStA München, Passauer Blechkastenarchiv 4 Nr. 43 [neu 20], unfol. Or.; präs. o. O., 23. 8.). Zur Verzögerungstaktik vgl. auch Anm.6 bei Nr. 6.
2
 Das Würzburger Votum ist in der Textvorlage, die ansonsten die Beratung im FR nicht protokolliert, am Rand (fol. 30’, 31) nachgetragen.
3
  Dr. Heinrich Moß, Verfasser des Würzburger Protokolls.
4
 Der zweite Würzburger Deputierte, Georg Ludwig von Seinsheim, war am 15. 7. zusammen mit Sekretär Hieronymus Hagen aus Regensburg abgereist, um Bf. Melchior in Würzburg die Proposition vorzulegen und um schleunige Weisung zu bitten. Aufgrund der nachfolgenden Verhandlungsverzögerungen kehrte er mit Hagen und Hans Zobel als weiterem Gesandten erst am 30. 11. nach Regensburg zurück (Würzburg, fol. 26’, fol. 81). Im Bericht vom 18. 8. ging Moß davon aus, die Verhandlungen würden nunmehr /283/ vermutlich bald beginnen. Er riet deshalb dringend die Abordnung weiterer Gesandter mit Instruktion an, damit ich nit allain unnd fur unnd fur mein inhabilitatem, das ist, das ich nit auff die kuniglich proposition instrutuirt [!] sey, furwennden darff (StA Würzburg, WRTA 39, fol. 283, 286’. Or.; präs. Würzburg, 21. 8.). Schließlich meldete Moß im Bericht vom 20. 8. den Erhalt der Weisung des Bf. vom 11. 8. zu den HAA der Proposition (ebd., fol. 287–289’, hier 287. Or. Weisung: Ebd., fol. 318–320’. Or.; präs. 20. 8.).