Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb

Textvorlage: Österreich B, fol. 477–478’.

Klärung des weiteren Verhandlungsverfahrens: Einrichtung des Religionsausschusses. Parallelberatungen in den Kurien. Täglich alternierende Verhandlungen im Ausschuss und in den Kurien. Ankunft des Kgs.

/477/ (Vormittag) Reichsrat 1 . Mainz gibt die Beratungspunkte bekannt: 1) Wann soll der Religionsausschuss einberufen werden? 2) Parallelverhandlungen in den Kurien zu anderen HAA a?

fürstenrat/477 f./ Beschluss: 1) Einberufung des Ausschusses so bald wie möglich. 2) b– Parallelverhandlungen in den Kurien gemäß der bereits getroffenen Vereinbarung –b , 2.

/477’ f./ Kurfürstenrat und fürstenrat, dann Reichsrat [Entsprechend Protokoll des KR, 352c.]

/478 f./ Die für den Nachmittag geplanten Verhandlungen zur Koadjutorfehde in Livland fallen wegen der Ankunft des Kgs. in Regensburg3  aus.

Anmerkungen

1
 Vgl. dagegen Kurmainz, pag. 350 [Nr. 41]: Unterrichtung von FR und SR in deren Ratsstuben durch Mainz und Pfalz. Ebenso in Würzburg, fol. 96.
a
  HAA] Würzburg (fol. 96’) zusätzlich: 3) Soll daneben die Livlandfrage bereits jetzt beraten werden?
b–
 Parallelverhandlungen ... Vereinbarung] Würzburg (fol. 97) differenzierter: Mehrheitsbeschluss gegen Augsburg, dessen Gesandter einwendet, der Bf. könne mangels Personal nicht zugleich den Ausschuss und den FR beschicken: Parallelverhandlung im Religionsausschuss und in den Kurien zu den anderen HAA, so dass ein tractation die andern nit hindern solte. /97 f./ Falls KR dies ablehnt und votiert, /97’/ das die sachen des ausschuß und ordinari rethe alternis [!] vicibus solten tractirt und gehandlet werden, dessen solte sich der furstenrath mit den churfursten vergleichen. 3) Entscheidung über Verhandlungen zur Livlandfrage am Nachmittag.
2
 Vgl. zuletzt Nr. 426.
c
 352] Würzburg (fol. 98 f.) differenzierter zu KR/FR: Vortrag des FR-Beschlusses durch Salzburg. FR schließt sich KR zwar an, zunächst täglich abwechselnd im Religionsausschuss und in den Kurien zu verhandeln, allerdings nur so lanng, biß man zu allen theilen dermassen mit rethen gefasst, das eins neben dem andern tractirt werden und die ordinari rethe durch den ausschuß nit verhindert wurden.
3
 Vgl. Kurmainz, pag. 353 f. [Nr. 41].